Pressemitteilungen des BdV

Aktuelle Pressemitteilungen

Als eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands informiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV) regelmäßig über Entwicklungen im privaten Versicherungsbereich sowie über relevante Gesetzesänderungen.

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Lebens- und Rentenversicherung | 26.02.2019

Stornozahlen offenbaren: Lebensversicherung ungeeignet zur Altersvorsorge

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Kündigung ist weiterhin Normalfall bei Lebensversicherungsverträgen

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat auf einer Veranstaltung Ende Januar neueste Angaben zu aktuellen Stornozahlen in der Lebensversicherung gemacht. Demnach liegt die Stornoquote bei 2,6 % pro Jahr. Was die Branche für gering hält und als Erfolg feiert, führt zum Entsetzen beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Bei Verträgen mit einer Laufzeit von 28 Jahren oder länger ist demnach die Kündigung der Normalfall. Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV, kommentiert das Ergebnis: „Versicherungsprodukte erweisen sich als ungeeignet für die Altersvorsorge.“ Schon seit Jahrzehnten gelinge es der Lebensversicherungsbranche nicht, dieses Problem in den Griff zu bekommen.

Lebens- und Rentenversicherung | 21.02.2019

BdV mahnt Gutscheinaktion der Cosmos Lebensversicherungs-AG ab

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Verbraucherschützer sehen ein Verstoß gegen das Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hat am 19.2. die Cosmos Lebensversicherungs-AG (CosmosDirekt) wegen einer aktuell laufenden Gutscheinaktion abgemahnt. Konkret geht es um die Gewährung eines 50 Euro Amazon-Gutscheins bei Abschluss einer Risikolebensversicherung. Der Gesetzgeber hat die Abgabe einer Sondervergütung bei Abschluss eines Versicherungsvertrages reguliert, um Fehlanreize beim Vertragsabschluss zu vermeiden. Versicherer dürfen pro Versicherungsjahr maximal 15 Euro ihren Kunden schenken. „Die Aktion der Cosmos ist nach unserer Auffassung unlauter, daher haben wir sie abgemahnt und aufgefordert, die Gutscheinaktion sofort einzustellen“, so Vorstandssprecher Axel Kleinlein.

BdV | 19.02.2019

Richtigstellung zur Pressemitteilung vom 14.02.2019

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In der Pressemitteilung vom 14.02.2019 hat der Bund der Versicherten e. V. (BdV) behauptet, dass es sich bei der Skandia Leben (FL) AG um einen Versicherer mit besonders hoher Beschwerdequote handelt. Richtig ist, dass der BdV über keine Erkenntnisse hinsichtlich der Beschwerdequoten der Skandia Leben (FL) AG verfügt.

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