Hausratversicherung: Ihr Schutz für Hab und Gut!
Ein Rohr bricht und auslaufendes Leitungswasser zerstört Möbel, Kleidungsstücke, Spielzeuge und vieles, das Ihnen lieb geworden ist. Eine Hausratversicherung kann Ihnen leider nicht persönliche Schätze ersetzen, aber immerhin die Ausgaben für den Ersatz des beschädigten Hausrats.
Die Hausratversicherung greift, wenn Ihr Hausrat durch die folgenden Ereignisse beschädigt, zerstört oder entwendet wurde: Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach einem Einbruch, Leitungswasser, Sturm oder Hagel. Die Hausratversicherung übernimmt in erster Linie die Wiederbeschaffungskosten (Neuwert) der versicherten Sachen. Die Versicherungssumme sollte daher dem Wiederbeschaffungswert gleichartiger neuer Sachen entsprechen. Außerdem übernimmt sie unter anderem auch Aufräumkosten, Hotelkosten sowie Transport- und Lagerungskosten.
Zusätzliche Absicherungen
Um Ihren Hausrat auch gegen erweiterte Naturgefahren wie Überschwemmung, Erdbeben oder Schneedruck abzusichern, können Sie zusätzlich eine Elementarschadenversicherung abschließen. Sie kann nur in Kombination mit der Hausratversicherung vereinbart werden.
Falls Sie eine Glasbruchversicherung wünschen, kann auch diese optional in die Hausratversicherung eingeschlossen werden. Wenn Sie die Versicherungssumme für mitversicherte Fahrräder erhöhen wollen (auf bis zu 20.000 Euro) ist dies durch die optionale Fahrradversicherung möglich. Wenn Sie einen Unterversicherungsverzicht vereinbart haben, ist der Fahrraddiebstahl bis 10.000 € kostenfrei mitversichert.
Allgemeine Informationen und Hinweise finden Sie in unserem Infoblatt Hausratversicherung.
Beitragsrechner Hausratversicherung
Unsere Leistungen
Feuer, Explosion, Blitz, Überspannung etc.
Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, einfacher Diebstahl, Trickdiebstahl
Leitungswasser
Versicherte Kosten
Sonstiges
Feuer, Sturm und Hagel, Diebstahl
Zusatzoptionen gegen Mehrbeitrag wählbar
Diese Zusatzoptionen kann gegen Mehrbeitrag versichert werden.
Diese Zusatzoptionen kann gegen Mehrbeitrag versichert werden.
Diese Zusatzoptionen kann gegen Mehrbeitrag versichert werden.
Anmerkungen: Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie der vereinbarten Versicherungsbedingungen. Den Verträgen liegen der Antrag, die Allgemeinen Vertragsbestimmungen, die Allgemeinen und Besonderen
Versicherungsbedingungen sowie die gesetzlichen Bestimmungen zugrunde.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie schnelle und direkte Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um unsere Hausratversicherung.
Hier geht´s schnell und unkompliziert.
Sie werden auf die Seite unseres Versicherungspartners MVK geleitet.
Was im Schadenfall zu beachten ist, können Sie im Infoblatt "Verhalten im Schadenfall in der Sachversicherung" nachlesen.
Ihre Hausratversicherung zieht innerhalb Deutschlands einfach mit um. Bitte denken Sie daran, Ihren Umzug rechtzeitig anzumelden!
Für den Schadenfall empfehlen wir zur Beweissicherung Belege, Rechnungen, Quittungen – insbesondere über wertvolle Gegenstände – getrennt vom Hausrat aufzubewahren. Außerdem sehr nützlich: ein Videofilm oder viele Fotos der Wohnung mit Nahaufnahmen aller Wertgegenstände. Der Einbruchdiebstahl und auch der einfache Diebstahl von Fahrrädern müssen zusätzlich unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle angezeigt werden. Sie stehen grundsätzlich als Geschädigter in der Beweispflicht. Sie sollten daher auf jeden Fall über entsprechende Anschaffungsbelege/Nachweise Ihrer Fahrräder verfügen. Auch ein Foto und/oder Fahrradpass wären sehr hilfreich.
Wird das Fahrrad bei einem Einbruchdiebstahl aus einem allein genutzten verschlossenen Raum entwendet, ist es bis zur vereinbarten Versicherungssumme in der Hausratversicherung abgesichert. Es wird zum Neuwert ersetzt. Wird das Fahrrad zum Beispiel beim Einkauf, vor dem Schwimmbad oder der Schule gestohlen, besteht Versicherungsschutz bis 10.000 Euro beitragsfrei. Voraussetzung: Das Fahrrad war zur Zeit des Diebstahls nachweislich durch ein Schloss gesichert bzw. es befand sich zur Zeit des Diebstahls in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum.
Wünschen Sie eine höhere Leistung, können Sie die Fahrraddiebstahlversicherung gegen einen zusätzlichen Beitrag vereinbaren. Auch E-Bikes, Pedelecs, und E-Scooter können unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert werden.
Leider nein, in beiden Fällen.
Kerzen unbeaufsichtigt brennen lassen, Fenster im Erdgeschoss bei Abwesenheit nicht schließen oder Spülmaschinen beim Verlassen des Hauses nicht abschalten - ein Schaden ist schnell passiert. Der Versicherungspartner verzichtet in diesem Fall auf eine Leistungskürzung.
Die Außenversicherung kommt für Schäden auf, die außerhalb Ihrer Wohnung auftreten. Z. B., wenn Ihre Sachen aus dem Spind im Sportverein gestohlen werden. Die Außenversicherung gilt für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten. Die Entschädigung ist auf 40 % der Versicherungssumme, maximal 30.000 Euro begrenzt.
Informationen zum Download
Hier können Sie wichtige Informationen zu unserer Hausratversicherung herunterladen:
BdV hilft!
Als Mitglied können Sie sich gut und fair über unsere Mitgliederverträge versichern. Das ist aber noch längst nicht alles: Wir ermitteln auf Wunsch Ihren Versicherungsbedarf und beraten Sie unabhängig. Wir prüfen Ihre bestehenden Verträge und empfehlen Ihnen bei Bedarf faire und günstige Anbieter.