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Als eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands informiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV) regelmäßig über Entwicklungen im privaten Versicherungsbereich sowie über relevante Gesetzesänderungen.

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Servicethemen | 09.06.2017

Egal ob heiraten oder zusammenziehen

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Welche Versicherungen angepasst werden sollten

Die sonnigen Monate werden erfahrungsgemäß gerne genutzt, um sich das Ja-Wort zu geben – egal ob verheiratet oder als eingetragene Lebensgemeinschaft. Der neue Familienstand kann sich nicht nur auf den Nachnamen, sondern auch auf die Versicherungen auswirken. „Frisch Vermählte sollten die Gelegenheit nutzen, um ihre Versicherungen zu überprüfen und zu aktualisieren“, rät Bianca Boss, Pressereferentin des Bund der Versicherten e. V. (BdV). Bei einer Namensänderung sollten Versicherungsverträge ohnehin angepasst werden. Der BdV empfiehlt, alle privaten Versicherungsverträge zu überprüfen, richtet den Blick allerdings besonders auf die Haftpflicht-, Risikoleben- und Hausratversicherungen. Spezielle Hochzeitsfeierrücktrittsversicherungen gehören jedoch nach Ansicht des BdV nicht zur ersten Wahl.

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