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Politik | 30.07.2018

BaFin liefert Versicherungsunternehmen Anleitung zur Gesetzesumgehung

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Politisch gewollte Stärkung der Versicherungsberater durch BaFin-Rundschreiben torpediert

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gibt Versicherungsunternehmen durch ein Rundschreiben die Möglichkeit, ein neu geschaffenes Gesetz zu umgehen. In einer Kolumne für das Fachmagazin Versicherungsmonitor, die heute erscheint, weist Maja Kreßin, Rechtsanwältin und Geschäftsführerin der BdV Verwaltungs GmbH, darauf hin, dass Kund*innen, die einen Versicherungsberater zu Rate gezogen haben, der Zugang zu bestimmten Versicherungsverträgen verwehrt werden kann, wenn dies das Versicherungsunternehmen so wünscht. „Die BaFin unterminiert das Aufsichtsrecht mit einem eigenständigen und dem Gesetz widersprechenden Rundschreiben“, empört sich Kleinlein, Vorstandssprecher des Bund der Versicherten e. V. (BdV), und kritisiert grundsätzlich fehlende Kontrollen bei Aufsichtsregelungen. „Wir sehen die Tendenz, dass zunehmend Behörden und Ministerien Auslegungshilfen von Gesetzen schaffen, die dem Willen des Gesetzgebers widersprechen und damit demokratische Entscheidungsprozesse aushebeln.“

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