Unfal­l­versiche­rung – der richtige Schutz für Aktive

Zwei Menschen geben sich die Hand zum Helfen

Für alle, die einen körperlich anstrengenden Beruf haben, viel reisen, sportlich aktiv sind oder viele häusliche und handwerkliche Tätigkeiten ausüben, kann eine private Unfallversicherung sinnvoll sein.

Sie zahlt einen Geldbetrag bei unfallbedingter Invalidität – die sogenannte Invaliditätsleistung. Mit ihr lassen sich Mehrkosten decken, die durch den Unfall entstanden sind: beispielsweise nötige Umbaumaßnahmen in der Wohnung oder am Auto.

Mit unserer Unfallversicherung können sich Kinder und Erwachsene gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls absichern.

In unserem Infoblatt finden Sie allgemeine Informationen und Hinweise zur Unfallversicherung.

Mehr zu unseren Mitgliederverträgen

Beitragsrechner Unfallversicherung

Invaliditätssumme (Grundsumme, 50.000 - 400.000 Euro)

Progression (225%)

Todesfallsumme (0 - 30.000 Euro)

Gefahrengruppe

Unsere Leistungen

Gliedertaxe

Invaliditätsgrade bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit

Erweiterung des Unfallbegriffs

Bauch- Unterleibs- oder Knochenbruch durch erhöhte Kraftanstrengungen oder Eigenbewegung
Verletzung an Gliedmaßen und Wirbelsäule durch erhöhte Kraftanstrengungen oder Eigenbewegung
Muskel-, Sehnen-, Bänder-, Kapsel- und Meniskusverletzungen durch erhöhte Kraftanstrengungen oder Eigenbewegung
Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge Herzinfarkt oder Schlaganfall
Unfälle aufgrund epileptischen Anfall oder Krampfanfall
Unfälle infolge von Übermüdung, Einschlafen, Schlafwandeln und Erschrecken
Unfälle durch Alkoholkonsum – beim Lenken von Kraftfahrzeugen nur dann, wenn der Blutalkoholgehalt nicht mehr als 1,1 Promille beträgt
Tauchtypische Gesundheitsschäden (z. B. Caissonkrankheit)
Leistung bei Verschollenheit
Ertrinkungs- oder Erstickungstod unter Wasser
Vergiftung durch plötzlich ausströmende Gase und Dämpfe
Folgen von Nahrungsmittelvergiftungen
Gesundheitsschädigungen durch Erfrierungen
Gesundheitsschädigungen bei rechtmäßiger Verteidigung
Gesundheitsschädigungen durch Laser- oder Maserstrahlen
Gesundheitsschäden durch Schutzimpfungen gegen versicherte Infektionen
Infektionen durch geringfügige Hautverletzungen
Plötzliches Eindringen infektiöser Massen über das Auge, den Mund, die Nase oder das Ohr in den Körper
Infektionen durch das Eindringen von Krankheitserregern in den Körper infolge Unfallverletzungen
Infektionen durch Insektenstiche
Beim Bemühen zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen erlittene Gesundheitsschäden
Unfälle beim Kitesurfen
Passives Kriegsrisiko
Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen ab

Beitragsfreie Leistungen bei Invalidität

Rooming-in-Leistung (für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr)
Haushaltshilfe/ Kinderbetreuung/ Tageseltern
Nachhilfeunterricht für versicherte Kinder
Behinderungsbedingte Mehraufwendungen
Sofortleistung bei schweren Verletzungen
Gliedertaxe (Jedem Körperteil wird ein fester definierter Invaliditätsgrad zugeordnet.)

Beitragsfrei mitversicherte Leistungen

Bergungskosten
Kosten für kosmetische Operationen und Zahnersatz
Kurkostenbeihilfe
Mehrleistung bei Invalidität
Therapie- und Druckkammerkosten nach Tauchunfällen
Vorsorgedeckung für Neugeborene
Beitragsfreie Weiterführung des Versicherungsschutzes für Kinder bei Tod des VN bis
Meldefrist für Ansprüche bei Unfalltod nach Kenntnisnahme
Frist für ärztliche Feststellung und Geltendmachung
Erneuerungs- / Verbesserungsklausel
Garantie GDV Musterbedingungen
Zuständigkeit bei Wechsel des Versicherungsunternehmens

Anmerkungen: Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie der vereinbarten Versicherungsbedingungen. Den Verträgen liegen der Antrag, die Allgemeinen Vertragsbestimmungen, die Allgemeinen und Besonderen

Versicherungsbedingungen sowie die gesetzlichen Bestimmungen zugrunde.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie schnelle und direkte Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um unsere Unfallversicherung.

Hier geht´s schnell und unkompliziert.

Schaden melden

Sie werden auf die Seite unseres Versicherungspartners MVK geleitet.

Was im Schadenfall zu beachten ist, können Sie im Infoblatt "Verhalten im Schadenfall in der Sachversicherung" nachlesen.

Ein Vertrag für Ihre Kinder kann über Ihre Mitgliedschaft bis zum Abschluss der ersten Ausbildung, max. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, bestehen bleiben.

Versicherungsschutz besteht rund um die Uhr, weltweit, im privaten wie im beruflichen Bereich.

Sofern Sie kein Berufs-, Vertrags- oder Lizenzsportler sind, sind z. B. der Reit-, Fahrrad- oder auch Skisport als Freizeitsport, aber auch der Schul- oder Betriebssport versichert. Es gibt dabei auch keine Einschränkungen oder Unterscheidungen in den Schwierigkeitsgraden.

Ja, wegen der korrekten Einstufung (Gefahrengruppen). Bitte melden Sie den Wechsel über das Mitgliederportal.

Nein, diese Möglichkeit besteht leider nicht.

BdV hilft!

Als Mitglied können Sie sich gut und fair über unsere Mitgliederverträge versichern. Das ist aber noch längst nicht alles: Wir ermitteln auf Wunsch Ihren Versicherungsbedarf und beraten Sie unabhängig. Wir prüfen Ihre bestehenden Verträge und empfehlen Ihnen bei Bedarf faire und günstige Anbieter.

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