Pferdehaftpflicht – die wichtigste Versicherung für Pferdehalter*innen

Ihr Pferd reißt von der Koppel aus und verursacht auf seiner Tour Schäden oder gar Unfälle. Selbst wenn Sie persönlich bei dem Vorfall keine Schuld trifft, haften Sie für die Folgen.

Eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Ihr Pferd verursacht hat. Für alle, die ein Pferd besitzen, ist diese Absicherung daher sinnvoll.

Allgemeine Informationen und Hinweise finden Sie in unserem  Infoblatt Pferdehaftpflicht.

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Beitragsrechner Pferdehalterhaftpflicht

Versicherungssumme

Selbstbeteiligung

Anzahl der Pferde

Unsere Leistungen

Mitversicherte Personen

Pferdehalter
Jeder berechtigte Pferdehüter – nicht gewerblich

Die wichtigsten Leistungen

Schäden an gemieteten Räumen – Mietsachschäden
Schäden an gemieteten, geleasten, geliehenen, gepachteten oder verwahrten beweglichen Sachen
Forderungsausfall
Auslandsaufenthalt (in Europa unbegrenzt, außerhalb bis 5 Jahre)
Mitversicherung von Fohlen
Deckschäden
Teilnahme an reitsportlichen Veranstaltungen
Reiten mit und ohne Sattel
Offen- und Laufstallhaltung
Flurschäden und Weiderisiko
Reitbeteiligung-/Fremdreiterrisiko
Umweltschadenversicherung gemäß Umweltschadengesetz

Sonstiges

Vorsorgeversicherung
Versehentliche Obliegenheitsverletzung
Künftige Bedingungsverbesserungen
Garantie GDV-Musterbedingungen
Unklare Zuständigkeiten bei Versichererwechsel

Anmerkungen: Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie der vereinbarten Versicherungsbedingungen. Den Verträgen liegen der Antrag, die Allgemeinen Vertragsbestimmungen, die Allgemeinen und Besonderen

Versicherungsbedingungen sowie die gesetzlichen Bestimmungen zugrunde.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie schnelle und direkte Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um unsere Pferdehaftpflicht.

Hier geht´s schnell und unkompliziert.

Schaden melden

Sie werden auf die Seite unseres Versicherungspartners MVK geleitet.

Was im Schadenfall zu beachten ist, können Sie im Infoblatt "Verhalten im Schadenfall in der Sachversicherung" nachlesen.

Nein. Eine gewerbliche Nutzung ist nicht über den Mitgliedervertrag abgedeckt.

Ja. Eine Anmeldung der Reitbeteiligungen ist nicht notwendig.

Sofern es sich nicht um Rennveranstaltungen handelt, ja.

BdV hilft!

Als Mitglied können Sie sich gut und fair über unsere Mitgliederverträge versichern. Das ist aber noch längst nicht alles: Wir ermitteln auf Wunsch Ihren Versicherungsbedarf und beraten Sie unabhängig. Wir prüfen Ihre bestehenden Verträge und empfehlen Ihnen bei Bedarf faire und günstige Anbieter.

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