Pressemitteilungen des BdV

Aktuelle Pressemitteilungen

Als eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands informiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV) regelmäßig über Entwicklungen im privaten Versicherungsbereich sowie über relevante Gesetzesänderungen.

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Servicethemen | 18.12.2023

Feuerschäden an Weihnachten: Wer zahlt, wenn die Tanne brennt?

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Bund der Versicherten e. V. (BdV) erklärt, welche Versicherungsverträge bei Brandschäden wichtig sind

Von Adventskranzkerzen bis zu Heizquellen wie Teelichtöfen – das Brandpotenzial zur besinnlichen Zeit ist hoch. „Kommt es in der Weihnachtszeit tatsächlich zum Brand, spielt die Privathaftpflichtversicherung die größte Rolle. Für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer ist außerdem die Wohngebäudeversicherung unverzichtbar. Eigene Möbel und Co. sind über die Hausratversicherung abgesichert“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Dennoch gibt es keine Garantie, dass Versicherer komplett für die Schäden aufkommen. Daher sollten Kerzen und andere potenzielle Brandquellen nie unbeaufsichtigt gelassen werden.

Servicethemen | 12.12.2023

Nach dem Schnee kommt das Schmelzwasser

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Bund der Versicherten e. V. (BdV) klärt über Versicherungsschutz auf

Nach dem Wintereinbruch der vergangenen Wochen mit starkem Schneefall, sorgen Tauwetter und Dauerregen nun für Unwetterwarnungen vor allem in Süddeutschland. Durch Schmelzwasser und ansteigende Flusspegel drohen Überschwemmungen. „Bei Überschwemmungsschäden greift die Elementarschadenversicherung. Sie kann ergänzend zur Wohngebäude- und Hausratversicherung abgeschlossen werden“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.

Servicethemen | 22.11.2023

Mehr Einbrüche zur Winterzeit: Hausratversicherung ist bester Schutz

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Bund der Versicherten e.V. (BdV) erklärt, welche Versicherung zahlt und was es zu beachten gilt

Mit der Umstellung auf die Winterzeit wird es abends früher dunkel – die perfekte Voraussetzung für Einbrecher*innen, unbemerkt in Wohnungen und Häuser einzubrechen. „Um sich gegen die finanziellen Folgen eines Einbruchs abzusichern, bietet die Hausratversicherung den besten Schutz. Dabei sollte man beachten, dass sie nur den Einbruchdiebstahl, nicht aber den einfachen Diebstahl abdeckt“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Würden beispielsweise Gegenstände von der Terrasse entwendet, wäre das kein Einbruchdiebstahl und es bestünde grundsätzlich kein Versicherungsschutz. Viele Versicherer bieten aber Tarife an, die auch den einfachen Diebstahl in bestimmten Fällen und zu festgelegten Versicherungssummen mitversichern.

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