Pressemitteilungen des BdV

Aktuelle Pressemitteilungen

Als eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands informiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV) regelmäßig über Entwicklungen im privaten Versicherungsbereich sowie über relevante Gesetzesänderungen.

Sie sind Medienvertreter*in und möchten regelmäßig unsere Pressemitteilungen erhalten? Dann schicken Sie eine E-Mail an presse@bundderversicherten.de, damit wir Sie in unseren Verteiler aufnehmen können. 

Servicethemen | 15.12.2022

Versicherungen: Was sich 2023 für Verbraucher*innen ändert

Download PDF (348.32 KB)

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) klärt über große und kleine Änderungen auf

Zum anstehenden Jahreswechsel klärt der Bund der Versicherten e. V. (BdV) über wichtige Änderungen im Versicherungsbereich auf. 

Servicethemen | 06.12.2022

Skireisen nur mit gutem Versicherungsschutz

Download PDF (348.82 KB)

Bund der Versicherten e. V. (BdV): Bei Skireisen in andere Länder an Auslandsreisekrankenversicherung denken!

Die schneebedeckten Berge locken viele Skibegeisterte auf die Pisten. „Skifahrerinnen und Skifahrer, die es ins Ausland zieht, sollten unbedingt an eine Auslandsreisekrankenversicherung denken. Sie übernimmt die Kosten für eine Heilbehandlung im Ausland, die von der Krankenkasse nicht gedeckt sind“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Eine wichtige Ergänzung ist die Absicherung von Unfällen sowie Such-, Rettungs- und Bergungskosten über eine private Unfallversicherung.

Servicethemen | 22.11.2022

Heizkosten sparen: Finger weg von Teelichtöfen

Download PDF (345.66 KB)

Der Bund der Versicherten e. V. warnt vor dem Heizen mit Teelichtöfen: Im Schadenfall kann der Versicherer sogar Leistungen verwehren!

Die hohen Energiepreise für Gas und Öl sind für viele Verbraucher*innen Anlass, nach alternativen Heizquellen zu suchen. Eine davon sind Teelichtöfen, die jedoch im wahrsten Sinne des Wortes brandgefährlich sind. „Der Teelichtofen birgt ein hohes Brand- und Explosionspotenzial. Wird das Mobiliar oder die Immobilie in Mitleidenschaft gezogen, kann der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherer die Leistungen unter Umständen aufgrund von grober Fahrlässigkeit anteilig kürzen oder in besonders schwerwiegenden Fällen komplett verwehren“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss und rät grundsätzlich vom Kauf und der Benutzung eines Teelichtofens ab.

Spenden

Login zum Mitgliederbereich