Wohngebäudeversicherung: unverzichtbarer Schutz für Ihr Zuhause
Durch einen Sturm fällt ein Baum auf Ihr Haus und beschädigt es erheblich. Doch auch Feuer, Blitzschlag oder Leitungswasser können große Schäden an Ihrem Haus verursachen. Für Hauseigentümer*innen ist eine Wohngebäudeversicherung daher sinnvoll.
Mit ihr kann eine Zerstörung oder Beschädigung Ihres Wohngebäudes durch die folgenden Ereignisse versichert werden: Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung, Leitungswasser oder die Naturgefahren Sturm und Hagel.
Sie ist eine gleitende Neuwertversicherung: Die Reparatur oder der Neubau sind zum Neuwert versichert. Im schlimmsten Fall ersetzt unsere Wohngebäudeversicherung Ihr komplettes Haus vom Keller bis zum Dach und alles, was drinnen und draußen fest angebracht ist. Sie ist eine der wichtigsten privaten Versicherungsverträge für alle Immobilieneigentümer*innen – insbesondere wenn es sich um darlehensfinanzierte Objekte handelt.
Zusätzliche Absicherungen
Um sich gegen erweiterte Naturgefahren abzusichern, kann zusätzlich eine Elementarschadenversicherung eingeschlossen werden. Sie kann nur in Kombination mit der Wohngebäudeversicherung vereinbart werden. Hauseigentümer*innen sind gut beraten, eine solche Versicherung abzuschließen: Beispielsweise kann Starkregen dazu führen, dass sich Oberflächenwasser auf Ihrem Grund und Boden sammelt und in Ihr Gebäude eindringt. Starkregen kann jederzeit und überall auftreten und solche Naturereignisse werden in den nächsten Jahren weiter zunehmen. Auch die Gefahren Schneedruck, Lawinen, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch und Vulkanausbruch sind über die Elementarschadenversicherung abgesichert.
Über den Zusatzbaustein Plus können Sie eine höhere Leistung bei bestimmten Rohrbrüchen auf dem Grundstück vereinbaren. Falls Sie zudem eine Glasbruchversicherung wünschen, kann auch diese optional in die Wohngebäudeversicherung eingeschlossen werden.
Allgemeine Informationen und Hinweise finden Sie in unserem Infoblatt Wohngebäudeversicherung.
Beitragsrechner Wohngebäudeversicherung
Achtung
Versicherte Gefahren und Selbstbeteiligung:
Der Beitragsrechner unterstellt den Versicherungsumfang Feuer (F), Leitungswasser (LW), Sturm und Hagel (ST+H). Die Selbstbeteiligung gilt nur für ST+H. Für F und LW kann keine Selbstbeteiligung vereinbart werden.
Unsere Leistungen
Feuer (soweit versichert)
Leitungswasser (soweit versichert)
Sturm (soweit mitversichert)
Kosten
Sonstiges
Anmerkungen: Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie der vereinbarten Versicherungsbedingungen. Den Verträgen liegen der Antrag, die Allgemeinen Vertragsbestimmungen, die Allgemeinen und Besonderen
Versicherungsbedingungen sowie die gesetzlichen Bestimmungen zugrunde.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie schnelle und direkte Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um unsere Wohngebäudeversicherung.
Hier geht´s schnell und unkompliziert.
Sie werden auf die Seite unseres Versicherungspartners MVK geleitet.
Was im Schadenfall zu beachten ist, können Sie im Infoblatt "Verhalten im Schadenfall in der Sachversicherung" nachlesen.
Basis für den Wiederaufbauwert Ihres Hauses ist der "Versicherunsgwert 1914". Das heißt: Der Wert des Hauses wurde zurückgerechnet auf das Jahr 1914 (das letzte Jahr, in dem die Baupreise stabil waren).
Für das Jahr 2025 gelten folgende Faktoren, mit denen wir rechnen. In den Klammern finden Sie die Werte des Vorjahres 2024:
- Gleitender Neuwertfaktor: 26,51 (25,87)
- Baukostenindex: 21,924 (21,345)
Ein Beispiel: Sie haben 2007 ein Haus gebaut. Nach Fertigstellung hat es ohne Grundstück 200.000 Euro gekostet. Um den Wert von 1914 zu ermitteln, teilen Sie die Summe durch den Baukostenindex, der für dieses Baujahr bei 10,69 gelegen hat. Damit kommen Sie auf den Versicherungswert 1914 von rund 18.700 Mark (!).
Der Grund liegt in den Annahmekriterien des Versicherers, die Ihr Gebäude nicht erfüllt.
Wenn das Baujahr vor 1980 liegt, ist eine vollständige Sanierung bestimmter Gewerke notwendig, um in den Mitgliedervertrag aufgenommen zu werden.
Die Feuer-Rohbauversicherung, die den Rohbau gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion versichert, können Sie beitragsfrei vereinbaren. Sie wird der Wohngebäudeversicherung praktisch „vorgeschaltet“ und gilt für längstens 24 Monate. Ab dem Termin des Hausbezugs gilt dann der umfassendere Versicherungsschutz der beitragspflichtigen Wohngebäudeversicherung. Melden Sie daher unbedingt den Bezugstermin, wenn er absehbar ist.
Photovoltaik- und Solaranlagen sind mitversichert und müssen wertmäßig in der Versicherungssumme enthalten sein, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht.
Tipp: Um umfangreichen Versicherungsschutz zu erhalten, empfehlen wir Ihnen den separaten Mitgliedervertrag für Photovoltaikanlagen.
Grundstücksbestandteile können mitversichert werden, sie müssen dazu nur auf der Anmeldung aufgeführt werden und in der Summe enthalten sein.
Die übliche Wohngebäudeversicherung deckt mit Feuer und Blitz sowie Sturm und Hagel nicht alle Unwetterfolgen beziehungsweise Naturgefahren ab.
Gegen Überschwemmungen durch Hoch- und Regenwasser versichert man sich mit einer Elementarschadenversicherung, die nur in Kombination zu einer Wohngebäudeversicherung erhältlich ist.
Auch die Gefahren Schneedruck, Lawinen, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch und Vulkanausbruch sind über die Elementarschadenversicherung abgesichert.
Informationen zum Download
Hier können Sie wichtige Informationen zu unserer Wohngebäudeversicherung herunterladen:
BdV hilft!
Als Mitglied können Sie sich gut und fair über unsere Mitgliederverträge versichern. Das ist aber noch längst nicht alles: Wir ermitteln auf Wunsch Ihren Versicherungsbedarf und beraten Sie unabhängig. Wir prüfen Ihre bestehenden Verträge und empfehlen Ihnen bei Bedarf faire und günstige Anbieter.