Privathaftpflicht – warum jede*r diese Versicherung braucht
Unbedachte Handlungen können große finanzielle Folgen haben. Schnell noch über die Straße gerannt, um den Bus zu bekommen, und dadurch einen Unfall verursacht? Aus Versehen das teure elektronische Gerät eines Freundes fallengelassen? Alle kennen Beispiele für die kleine Unachtsamkeit mit großer Wirkung.
Richtig teuer kann es werden, wenn Personen zu Schaden kommen. Denn wer einen Schaden verursacht, haftet dafür – im schlimmsten Fall sogar mit dem gesamten Vermögen. Deswegen ist der Versicherungsschutz einer Privathaftpflicht unverzichtbar. Sie kommt für die angerichteten Schäden auf und wehrt zu Unrecht erhobene Schadensersatzansprüche ab.
Allgemeine Informationen und Hinweise finden Sie in unserem Infoblatt Privathaftpflicht.
Beitragsrechner zur Privathaftpflichtversicherung
Die Selbstbeteiligung entspricht dem vereinbarten Selbstbehalt zur Privathaftpflichtversicherung. Die Versicherungssumme beträgt 15 Mio. Euro.
Die Anmeldung zur Diensthaftpflichtversicherung ist nur für Personen möglich, deren Dienstherr/Arbeitgeber dem öffentlichen Dienst zugeordnet wird. Hierzu zählen Gebietskörperschaften, Körperschaften und Anstalten sowie Stiftungen des öffentlichen Rechts.
Keine Versicherungsmöglichkeit besteht für Mitarbeiter*innen von privatisierten Einrichtungen und Unternehmen (z. B. Bahn und Post) sowie von allen anderen Arbeitgebern außerhalb des öffentlichen Dienstes. Für die Einstufung ist nicht der erlernte Beruf, sondern die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit ausschlaggebend. Sofern eine Person – auch gelegentlich - Tätigkeiten mehrerer Berufsgruppen ausübt, ist die höchste Berufsgruppe maßgebend für die Einstufung. Sollte eine der Tätigkeiten bei mehreren beruflichen Tätigkeiten in die Berufsgruppe IV fallen, so besteht keine Versicherungsmöglichkeit. Personen, die sich in der Ausbildung befinden, sind nach dem jeweiligen Ausbildungsberuf einzustufen.
Berufsgruppe I
Hierzu gehören:
- Lehrer*innen, Lehramtsanwärter*innen, Referendar*innen
- Kindergärtner*innen und Erzieher*innen
- Personen in wissenschaftlichen Instituten und Universitäten/Hochschulen im Bereich der Sozial- und Geisteswissenschaften
Berufsgruppe II
Hierzu gehören:
- Angehörige der Polizei, des Zolls und der Bundeswehr (ausgenommen mit einer technischen Tätigkeit - siehe Berufsgruppe III)
- Personen mit reiner Verwaltungstätigkeit, z. B. Angestellte von Sozialversicherungsträgern, Verwaltungsbeamt*innen/Verwaltungsangestellte
- Personen mit technischer Tätigkeit, z. B. (Hausmeister*innen, Installateur*innen), die nicht in den Berufsgruppen III und IV sind
- Richter*innen, Staatsanwält*innen, Rechtspfleger*innen, Bewährungshelfer*innen und andere Angehörige des Justizdienstes (ausgenommen Gerichtsvollzieher*innen und Vollziehungsbeamt*innen – siehe Berufsgruppe III)
- Kirchlich Bedienstete staatlich anerkannter Kirchen, z. B. Pfarrer*innen/Priester*innen
- Sozialarbeiter*innen
Berufsgruppe III
Hierzu gehören:
- Gerichtsvollzieher*innen, Vollziehungsbeamt*innen
- Personen in wissenschaftlichen Instituten und Universitäten/Hochschulen im Bereich der Natur-, Agrar- und technischen Wissenschaften
- Abnahme- und Güteprüfer*innen
- Leitende Kommunalbeamt*innen; Mitglieder der Geschäftsführung öffentlich-rechtlicher Körperschaften/Anstalten/Stiftungen, Leiter*innen und Geschäftsführer*innen von Sozialversicherungsträgern sowie deren Sektionen, Bezirksverwaltungen und Landesgeschäftsstellen
- Personen, die im Forstbetrieb oder bei Feuerwehren tätig sind
- Personen, die in Bau-, Vermessungs-, Wasserwirtschafts- und Gewerbeaufsichtsämtern tätig sind (nicht versicherbare Tätigkeiten siehe Berufsgruppe IV)
- Angehörige der Polizei, des Zolls und der Bundeswehr mit einer technischen Tätigkeit (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Reparatur)
Berufsgruppe IV
Hierzu gehören:
- Personen mit speziellen Tätigkeiten für die Datenverarbeitung, beispielsweise Softwaretätigkeiten (Erstellung/Implementierung, Pflege)
- Personen, die mit Gefahrstoffen nach § 3 Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen arbeiten (auch gelegentlich)
- Personen mit Tätigkeiten im Umweltbereich (einschließlich Müllentsorger*innen, Klärwerker*innen etc.)
