24.10.2024

Leitungswasserschaden in der Wohnung – welche Versicherung zahlt wann?

Über eine Million Leitungswasserschäden werden jedes Jahr in Deutschland gemeldet. Doch welche Versicherung greift bei Wasserschäden in Haus oder Wohnung? Damit Sie im Schadenfall nicht untergehen, geben wir Ihnen hier einen Überblick über die Leistungen der Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen sowie den zusätzlichen Schutz bei Elementarschäden.


Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Hausratversicherung: Deckt Schäden an beweglichem Inventar wie Möbel, Kleidung und Vorräten, wenn Leitungswasser bestimmungswidrig austritt.

  • Wohngebäudeversicherung: Übernimmt Leitungswasserschäden an festen Gebäudebestandteilen. Schäden durch Regenwasser oder Grundwasser sind nicht automatisch abgedeckt.

  • Elementarschadenversicherung: Deckt Wasserschäden durch Überschwemmungen, Starkregen oder Rückstau und muss zusätzlich zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden.

  • Privathaftpflichtversicherung: Greift bei Schäden, die Sie Dritten verursachen, z.B. wenn Wasser aus Ihrer Wohnung in die Nachbarwohnung sickert.

  • Sofortmaßnahmen im Schadensfall: Wasser abstellen, Strom abschalten, Schaden melden und Hab und Gut sichern, um Folgeschäden zu vermeiden.



Was ist ein Leitungswasserschaden?

Damit die Versicherung zahlt, muss der zu regulierende Schaden durch Leitungswasser entstanden sein. Ein solcher Leitungswasserschaden im Sinne der Versicherer liegt dann vor, wenn Wasser bestimmungswidrig ausgetreten ist – beispielsweise aus Rohren und Schläuchen, Heizungs- und Klimaanlagen, aber auch aus Wasserbetten und Aquarien.

Auch sogenannte Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- und Klimaanlagen und Wasserdampf gelten als Leitungswasser. Versichert sind auch Schäden, die Wasser verursacht hat, dass bestimmungswidrig aus Regenrohren ausgetreten ist, die innerhalb des Gebäudes verlaufen.

Mit bestimmungswidrig ist gemeint, dass das Leitungswasser an einer Stelle ausgetreten ist, wo es das eigentlich nicht tun sollte – etwa nach einem Rohrbruch.

Wann zahlt die Hausratversicherung bei einem Wasserschaden?

Die Hausratversicherung ist zuständig, wenn Ihr Hausrat – also alles bewegliche Inventar wie Möbel, Kleidungsstücke oder Vorräte – durch Leitungswasser beschädigt oder zerstört wird.

Was ist bei einem Leitungswasserschaden über die Hausratversicherung versichert?

Bruchschäden: Die Hausratversicherung zahlt für Schäden an versicherten Sachen, die innerhalb des Gebäudes durch frostbedingte oder sonstige Bruchschäden an Rohren oder Installationen wie Badarmaturen, Absperrhähnen und Ventilen entstehen.

Nässeschäden: Der Versicherer übernimmt Schäden, die durch ausgetretenes Leitungswasser bei defekten Zu- oder Ableitungen, Klima- und Wärmepumpen, Solarheizungsanlagen sowie durch undichte Wasserbetten oder Aquarien verursacht werden.

Achtung: Wenn Sie beispielsweise einen Eimer mit Putzwasser oder eine Gießkanne umkippen und Ihr Mobiliar beschädigen, ist dies nicht versichert. Solche Missgeschicke sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Was zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Leitungswasserschäden?

Die Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden am Gebäude auf, die durch Leitungswasser entstehen. Dazu gehören fest verbaute Bestandteile des Gebäudes, von Heizungsanlagen bis zu Rohrleitungen und Sanitärinstallationen.

Nebengebäude wie Garagen oder Gartenhäuser müssen separat in die Police aufgenommen werden, um versichert zu sein.

Was ist bei einem Leitungswasserschaden über die Wohngebäudeversicherung versichert?

Nässeschäden: Die Wohngebäudeversicherung deckt grundsätzlich Schäden, die durch austretendes Leitungswasser verursacht werden. 2021 entschied der Bundesgerichtshof, dass Gebäudeversicherer nicht für Nässeschäden zahlen müssen, wenn das Leitungswasser infolge undichter Silikonfugen ausgetreten ist. Sie müssen demnach nur leisten, wenn das Wasser direkt aus dem Rohrleitungssystem austritt. Versicherte sollten daher bei ihrem Wohngebäudeversicherer nachfragen, ob dieser weiterhin bei undichten Silikonfugen leistet oder nicht.

Bruchschäden innerhalb des Gebäudes: Der Versicherer leistet bei frostbedingten oder sonstigen Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung oder Warmwasseranlagen sowie an Installationen wie Badeinrichtungen, Armaturen und Toiletten.

