Pressemitteilungen des BdV

Aktuelle Pressemitteilungen

Als eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands informiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV) regelmäßig über Entwicklungen im privaten Versicherungsbereich sowie über relevante Gesetzesänderungen.

Sie sind Medienvertreter*in und möchten regelmäßig unsere Pressemitteilungen erhalten? Dann schicken Sie eine E-Mail an presse@bundderversicherten.de, damit wir Sie in unseren Verteiler aufnehmen können. 

Servicethemen | 25.07.2023

Einbruchdiebstahl – wer ersetzt jetzt das Hab und Gut?

Download PDF (347.6 KB)

Bund der Versicherten e. V. (BdV) erläutert, wann die Hausratversicherung greift und wann nicht

Es ist eine absolute Horrorvorstellung: Man kommt nach Hause und es wurde eingebrochen, die Wohnung ist ein Chaos und wertvolles Hab und Gut ist gestohlen. Eine Hausratversicherung bietet den besten Schutz, um sich zumindest gegen die finanziellen Folgen eines solchen Einbruchdiebstahls abzusichern. Allerdings gilt es, einige Details zu beachten, damit der Versicherungsschutz uneingeschränkt besteht. „Wichtig ist es beispielsweise, dem Versicherer eine ‚Gefahrerhöhung‘ zu melden, – etwa, wenn man die Alarmanlage entfernt“, erläutert BdV-Vorständin Bianca Boss.

Servicethemen | 13.07.2023

Gewinnmaximierung statt Nutzen: Um diese Versicherungen sollten Verbraucher*innen einen Bogen machen

Download PDF (345.69 KB)

Bund der Versicherten e. V. (BdV) kürt Unsinns-Absicherungen

Würde man wie im Spitzensport Medaillen für die überflüssigsten Versicherungen verleihen, hätten kapitalbildende Versicherungen klar die Goldtrophäe verdient. Genauer zählen dazu Kapitallebensversicherungen, private Rentenversicherungen und Fondspolicen sowie Riester- und Rürup-Rentenversicherungen. Der Grund: Bei diesen Versicherungen entsprechen die versicherten („garantierten“) Leistungen in der Regel nicht einmal der Summe der eingezahlten Prämien. „Kapitalbildende Versicherungen sind weder zur Altersvorsorge noch zur Vermögensbildung geeignet“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Das liegt insbesondere an den Niedrigzinsen, intransparenten und oftmals überteuerten Kostenstrukturen sowie – bei Rentenversicherungen – überzogenen Langlebigkeitsannahmen.

Servicethemen | 06.07.2023

Diebstahl im Urlaub: Wer zahlt für den Schaden?

Download PDF (346.48 KB)

Bund der Versicherten e. V. (BdV) klärt über Versicherungsschutz bei Diebstahl im Urlaub auf

Endet ein erlebnisreicher Urlaubstag mit einem aufgebrochenen Hotelzimmer, sitzt der Schock tief und man fragt sich: Wer kommt für die gestohlenen Wertsachen wie Handy, Laptop oder Schmuck auf? „Handelt es sich um einen Einbruchdiebstahl in ein verschlossenes Hotelzimmer oder eine abgeschlossene Ferienwohnung, bietet die Hausratversicherung mit ihrer integrierten Außenversicherung den besten Schutz“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Über die Außenversicherung sind von zu Hause mitgebrachte Dinge versichert, die während einer Reise im In- und Ausland gestohlen werden. Allerdings gibt es einige Versicherer, die hiervon Bargeld und Wertsachen ausschließen. Verbraucher*innen sollten den Vertrag vor Abschluss daher stets auf Ausschlüsse hin prüfen. 

Spenden

Login zum Mitgliederbereich