Musterprozesse
Wir erstreiten verbraucherfreundliche Urteile
Wir führen Musterprozesse gegen Versicherer – wenn nötig bis vors Bundesverfassungsgericht. Durch verbraucherfreundliche Urteile konnten wir bereits viele Verbesserungen für Versicherte erwirken. Kein Wunder, dass uns die Versicherungslobby mehr als Feind statt Freund begreift – aber das ist ein gutes Zeichen. Denn wir verleihen den Interessen der Versicherten ein so starkes Gewicht, dass sie sich nicht ignorieren lassen. Hier geht's zu einigen unserer Erfolge.
Aktuelle Klagen
Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht: Oberlandesgericht (OLG) Köln
Aktenzeichen des Gerichts: 20 UKl 1/24
Verfahrensgegner: Axa Lebensversicherung AG, Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln
Anlass der gerichtlichen Verfahrens: Verwendung von Klauseln in der Widerrufsbelehrung für Lebensversicherungen, die Verbraucher*innen unangemessen benachteiligen
Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht: 7. Dezember 2023, zugestellt am: 29. Januar 2024
Eintragung in das Verbandsklageregister: ja
Zugehörige Dokumente:
Pressemitteilung vom 10. März 2025:Rückschlag für Verbraucherschutz: Intransparente AXA-Widerrufsbelehrung bleibt bestehen
Beitrag vom 07. März 2025:Intransparente und fehlerhafte Axa-Widerrufsbelehrung bleibt bestehen
Pressemitteilung vom 31. Januar 2024: BdV und Verbraucherzentrale Hamburg klagen gegen AXA Lebensversicherung AG
Stand: 14. November 2025
Gut zu wissen
Laut dem Bundesamt für Justiz sind wir eine qualifizierte Einrichtung, die gegen intransparente Vertragsbedingungen und wettbewerbswidriges Verhalten von Versicherern vorgehen darf.
Unsere Erfolge
Diese verbraucherfreundlichen Urteile und Gesetzesänderungen haben wir unter anderem erstritten:
Laut dem OLG Köln ist bei Lebensversicherungen die doppelte Berechnung von Abschlusskosten unzulässig.
Geringverdienende, Kinderreiche und Ältere werden an den Kostenüberschüssen von Riester-Rentenversicherungen beteiligt. Klingt selbstverständlich? War es vorher nicht.
Zwischen Mitte 1994 und 2007 waren über die Hälfte der Widerspruchsbelehrungen bei Lebensversicherungen bei Vertragsabschluss nach dem Policenmodell falsch. Ihre auch? Dann können Sie auch heute noch dagegen Widerspruch einlegen.
Es sind erstmalig auch Produktinformationsblätter – z. B. von Riester-Rentenversicherungsverträgen – mit der Verbandsklage angreifbar und gerichtlich überprüfbar.
In vielen Fällen konnten wir die Feststellung der Unzulässigkeit von diversen Kostenklauseln in Riester-Rentenversicherungsverträgen erreichen.
Versicherte müssen grundsätzlich zur Hälfte an den Bewertungsreserven beteiligt werden. Das haben wir gemeinsam mit weiteren Verbraucherschutzvereinen bei der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) durchgesetzt.
Intransparente Klauseln zur Nutzung persönlicher Gesundheitsdaten in der Berufsunfähigkeitsversicherung benachteiligten Versicherte. Der BGH bestätigte unsere Einschätzung und erklärte die Bedingungen für unwirksam.
Verbraucher*innen haben das Recht, Informationen über Überschüsse zu erhalten, die ihnen zustehen. Das bestätigte der BGH. Dabei ging es um die Bewertungsreserven, die grundsätzlich zur Hälfte an die Versicherten auszuschütten sind.
Lebensversicherte mit Verträgen aus den Jahren 1994 bis 2001 können aufgrund intransparenter Klauseln zu Abschlusskosten Nachzahlungen verlangen, so ein von uns erstrittenes BGH-Urteil.
Ein besonderer Sieg ...
... ist schließlich die Tatsache, dass wir seit 1983 sagen dürfen:
Lebensversicherungen zur Altersvorsorge sind legaler Betrug!