Unfallversicherung – der richtige Schutz für Aktive
Für alle, die einen körperlich anstrengenden Beruf haben, viel reisen, sportlich aktiv sind oder viele häusliche und handwerkliche Tätigkeiten ausüben, kann eine private Unfallversicherung sinnvoll sein.
Sie zahlt einen Geldbetrag bei unfallbedingter Invalidität – die sogenannte Invaliditätsleistung. Mit ihr lassen sich Mehrkosten decken, die durch den Unfall entstanden sind: beispielsweise nötige Umbaumaßnahmen in der Wohnung oder am Auto.
Mit unserer Unfallversicherung können sich Kinder und Erwachsene gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls absichern.
In unserem Infoblatt finden Sie allgemeine Informationen und Hinweise zur Unfallversicherung.
Beitragsrechner Unfallversicherung
Unsere Leistungen
Gliedertaxe
Erweiterung des Unfallbegriffs
Beitragsfreie Leistungen bei Invalidität
Beitragsfrei mitversicherte Leistungen
Anmerkungen: Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie der vereinbarten Versicherungsbedingungen. Den Verträgen liegen der Antrag, die Allgemeinen Vertragsbestimmungen, die Allgemeinen und Besonderen
Versicherungsbedingungen sowie die gesetzlichen Bestimmungen zugrunde.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie schnelle und direkte Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um unsere Unfallversicherung.
Hier geht´s schnell und unkompliziert.
Sie werden auf die Seite unseres Versicherungspartners MVK geleitet.
Was im Schadenfall zu beachten ist, können Sie im Infoblatt "Verhalten im Schadenfall in der Sachversicherung" nachlesen.
Ein Vertrag für Ihre Kinder kann über Ihre Mitgliedschaft bis zum Abschluss der ersten Ausbildung, max. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, bestehen bleiben.
Versicherungsschutz besteht rund um die Uhr, weltweit, im privaten wie im beruflichen Bereich.
Sofern Sie kein Berufs-, Vertrags- oder Lizenzsportler sind, sind z. B. der Reit-, Fahrrad- oder auch Skisport als Freizeitsport, aber auch der Schul- oder Betriebssport versichert. Es gibt dabei auch keine Einschränkungen oder Unterscheidungen in den Schwierigkeitsgraden.
Ja, wegen der korrekten Einstufung (Gefahrengruppen). Bitte melden Sie den Wechsel über das Mitgliederportal.
Nein, diese Möglichkeit besteht leider nicht.
Informationen zum Download
Hier können Sie wichtige Informationen zu unserer Unfallversicherung herunterladen:
BdV hilft!
Als Mitglied können Sie sich gut und fair über unsere Mitgliederverträge versichern. Das ist aber noch längst nicht alles: Wir ermitteln auf Wunsch Ihren Versicherungsbedarf und beraten Sie unabhängig. Wir prüfen Ihre bestehenden Verträge und empfehlen Ihnen bei Bedarf faire und günstige Anbieter.