Pressemitteilungen des BdV

Aktuelle Pressemitteilungen

Als eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands informiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV) regelmäßig über Entwicklungen im privaten Versicherungsbereich sowie über relevante Gesetzesänderungen.

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BdV | 18.01.2017

BdV ruft für den Versicherungskäse 2017 auf

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Vorschläge für das schlechteste Versicherungsprodukt sind willkommen

Es ist wieder soweit: Mit dem „Versicherungskäse des Jahres“ kürt der Bund der Versicherten e. V. (BdV) auch in diesem Jahr das schlechteste Versicherungsprodukt. Der Preis, der erstmals 2015 verliehen wurde, wird damit zum dritten Mal verliehen. Bis zum 15. März kann jeder Vorschläge für preiswürdige Versicherungsprodukte einreichen. Auch die Versicherungswirtschaft ist eingeladen, dem Wettbewerb auf die Finger zu schauen und Produkte vorzuschlagen.

Servicethemen | 12.01.2017

Versicherungsschutz bei Schnee und Eis

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BdV gibt wichtige Tipps und Hinweise für Verbraucher

Nach Sturmtief Axel sorgen Schnee und Glatteis für ungemütliches Winterwetter. Für Hausbesitzer, aber auch für Mieter heißt dies aufpassen. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) – Deutschlands größter Verbraucherschutzverein, wenn es um private Versicherungen geht – erläutert, wer Gehwege vor dem Haus und der Wohnung von Schnee und Eis freihalten muss und welche Versicherung wann zahlt. Mit diesen Hinweisen lässt es sich gut durch den Winter kommen.

Krankenversicherung | 06.01.2017

BdV mahnt MLP zur PKV-Tarifwechselberatung ab

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Tarifwechselberatung von Versicherungsmaklern ist verbotene Rechtsdienstleistung

Aufgrund der steigenden Beiträge in der Privaten Krankenversicherung gewinnt das Thema „Tarifwechselrecht“ immer mehr an Bedeutung. Viele Versicherungsmakler und Versicherungsberater wittern daher in diesem Bereich ihr Geschäft. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) – streitbarer Verbraucherschutzverein im Bereich der privaten Versicherungen – mahnt nun den Makler MLP Finanzdienstleistungs AG ab. „Als Versicherungsmakler darf MLP die Tarifwechselberatung von Verbrauchern gar nicht durchführen – erst recht nicht gegen gesondertes Honorar“, erläutert BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. Das dürfen nach BdV–Verständnis nur die behördlich zugelassenen Versicherungsberater.

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