Bruchschäden außerhalb des Gebäudes: Auch Schäden an Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder Warmwasserheizungsanlagen, die sich außerhalb des Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück befinden, sind abgedeckt.

Wasserschäden durch Regenwasser aus Fallrohren oder durch Grundwasser oder Witterungsniederschläge sind in der Wohngebäudeversicherung nicht versichert.


Exkurs: Elementarschäden: Wann zahlt die Versicherung bei Naturgewalten?

Wasserschäden können auch durch Naturereignisse wie Überschwemmungen oder Starkregen verursacht werden. Diese Schäden fallen unter Elementarschäden und sind nicht automatisch in der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung enthalten.

Für diesen Schutz benötigen Sie eine Elementarschadenversicherung als Zusatzbaustein.

Was deckt die Elementarschadenversicherung bei Wasserschäden?

Überschwemmungen und Starkregen: Die Elementarschadenversicherung greift, wenn Wasser aufgrund von Überschwemmungen oder starken Regenfällen ins Haus eindringt und Gebäudeschäden verursacht.

Rückstau: Auch bei Rückstau im Abwassersystem, der zu Wasserschäden führt, deckt die Elementarschadenversicherung die entstandenen Schäden.

Hinweis: Der Abschluss einer Elementarschadenversicherung ist zusätzlich zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung notwendig, um gegen diese Naturgefahren abgesichert zu sein.


Wer zahlt bei einem Leitungswasserschaden in der Mietwohnung?

Wenn in einer Mietwohnung ein Wasserschaden entsteht, stellt sich die Frage, welche Versicherung zuständig ist.

Die Gebäudeversicherung der Vermieter*innen übernimmt die Schäden am Gebäude, während die Hausratversicherung der Mieter*innen für die Schäden an deren persönlichem Eigentum aufkommt.

Wann ist die Privathaftpflicht für den Leitungswasserschaden zuständig?

In Mehrfamilienhäusern sind nicht selten auch die Nachbarwohnungen vom Leitungswasserschaden betroffen. Das kann ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung sein. Diese springt immer dann ein, wenn man andere schuldhaft geschädigt hat.

Läuft zum Beispiel Ihre Waschmaschine aus und dadurch entsteht ein Wasserschaden in der Nachbarwohnung unter Ihnen, kümmert sich Ihre Privathaftpflichtversicherung um die Regulierung des Schadens.

Was tun bei einem Leitungswasserschaden?

Im Schadenfall sind Versicherte verpflichtet, sich unverzüglich mit ihrer Versicherung in Verbindung zu setzen und dafür zu sorgen, dass der Schaden nicht noch größer wird.

Bei einem Leitungswasserschaden kann das beispielsweise bedeuten, dass Sie sofort den Wasserhahn abdrehen und die Stromzufuhr unterbrechen. Um Folgeschäden zu vermeiden, sollten Sie auch etwa den Boden trocknen und Ihr Hab und Gut in Sicherheit bringen.

Versicherungsbedingungen: Ein Blick lohnt sich!

In den Versicherungsbedingungen Ihrer Versicherungen sind die versicherten und nicht versicherten Schäden detailliert aufgeführt. Ein genauer Blick lohnt sich immer, um Missverständnisse im Schadenfall zu vermeiden.

So lassen sich viele Fragen bereits im Vorfeld klären und ein unbefriedigendes Hin und Her zwischen den Versicherten und dem Versicherer verhindern.


Das könnte Sie auch interessieren:

Wohngebäudeversicherungen ersetzen die erforderlichen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Sanierungsarbeiten sind nicht versichert.

Rohrbruch ist nicht gleich Rohrbruch - oder doch? Immer Ärger mit den alten Wurzeln.

Undichte Silikonfuge: Wer zahlt für den Wasserschaden?

Nicht alle Wasserschäden sind von der Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung gedeckt: Sechs Irrtümer über Wasserschäden


Julia Alice Böhne, Pressereferentin beim Bund der Versicherten

Über mich

Ich bin Julia Alice Böhne und seit Februar 2018 als Pressereferentin beim Bund der Versicherten. Zuvor habe ich mehrere Jahre als Journalistin bei einem Fachmagazin für und über die Finanz- und Versicherungsbranche geschrieben. Der Aspekt des Verbraucherschutzes hat mich dabei besonders interessiert. Denn je mehr ich mich mit Versicherungen beschäftigt habe, desto deutlicher wurde, wie undurchsichtig die Branche und ihre Produkte für die meisten Menschen sind. Gleichzeitig empfinden viele das Thema als langweilig oder gar lästig, obwohl es teilweise um existenziellen Schutz geht. Ich möchte dazu beitragen, diese Intransparenz zu beseitigen und mehr Interesse an Versicherungsthemen zu erzeugen – unter anderem mit Beiträgen im BdV-Ratgeber.