Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Wofür braucht man sie?
Löst sich ein Dachziegel und beschädigt fremdes Eigentum, stellt sich die Frage nach der Haftung. Dieser Überblick zeigt, wofür die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht aufkommt und für wen sie wichtig ist.
Wer haften muss und wer sich absichern sollte
Wer Grund und Boden besitzt, ist dazu verpflichtet, ihn verkehrssicher zu halten, das heißt: frei von vermeidbaren Gefahren. Wird diese Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt, haften Eigentümer*innen für die Folgen. Genau hier greift die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung: Sie übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen, wenn Dritte auf dem Grundstück oder durch das Gebäude zu Schaden kommen. Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht, sinnvoll ist sie für die Betroffenen aber allemal.
Der Schutz ist besonders wichtig für alle, die ihr Haus vermieten oder ein unbebautes Grundstück besitzen. Ein Schild mit der Aufschrift „Betreten verboten” entbindet nicht von der Verantwortung. Wer im eigenen Haus wohnt, braucht meist keine zusätzliche Police, da die damit verbundenen Haftpflichtrisiken bereits durch die private Haftpflichtversicherung abgedeckt sind. Vorhandene Versicherungsbedingungen sollten entsprechend geprüft werden. Bei Eigentumswohnungen ist es anders. Für Schäden aus dem Gemeinschaftseigentum tritt die Privathaftpflicht nicht ein, daher ist laut Wohnungseigentumsgesetz eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht vorgeschrieben.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: typische Schadenbeispiele
Zu den typischen Schadenbeispielen zählt zum Beispiel der Sturz einer Passantin auf dem nicht geräumten Gehweg. Ebenso gehören dazu zum Beispiel ein Sturz bei Glatteis, Verletzungen durch herumliegende Äste, Laub oder herabfallende Dachziegel – etwa, wenn sich nach einem Sturm ein Ziegel löst und ein parkendes Auto beschädigt. Eigentümer*innen müssen allerdings nur einstehen, wenn sie ihre Verkehrssicherungspflicht tatsächlich verletzt haben. In einem solchen Fall übernimmt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht die berechtigten Schadenersatzforderungen.
Wichtig zu wissen: Eine Haftpflichtversicherung – ob Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht oder Privathaftpflicht – kommt nur für Schäden auf, für die Sie haften müssen. Das setzt in der Regel ein Verschulden voraus. Umso wichtiger ist die Vorsorge: Haben Sie beispielsweise Ihre Bäume auf Standsicherheit prüfen lassen und drückt ein Sturm dennoch einen davon auf das Nachbarhaus, haften Sie nicht. Unberechtigte Forderungen wehrt Ihre Versicherung ab - notfalls sogar vor Gericht.
Mehr Versicherungstipps für Immobilieneigentümer*innen und spezielle Tipps für Wohnungseigentümer*innen haben wir für Sie zusammengestellt. Ein besonderes Risiko ist zudem die Dachlawine; dafür benötigen Sie eine Elementarschadenversicherung.
Sarah Sperling, Redakteurin
Sarah Sperling ist Redakteurin im Presseteam des BdV. Zu ihren Aufgaben gehören die redaktionelle Arbeit für die interne und externe Kommunikation sowie Web-Controlling und SEO. Zuvor war sie knapp acht Jahre als Journalistin für verschiedene Fachmedien tätig, insbesondere in den Bereichen Marketing und Wirtschaft. Sie hat Politikwissenschaft studiert und sich dabei schwerpunktmäßig mit sozial- und gesellschaftskritischen Themen beschäftigt.
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