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Politik | 30.07.2018

BaFin liefert Versicherungsunternehmen Anleitung zur Gesetzesumgehung

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gibt Versicherungsunternehmen durch ein Rundschreiben die Möglichkeit, ein neu geschaffenes Gesetz zu umgehen. In einer Kolumne für das Fachmagazin Versicherungsmonitor, die heute erscheint, weist Maja Kreßin, Rechtsanwältin und Geschäftsführerin der BdV Verwaltungs GmbH, darauf hin, dass Kund*innen, die einen Versicherungsberater zu Rate gezogen haben, der Zugang zu bestimmten Versicherungsverträgen verwehrt werden kann, wenn dies das Versicherungsunternehmen so wünscht. „Die BaFin unterminiert das Aufsichtsrecht mit einem eigenständigen und dem Gesetz widersprechenden Rundschreiben“, empört sich Kleinlein, Vorstandssprecher des Bund der Versicherten e. V. (BdV), und kritisiert grundsätzlich fehlende Kontrollen bei Aufsichtsregelungen. „Wir sehen die Tendenz, dass zunehmend Behörden und Ministerien Auslegungshilfen von Gesetzen schaffen, die dem Willen des Gesetzgebers widersprechen und damit demokratische Entscheidungsprozesse aushebeln.“

Nach den neuen Regeln im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sollen auch Versicherungsberater die Möglichkeit haben, Versicherungsverträge für Kund*innen vermitteln zu können. Ist bei einem solchen Vertrag eine Provisionszahlung vorgesehen, so muss diese Provision dann direkt dem Kundenvertrag gutgeschrieben werden, da Versicherungsberater keine Provision nehmen dürfen und direkt von den Kund*innen bezahlt werden. Auch wenn dieses Verfahren neuerdings aufsichtsrechtlich vorgeschrieben ist, (§ 48c VAG), hat die Aufsichtsbehörde BaFin in ihrem Rundschreiben (11/2018) ein Schlupfloch geschaffen, mit dem die Versicherungsunternehmen auch weiterhin Versicherungsberater ausschließen können. Die BaFin ist direkt dem Bundesfinanzministerium unterstellt. „Bundesfinanzminister Scholz sollte darauf hinwirken, dass die BaFin sich an Recht und Gesetz orientiert“, erklärt Kleinlein. „Wenn der Bundestag ausdrücklich die Versicherungsberater unterstützen will, dann sollte sich die Aufsichtsbehörde nicht einfach daran vorbei lavieren.“ Dem BdV liegt auch bereits ein Fall vor, in dem ein Versicherungsunternehmen sich weigert, einen über einen Versicherungsberater vermittelten Vertrag anzunehmen.

Hinter dem komplexen Sachverhalt verbirgt sich laut Kleinlein auch ein grundlegendes Problem. „Zunehmend werden wichtige Regeln, die alle Versicherten betreffen, an den Bürgerinnen und Bürgern vorbei nicht im politischen Raum diskutiert.“ Mit Blick auf die ausstehende Diskussion des Lebensversicherungsreformgesetzes vermutet Kleinlein, dass wichtige Diskussionen unterdrückt werden. „Wir befürchten, dass bei Provisionen, Bewertungsreserven, Zinszusatzreserven und Run-Off die öffentliche und parlamentarische Diskussion gezielt verhindert werden soll“, so Kleinlein. Bundesfinanzministerium und Aufsichtsbehörde würden dann per Verordnungen und Erlassen ohne parlamentarische Mitbestimmung entscheiden. „Angesichts der schwelenden Versicherungskrise brauchen wir eine offene politische Diskussion“, fordert Kleinlein.

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