22.3.2021

Leitungswasserschäden – ein Fall für welche Versicherungen?

Rund 3.000 Mal am Tag kommt es in deutschen Haushalten zu Leitungswasserschäden - dies hat das Magazin Finanztest in seiner Ausgabe 02/2021 ermittelt. Die Ursachen sind vielfältig, die Schäden schnell beträchtlich. Ob schadhafte Dichtungen oder Schläuche, Rohrbrüche oder Installations- und Montagefehler – ein Wasserschaden im Haus zieht meist viel Instandsetzung nach sich.


Das Wichtigste im Überblick:

  • Leitungswasserschäden sind häufig: Rund 3.000 Vorfälle täglich in deutschen Haushalten und bis zu 40.000 Frostschäden pro Jahr.

  • Versicherungen bei Wasserschäden: Wohngebäudeversicherung deckt Gebäudeschäden, Hausratversicherung Einrichtungsgegenstände, Privathaftpflicht Schäden bei Nachbar*innen, Elementarschadenversicherung schützt bei Rückstau und Naturereignissen.

  • Rohrschäden nicht immer gedeckt: Nur Rohre auf dem Grundstück sind meist versichert; externe Leitungen oft ausgeschlossen oder nur teils abgedeckt.

  • Wasserschäden durch Überlaufen oder Wischwasser: Diese Schäden sind nicht durch Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt; teilweise greift die Privathaftpflicht.

  • Erweiterte Sanierung nicht versichert: Versicherungen decken nur Reparaturen betroffener Rohre, nicht umfassende Sanierungsmaßnahmen.


Rund 3.000 Mal am Tag kommt es in deutschen Haushalten zu Leitungswasserschäden - dies hat das Magazin Finanztest in seiner Ausgabe 02/2021 ermittelt. Die Ursachen sind vielfältig, die Schäden schnell beträchtlich. Ob schadhafte Dichtungen oder Schläuche, Rohrbrüche oder Installations- und Montagefehler – ein Wasserschaden im Haus zieht meist viel Instandsetzung nach sich.

Und gerade in den letzten Februartagen mit Schnee und Minusgraden im zweistelligen Bereich drohten vielerorts auch eingefrorene Wasserleitungen, die Rohre zum Platzen bringen können. Frost und Kälte sorgen jedes Jahr in Deutschland laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für 30.000 bis 40.000 Schäden an Wasserleitungen. Rund 3 Milliarden Euro leisteten die Wohngebäudeversicherer 2019 für Leitungswasserschäden so der GDV.

Welche Versicherungen leisten eigentlich bei Leitungswasserschäden?

Leitungswasserschäden sind nicht selten. Für Schäden an Gebäuden bzw. Gebäudeteilen, die durch Leitungswasser verursacht wurden, kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Für die Absicherung beschädigter Einrichtungsgegenstände, Möbel, Kleidung etc., bedarf es einer Hausratversicherung.

Wenn bei einem Leitungswasserschaden das Wasser nicht nur die eigene Wohnung beschädigt, sondern auch in die darunterliegende Wohnung des Nachbarn sickert, kommt für diesen Schaden die Privathaftpflichtversicherung auf. Bei Schäden durch einen Rückstau, wenn z. B. Wasser aus gebäudeeigenen Ableitungsrohren ins Haus dringt, ist eine Elementarschadenversicherung nötig. Sie muss ergänzend zur Wohngebäude- und Hausratversicherung abgeschlossen werden.


Das könnte Sie auch interessieren:

Wohngebäudeversicherungen ersetzen die erforderlichen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Sanierungsarbeiten sind nicht versichert.

Rohrbruch ist nicht gleich Rohrbruch - oder doch? Immer Ärger mit den alten Wurzeln.

Undichte Silikonfuge: Wer zahlt für den Wasserschaden?


Sechs Irrtümer über Wasserschäden

Doch nicht alle Wasserschäden sind von der Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung abgedeckt. Hier ein paar Irrtümer:

Das Bild zeigt Wasserrohre aus Kupfer. | © Bluepikachu / Unsplash

Falsch!

Rohrschäden sind oft nur versichert, wenn die Rohre innerhalb des Hauses liegen und auch, wenn es sich um Zuleitungsrohre für die Wasserversorgung oder Rohre von Heizungsanlagen handelt, die sich außerhalb des Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück befinden. Liegen die Rohre außerhalb des versicherten Grundstücks, leistet die Wohngebäudeversicherung bei vielen Tarifen nicht. Einige Tarife sehen allerdings beschränkte Leistungen bis zu bestimmten Höchstsummen (z. B. 10.000 Euro) oder Prozentsätzen der Versicherungssumme (z. B. bis zu 10 Prozent) vor sowie vereinzelt bis zu 100 Prozent der Versicherungssumme oder unbegrenzt. Innerhalb der einzelnen Arten von Rohren können bei unterschiedlichen Tarifen betragsmäßige Höchstgrenzen zu beachten sein.

Das Bild zeigt eine Regenrinne, die mit Laub verstopft ist. | © Eléonore gautier / Unsplash

Nein.

In diesem Fall leistet die Wohngebäudeversicherung nicht.

Das Bild zeigt ein Badezimmer mit einer altmodischen Badewanne. | © Erik Mclean / Unsplash

Falsch!

Deser Schaden ist in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung nicht versichert. Hier leistet ggf. die Privathaftpflichtversicherung, wenn das überlaufende Wasser das Eigentum Dritter beschädigt, zum Beispiel in einer darunterliegenden Nachbarwohnung einen Wasserschaden auslöst.

Das Bild zeigt ein planschendes Kleinkind in einem Badezuber im Garten. | © Lubomirkin / Unsplash

Nein.

Schäden, die durch Wischwasser verursacht wurden, sind vom Leistungsumfang der Wohngebäude- und Hausratversicherung ausgenommen.

Das Bild zeigt ein überschwemmtes Flussufer mit Baeumen und Baenken. | © Matthew / Unsplash

Falsch!

Diese Risiken müssen gesondert durch eine Elementarschadenversicherung abgesichert sein, die ergänzend zur Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung abgeschlossen wird.

Eine Wohngebaeudeversicherung kommt nicht für die Sanierung von Wasserleitungen auf. | © Kirklai / Unsplash.

Nein.

Eine Wohngebäudeversicherung ist keine Sanierungsversicherung. Gemäß den Versicherungsbedingungen besteht nur Anspruch auf den Austausch der konkret betroffenen Rohrteile. Es handelt sich hierbei um Instandhaltungsmaßnahmen oder Sanierungsarbeiten – und das zahlt keine Versicherung!


Na? Hätten Sie es gewusst? Nein? Dann geben unsere Infoblätter gerne Nachhilfe.


Claudia Frenz, Pressereferentin beim Bund der Versicherten

Über mich

Hallo, ich heiße Claudia Frenz. Ich bin Pressereferentin beim Bund der Versicherten und leite das Team der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Das Spannende an der Arbeit beim BdV ist für mich, dass wir dabei helfen, Licht in den Versicherungsdschungel zu bringen, dafür mit Medien sprechen, Tipps und Ratschläge für alle Fragen rund um private Versicherungen geben, also aktiv Verbraucherschutz betreiben. Und zwar unabhängig. Der BdV-Ratgeber ist ein weiterer Kanal, um Versicherte zu informieren und über Fallstricke und Kleingedrucktes aufzuklären. Ich freue mich auf den Austausch mit unseren Fans & Followern.