- Führung oder Leitung von Krankenhäusern, Kliniken, Sanatorien oder Heilanstalten
- Psycholog*innen, Physiker*innen oder Ingenieur*innen von Krankenhäusern, Kliniken, Sanatorien oder Heilanstalten
- medizinische Tätigkeiten (auch Krankenschwestern/-pfleger, Ergotherapeut*innen, Heilerziehungspfleger*innen)
- auf dem Gebiet der Medizin, Pharmazie oder Gentechnologie: Forschungstätigkeit oder wissenschaftliche Tätigkeit; Leitung von Instituten, Einrichtungen, Betrieben oder Ähnliches mit bzw. zur Forschung oder wissenschaftlicher Tätigkeit; Leitung oder Teilnahme von/an Projekten mit bzw. zur Forschung oder wissenschaftlicher Tätigkeit
- Architekt*innen, Bauingenieur*innen, Statiker*innen und sonstige Personen, die im Bereich der Bauplanung/-leitung tätig sind
- alle anderen Tätigkeiten, die nicht den Berufsgruppen I bis III zuzuordnen sind
Die Berufsgruppe IV ist nicht versicherbar.
Unsere Leistungen
Mitversicherte Personen
Mitversicherte Tätigkeiten
- Betätigung als Alleinunterhalter
- Flohmarkt- und Basarverkauf
- Annahme von Sammelbestellungen
- Änderungsschneiderei, Stickerei
- Markt- und Meinungsforschung
- Daten- und Texterfassung
- Zeitungs-, Zeitschriften- und Prospektzustellung
- Erteilung von Nachhilfe- u. Musikunterricht
- Vertrieb von Bekleidung, Haushaltartikeln
Fahrzeuge
Tiere
Freizeit und Sport
Immobilien
Ausland
Schäden an gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Sachen
Abhandenkommen
Leistungen, obwohl eine Haftungsbeschränkung besteht
Sonstiges
Anmerkungen: Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie der vereinbarten Versicherungsbedingungen. Den Verträgen liegen der Antrag, die Allgemeinen Vertragsbestimmungen, die Allgemeinen und Besonderen
Versicherungsbedingungen sowie die gesetzlichen Bestimmungen zugrunde.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie schnelle und direkte Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um unsere Privathaftpflicht.
Hier geht´s schnell und unkompliziert.
Sie werden auf die Seite unseres Versicherungspartners MVK geleitet.
Was im Schadenfall zu beachten ist, können Sie im Infoblatt "Verhalten im Schadenfall in der Sachversicherung" nachlesen.
Ja, bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Ausgeschlossen sind Luft-, Wasser- oder Landfahrzeuge jeglicher Art.
Kleintiere wie Katzen, Vögel, Bienen oder Brieftauben sind mitversichert. Zur Absicherung größerer Tiere bieten wie separate Mitgliederverträge für die Hundehaftpflicht und Pferdehaftpflicht an.
Schäden durch die Nutzung von Pedelecs oder E-Bikes ohne Versicherungs- und Führerscheinpflicht sind mitversichert.
Ja, und zwar bis zu einer Summe von 2 Mio. Euro. Allerdings sind einige Schäden, wie beispielsweise Glasschäden, ausgeschlossen.
Für ein selbst bewohntes Ein- oder Zweifamilienhaus besteht dieser Versicherungsschutz. Darüber hinaus ist eventuell eine zusätzliche Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nötig.
Mitversichert sind unverheiratete Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder). Volljährige Kinder sind jedoch nur mitversichert, solange sie noch keine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Aber auch dann endet der Versicherungsschutz spätestens mit dem Beginn des 28. Lebensjahres. Sollte eine Erstausbildung jedoch über das 28. Lebensjahr hinausgehen, so besteht für deren Dauer – unabhängig vom Lebensalter – ebenfalls Versicherungsschutz.
Ehepartner*innen sind automatisch mitversichert. Lediglich ein*e Partner*in in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft muss namentlich in den Vertrag aufgenommen werden, wenn er/sie nicht in Ihrem Haushalt behördlich gemeldet ist.
Ja. Falls die Person, die den Schaden verursacht hat, keine Privathaftpflichtversicherung hat und einen Schaden nicht aus eigenen finanziellen Mitteln bezahlen kann, sorgt eine Forderungsausfalldeckung unter bestimmten Voraussetzungen dafür, dass Sie Ihr Geld dennoch bekommen.
Informationen zum Download
Hier können Sie wichtige Informationen zu unserer Privathaftpflichtversicherung herunterladen:
BdV hilft!
Als Mitglied können Sie sich gut und fair über unsere Mitgliederverträge versichern. Das ist aber noch längst nicht alles: Wir ermitteln auf Wunsch Ihren Versicherungsbedarf und beraten Sie unabhängig. Wir prüfen Ihre bestehenden Verträge und empfehlen Ihnen bei Bedarf faire und günstige Anbieter.