Pressemitteilungen des BdV

Aktuelle Pressemitteilungen

Als eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands informiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV) regelmäßig über Entwicklungen im privaten Versicherungsbereich sowie über relevante Gesetzesänderungen.

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Sachversicherung | 16.08.2022

Hitze sorgt für Trockenheit und Brandgefahr

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BdV erläutert, welche Versicherungen für welche Schäden aufkommen

Hitzerekorde und wochenlange Trockenheit haben in Europa zu zahlreichen Waldbränden geführt. Auch in Deutschland nimmt die Gefahr von Bränden zu, wie aktuell die noch immer aktiven Brände im Berliner Grunewald drastisch vor Augen führen. Greift ein Feuer auf Häuser über, kommt für entsprechende Schäden die Wohngebäudeversicherung bzw. die Hausratversicherung auf. Auch Schäden am Haus durch Blitzschlag oder Überspannung durch Blitz sind im Rahmen der Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung abgedeckt. Die Wohngebäudeversicherung kommt für Reparaturen auf oder im schlimmsten Fall sogar für den Neubau eines Gebäudes zum Neuwert. „Eine Wohngebäudeversicherung ist unverzichtbar für jeden Immobilieneigentümer, denn die Kosten für einen Wiederaufbau können ihn ggf. in finanzielle Schieflage bringen“, sagt Bianca Boss, Vorständin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV).

Sachversicherung | 25.11.2021

Beim Kfz-Versicherungswechsel unbedingt aufs Kleingedruckte achten

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BdV warnt: Das gilt auch, wenn sich der Versicherer umbenennt

„Durch den Namenswechsel ändert sich nichts“ – so hieß es für die Kfz-Versicherten der AllSecur, als diese in Allianz Direct überging. Doch damit wog der Versicherer die AllSecur-Kundschaft in falscher Sicherheit. Denn längst nicht alle in ihrem Kfz-Versicherungsvertrag vereinbarten Leistungen fanden sich auch im umgestellten neuen Vertrag wieder. Das stellten betroffene BdV-Mitglieder und ehemalige AllSecur-Kund*innen spätestens im Schadenfall fest. Denn die Allianz Direct bietet z. B. keinen Rabattschutz an, sodass Versicherte nach einem Schadenfall in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse gestuft werden. Nachdem der Bund der Versicherten e. V. (BdV) anlässlich der Kfz-Tarifwechsel-Saison kürzlich noch einmal darauf aufmerksam gemacht hatte, häuften sich die Nachfragen dazu in der BdV-Beratung.

Sachversicherung | 06.02.2020

Mit schwarzen Versicherungskennzeichen in die neue Moped-Saison

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Auch E-Scooter und bestimmte E-Bikes und Pedelecs unterliegen der Versicherungspflicht

Roller-, Mofa- und Mopedfahrer*innen kennen es bereits: zum 1. März beginnt für sie das neue Versicherungsjahr 2020/2021. Damit müssen Fahrzeughalter*innen für ihr Fahrzeug auch ein neues Versicherungskennzeichen besorgen. Denn nur mit einem gültigen Kennzeichen dürfen sie sich mit ihrem Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen. „Wer den Austausch vergisst, verliert den Versicherungsschutz und macht sich strafbar“, erklärt Bianca Boss, Pressesprecherin beim Bund der der Versicherten e. V. (BdV). Was viele Zweiradbegeisterte nicht wissen: Auch Zweiräder, wie z. B. Pedelecs und E-Bikes, mit einer Geschwindigkeit von mindestens 25 km/h und höchstens 45 km/h müssen versichert sein. Nicht jedoch E-Bikes mit einer Geschwindigkeit von mindestens 6 km/h und höchstens 20 km/h. E-Scooter unterliegen als sogenannte Elektrokleinst-Kfz immer der Versicherungspflicht. Sie dürfen nur mit einer gültigen Versicherungsplakette in Betrieb genommen werden.

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