Ele­men­tar­scha­den­ver­sich­er­ung

Eine Frau, deren Haare um ihren Kopf im Wind wehen, schließt die Augen und lächelt.

Die Ele­men­tar­scha­den­ver­sich­er­ung kann zusätzlich zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden. Sie sichert dann den Hausrat oder das Wohngebäude gegen Elementarschäden durch Naturgefahren wie Überschwemmung, Erdbeben oder Schneedruck ab und muss gesondert eingeschlossen werden.

Allerdings steckt auch bei der Elementarschadenversicherung der Teufel im Detail: Denn nicht jede Überschwemmung ist eine Überschwemmung im Sinne der Versicherungsbedingungen. Und Wasser ist auch nicht gleich Waser – warum, lesen Sie hier. Und erfahren Sie, ob bei Schäden durch Starkregen Verlass auf die Versicherung ist.

Hier finden Sie Informationen zum politischen Standpunkt des BdV zur Ele­men­tar­scha­den­ver­sich­er­ungs­pflicht.

Artikel zum Thema

Das Bild zeigt ein vom Sturm aufgewühltes Meer | © John Towner/Unsplash

Wohngebäude / Elementarschadenversicherung

23.11.2023

Sturmflutschäden – landunter auch beim Versicherungsschutz?

Die Sturmflut an der Ostseeküste hinterlässt nicht nur schwere Schäden, sondern auch viele offene Fragen zur Schadensregulierung: Wer zahlt eigentlich für zerstörte Häuser, überflutete Campingplätze und beschädigte Boote? Wir erklären, welche Versicherungen im Ernstfall greifen – und wo es Haken gibt.

Das Bild zeigt Luftblasen unterhalb der Wasseroberfläche | © Sime Basioli/Unsplash

Elementarschadenversicherung / Wohngebäude / Hausratversicherung

29.06.2023

Wann ist eine Überschwemmung eine Überschwemmung – im Sinne der Versicherungsbedingungen?

Starkregen und Überschwemmungen nehmen zu, besonders bei trockenen Böden, die Wasser nicht gut aufnehmen können. Eine Elementarschadenversicherung schützt allerdings nicht vor sämtlichen Schäden durch Sturmflut und Grundwasser. Worauf Sie achten müssen. 

Auf dem Bild sieht man den Vorstand Stephen Rehmke | © Valeska Achenbach

Lagebesprechung / Elementarschadenversicherung / Wohngebäude / Hausratversicherung

05.04.2023

Kommt die Elementarschaden-Pflichtversicherung?

Der Bundesrat hat auf Initiative der Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen und Thüringen die Bundesregierung aufgefordert, kurzfristig einen konkreten bundesgesetzlichen Regelungsvorschlag zur Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung zu erarbeiten. Was dieser Schritt bedeutet und wie eine Lösung aussehen könnte, erläutert BdV-Vorstand Stephen Rehmke im Interview.

Auf dem Bild sieht man eine Wand mit mehreren Rissen, zudem löst sich der weiße Farbe an einigen Stellen. | © Oleg Stepanov / Unsplash

Wohngebäude / Elementarschadenversicherung

29.03.2023

Risse an der Hausfassade? Elementarschadenversicherung greift jetzt auch bei „Kriechvorgängen“ von Erd- und Gesteinsmassen

Neue Auslegung des Begriffs "Erdrutsch" durch Bundesgerichtshof: Entscheidung zugunsten des Versicherungsnehmers bei Schäden durch langsame Erdkriechen. 

Auf dem Haus sieht man ein verschwommenes Haus. Davor sieht man grünes Gras. | ©  Wynand van Poortvliet/Unsplash

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht / Wohngebäude / Elementarschadenversicherung / Risikolebensversicherung

24.02.2023

Versicherungstipps für Immo­bilien­eigen­tümer*in­nen

Für alle, die im eigenen Heim leben, haben wir heute die Verträge zusammengestellt, die für die Absicherung wichtig sind. Am wichtigsten sind, egal ob mit oder ohne Immobilie, die private Haftpflichtversicherung und die Absicherung Ihrer Arbeitskraft wie beispielsweise mit Hilfe einer Berufsunfähig- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung – daran führt kein Weg vorbei!

Das Bild zeigt einen großen Riss in einer Hauswand | © Mick Haupt / Unsplash

Elementarschadenversicherung / Wohngebäude

01.12.2022

Erdbeben – Risse im Versicherungsschutz?

