6.5.2020

Eine Wohngebäudeversicherung ist keine Sanierungsversicherung

Vor einiger Zeit wendete sich ein BdV-Mitglied an uns, bei dem die Rechnung für die Behebung eines Leitungswasserschadens von dem Versicherungsunternehmen nicht komplett reguliert worden ist. Die Schadenursache war klar, es handelte sich um einen versicherten Rohrbruch. Der Versicherer hat daraufhin die Schadenübernahme bestätigt. Der Klempner wurde gerufen und hat einige Teile der Rohrleitung ausgetauscht. Alles super, dachte unser Mitglied. Doch nachdem die Rechnung beim Versicherer eingereicht wurde, kam die böse Überraschung: Der Versicherer wollte nicht alles übernehmen. Ist das okay?

Wenn bei einer älteren Leitung ein Rohr bricht, ist es häufig so, dass die/der Handwerker*in die Empfehlung ausspricht, nicht nur die Stelle zu tauschen, an der der Schaden entstanden ist, sondern gleich ein paar Meter mehr zu erneuern. Das kann durchaus sinnvoll sein - gerade dann, wenn die Leitungen auch an anderen Stellen marode sind und über kurz oder lang ohnehin ausgetauscht werden sollten.

Sanierungsarbeiten sind nicht versichert

Doch eine Versicherungsleistung stellt das nicht dar. Denn laut Versicherungsbedingungen besteht nur Anspruch auf den Austausch der konkret betroffenen Rohrteile. Hierzu zählen alle Arbeiten, die zur Beseitigung des Schadens notwendig sind. In den GDV-Musterbedingungen zur Wohngebäudeversicherung heißt es z. B.: „Der Versicherer ersetzt [...] bei beschädigten Gebäuden oder sonstigen beschädigten Sachen die erforderlichen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls.“

Alle darüber hinausgehenden Arbeiten werden vom Versicherer nicht reguliert, da sie nicht schadenbedingt sind. Es handelt sich hierbei um Instandhaltungsmaßnahmen oder Sanierungsarbeiten – und das zahlt Ihnen keine Versicherung!

Ist es dann nicht sinnvoller, nur das betroffene Rohrteil reparieren zu lassen?

Nein, nicht zwingend. Natürlich ist es nicht sinnvoll, ein Leitungssystem zu erneuern, welches noch voll intakt ist. Ist das aber nicht der Fall, können Sie mit einem Austausch mehrerer Teile weiteren Schäden vorbeugen und ersparen sich, dass schon bald der nächste Leitungswasserschaden auf Sie zukommt.

Sie haben ohnehin laut den meisten Versicherungsbedingungen die Pflicht, versicherten Sachen stets in ordnungsgemäßem Zustand erhalten. Insbesondere gilt das für wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen. Bei einer Verletzung dieser Vorschriften kann der Versicherer im Schadenfall ganz oder teilweise leistungsfrei sein und ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen.

Sonderkündigungsrecht nach einem Schadenfall

Wussten Sie, dass auch der Versicherer dazu berechtigt ist nach einem Schadenfall zu kündigen. Besonders dann, wenn sich Schäden in einer bestimmten Sparte häufen, nutzen die Versicherungsunternehmen regelmäßig dieses Sonderkündigungsrecht. Sofern sich die Rohrleitungen dann nicht in einem ordentlichen Zustand befinden, kann es schwer sein, einen neuen Versicherungsvertrag zu bekommen.

Hat das Rohrsystem ein gewisses Alter erreicht, empfehlen wir daher selbst die Initiative zu ergreifen und die Leitungen in regelmäßigen Abständen von einer Fachfirma überprüfen und bei Bedarf reparieren/austauschen zu lassen.

So sparen Sie sich Ärger mit der Versicherung und bewahren sich den wichtigen Schutz gegen Leitungswasserschäden


Kim Paulsen

Über mich

Kim Paulsen ist nicht mehr beim BdV tätig.