Pressemitteilungen des BdV

Aktuelle Pressemitteilungen

Als eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands informiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV) regelmäßig über Entwicklungen im privaten Versicherungsbereich sowie über relevante Gesetzesänderungen.

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Lebens- und Rentenversicherung | 13.03.2023

Keine Allianz fürs Leben

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BdV: Was ein Allianz-Run-Off in Deutschland für die Versicherten bedeuten würde

Will die Allianz ihren deutschen Lebensversicherungsaltbestand abstoßen? Gerüchte um mögliche Run-Off-Pläne kursieren in der Branche – befeuert durch Äußerungen von Allianz-Vorstand Oliver Bäte bei der Bilanz-Medienkonferenz des Konzerns. Unrealistisch ist das nach Einschätzung des Bund der Versicherten e. V. (BdV) nicht.

Servicethemen | 01.03.2023

Richtig versichert auf Reisen

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Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) verrät, welche Versicherungen ins Gepäck gehören und welche nicht

Kaum ist der Winterurlaub vorüber, planen viele Menschen schon die nächste Reise. Nach über zwei Jahren mit pandemiebedingten Einschränkungen zieht es zahlreiche Urlauber*innen wieder ins Ausland. Bei aller Vorfreude sollte man bei der Urlaubsplanung auch das Thema Versicherung nicht außer Acht lassen. „Ein Unfall oder eine Krankheit können nicht nur das momentane Urlaubsvergnügen trüben, sondern auch zu erheblichen Folgekosten führen. Davor schützen die richtigen Versicherungen“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Der Verbraucherschutzverein empfiehlt Reisenden, vor allem Risiken abzusichern, die den Lebensstandard gefährden könnten: neben Krankheit sind das Haftpflicht und Arbeitskraftverlust.

Servicethemen | 20.02.2023

Roller, Mofa, Moped: Schwarz unterwegs im Versicherungsjahr 23/24

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Für Millionen Roller-, Mofa-, Moped-, aber auch E-Bike-Besitzer*innen in Deutschland gilt ab dem 1. März „schwarz statt grün“

Zum Start der neuen Mofa-Saison am 1. März 2023 muss das grüne Versicherungskennzeichen durch ein schwarzes ausgetauscht werden. Dies gilt gleichermaßen für Roller, Mofas und Mopeds sowie einige Zweiräder mit Elektroantrieb. „Versäumt man den Farbwechsel der Kennzeichen, erlischt der Versicherungsschutz und man macht sich strafbar. Nur wer mit einem gültigen Kennzeichen unterwegs ist, darf das Fahrzeug laut Straßenverkehrsordnung im öffentlichen Straßenverkehr nutzen“, sagt Bianca Boss, Vorständin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV).

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