Aktuelle Pressemitteilungen
Als eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands informiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV) regelmäßig über Entwicklungen im privaten Versicherungsbereich sowie über relevante Gesetzesänderungen.
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BdV | 07.12.2023
Wer wird Versicherungskäse des Jahres 2024?
Download PDF (343.48 KB)Start frei für Einreichungen der schlechtesten Versicherungsprodukte
Seit 2015 zeichnet der Bund der Versicherten e. V. (BdV) mit dem Versicherungskäse des Jahres das schlechteste Versicherungsprodukt aus. Auch diesmal können Vorschläge für preiswürdige Versicherungsprodukte beim BdV eingereicht werden. Eine renommierte und unabhängige Jury entscheidet über den Preisträger.
BdV | 29.11.2023
Konzerttickets zu Weihnachten verschenken? Bitte ohne Versicherung!
Download PDF (341.98 KB)Bund der Versicherten e. V. (BdV) rät von Ticketversicherungen ab
Tickets für Musicals, Konzerte oder Sportveranstaltungen eignen sich perfekt als Weihnachtsgeschenk. Viele Menschen buchen sicherheitshalber noch eine Ticketversicherung hinzu, doch deren Nutzen ist mehr als fraglich. „Meist erstatten die Ticketversicherer nur den Eintrittspreis, wenn die Käuferin oder der Käufer selbst unerwartet schwer erkrankt. Konzerte, die vom Veranstalter abgesagt oder verschoben werden, sind hingegen nicht versichert“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.
Servicethemen | 22.11.2023
Mehr Einbrüche zur Winterzeit: Hausratversicherung ist bester Schutz
Download PDF (344.21 KB)Bund der Versicherten e.V. (BdV) erklärt, welche Versicherung zahlt und was es zu beachten gilt
Mit der Umstellung auf die Winterzeit wird es abends früher dunkel – die perfekte Voraussetzung für Einbrecher*innen, unbemerkt in Wohnungen und Häuser einzubrechen. „Um sich gegen die finanziellen Folgen eines Einbruchs abzusichern, bietet die Hausratversicherung den besten Schutz. Dabei sollte man beachten, dass sie nur den Einbruchdiebstahl, nicht aber den einfachen Diebstahl abdeckt“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Würden beispielsweise Gegenstände von der Terrasse entwendet, wäre das kein Einbruchdiebstahl und es bestünde grundsätzlich kein Versicherungsschutz. Viele Versicherer bieten aber Tarife an, die auch den einfachen Diebstahl in bestimmten Fällen und zu festgelegten Versicherungssummen mitversichern.