Häufig liest man von starken Erdbeben, die im Ausland auftreten. Dort verursachen sie schwere Schäden oder kosten sogar Menschenleben. Jedoch gibt es auch in Deutschland Zonen, in denen eine Gefahr für schwere Schäden oder sogar für Tote besteht. Wer in einem potenziellen Erdbebengebiet lebt, sollte prüfen, ob bereits Versicherungsschutz besteht beziehungsweise inwieweit eine Absicherung möglich ist.

Das Bild zeigt einen Leuchtturm in der Dämmerung, im Vordergrund sieht man Gras im Wind  | © Thomas Grams / Unsplash

Wohngebäude / Elementarschadenversicherung

03.11.2022

Sturmflut – wenn der Versicherungsschutz untergeht

Mit Herbstbeginn wachsen die Sorgen vor Sturmfluten – doch wer übernimmt Schäden, wenn der Ernstfall eintritt? Für Bewohnerinnen von Küstenregionen ist es wichtig, sich über den besonderen Versicherungsschutz und Einschränkungen zu informieren.

Auf dem Bild sieht man Häuser, die im Hochwasser stehen. Im Hintergrund erkennt man ein Rettungsboot an einem Haus. | © LucyKaef / Pixabay

Elementarschadenversicherung / Wohngebäude

09.09.2022

Gebäudeschäden durch Starkregen – ist Verlass auf die Versicherung?

Sintflutartige Regenfälle, die Häuser unter Wasser setzen, Keller fluten oder ganze Straßen in Flüsse verwandeln, nehmen auch in Deutschland zu. Schuld ist die globale Erwärmung. Erwischt es das eigene Haus, sind Immobilieneigentümer*innen gut beraten, wenn sie zusätzlich zu ihrer Wohngebäudeversicherung eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben.

Das Bild zeigt einen Kran, im Hintergrund zuckt ein Blitz | © nck_gsl/Pixabay

Elementarschadenversicherung

19.07.2022

Absicherung gegen Elementarschäden – auch Mieter*innen sollten sie erwägen!

Mieter*innen können bei vielen Schäden auf den Vermieter zählen – aber was passiert, wenn das eigene Hab und Gut betroffen ist, etwa durch Überschwemmungen oder andere Naturgewalten? Mit der richtigen Ergänzung können Mieterinnen sich umfassend schützen und finanziellen Verlusten vorbeugen.

Das Bild zeigt bräunliches aufgewühltes Wasser | © Wolfgang Hasselmann/Unsplash

Elementarschadenversicherung / Wohngebäude / Hausratversicherung

14.07.2022

Elementarschadenversicherung: Wasser ist nicht gleich Wasser

Vor einem Jahr ereignete sich im Ahrtal in Rheinland-Pfalz eine Jahrhundertflut. Noch immer sind die Spuren der Naturgewalten, die hier wüteten, allgegenwärtig. Die Behebung der Schäden dauert an, ebenso wie Streitigkeiten zu Fragen der Kostenübernahme. Insbesondere einige Gebäudeeigentümer*innen, die zu der Wohngebäudeversicherung auch eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen hatten, fühlen sich übervorteilt. Sie dachten, sie wären gegen Flutschäden abgesichert und bleiben nun vielfach doch auf den Kosten sitzen.

Auf dem Bild sieht man dunkle dicke Wolken, aus denen in der Ferne wohl schon starker Regen kommt. Auf dem Bild steht unten geschrieben "Unwetter" | © DerTobiSturmjagd / Pixabay

Wohngebäude / Elementarschadenversicherung

07.07.2022

Unwetter - was ist im Schadensfall zu tun?

Der vergangene Sommer hat es uns deutlich gezeigt: Unwetter mit Starkregen können innerhalb weniger Stunden zu erheblichen Schäden an Gebäuden und Infrastruktur führen. Wie man das eigene Hab und Gut schützen kann und was im Schadenfall zu tun ist, erfahren Sie im Video:

Auf dem Bild sieht man die Beiden von Menschen in bunten Gummiestiefeln durch eine überflutete Straße gehen. | ©  Jonathan Ford/Unsplash

Elementarschadenversicherung / Wohngebäude / Hausratversicherung

15.06.2022

Elementarschadenversicherung – was ist das überhaupt?

Die Flutkatastrophe im Ahrtal hat viele wachgerüttelt: Extremwetterereignisse sind auch in Deutschland Realität – doch wie kann man sich dagegen absichern? Wohngebäude- und Hausratversicherungen decken nicht alle Naturkatastrophen ab, hier ist  eine Elementarschadenversicherungen notwendig.

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