Tierhalterhaftpflicht
Warum die Tierhalterhaftpflicht so wichtig ist!
Von treuen Fellnasen über süße Nager bis zum Pferd – auch unsere tierischen Begleiter können Schäden verursachen. Exakt eine Versicherung ist zumindest für Hundehalter*innen unumgänglich: die Tierhalterhaftpflicht.
Denn während Katzen und zahme Kleintiere wie Mäuse, Hamster oder Kaninchen in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen sind, wird das Hundehalterrisiko vom Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung (PHV) ausgenommen – egal, ob es sich um einen Doodle oder einen Schäferhund handelt.
Hundehalter tragen ein besonderes Risiko
Das Hundehalterrisiko ist unter anderem aufgrund der verschuldensunabhängigen Haftung sowie aufgrund des kaum steuer- und berechenbaren tierischen Verhaltens aus der PHV ausgenommen. Man spricht hier von Tiergefahr.
Pferdehalter müssen Gefährdungshaftung beachten
Auch für Pferdehalter*innen ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung speziell für Pferde sehr zu empfehlen. Denn auch private Pferdehalter*innen unterliegen der sogenannten Gefährdungshaftung. Damit haften sie verschuldensunabhängig mit ihrem gesamten Vermögen für jegliche Schäden, die ihr Pferd verursacht. Entscheiden sich Pferdehalter*innen für eine Reitbeteiligung, teilen sich also ihr Pferd mit einer weiteren Person, birgt das Risiken – zumindest, sofern sich beide Parteien nicht entsprechend absichern.
Sieben Kriterien für Ihre Tierhalterhaftpflicht
Bei der Auswahl einer Tierhalterhaftpflicht sollten Sie auf diese sieben Kriterien achten.
Weitere Infos:
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