Aktuelle Pressemitteilungen
Als eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands informiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV) regelmäßig über Entwicklungen im privaten Versicherungsbereich sowie über relevante Gesetzesänderungen.
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BdV | 22.03.2018
Bund der Versicherten e. V. kooperiert mit Lohnsteuerhilfe Baden-Württemberg e. V.
Download PDF (341.65 KB)Mehr Gerechtigkeit bei Steuern und Versicherungen
Der Bund der Versicherten e. V. (BdV), Deutschlands größter Verbraucherschutzverein im Bereich privater Versicherungen, kooperiert ab sofort mit der Lohnsteuerhilfe Baden-Württemberg e. V. (LohiBW). „Die Angebote beider Vereine ergänzen sich perfekt: Wir beraten zu privaten Versicherungen und die LohiBW berät Arbeitnehmer*innen, Rentner*innen sowie Pensionäre*innen im Rahmen einer Mitgliedschaft rund um die Einkommenssteuererklärung“, erläutert BdV-Vorstand Mario Leuner.
BdV | 21.03.2018
Allianz beendet rechtswidrige Zuwendung beim Abschluss von Versicherungsverträgen
Download PDF (341.91 KB)BdV hatte Verstoß gegen Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot moniert
Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hat die Praxis der Allianz, ihre Neukunden und -kundinnen nach Abschluss eines Versicherungsvertrages über PAYBACK zu belohnen, beanstandet. Grund: Der Geldwert liegt deutlich über der zulässigen Höhe von 15 Euro. Nachdem der BdV die Allianz über diese nach seiner Auffassung rechtswidrige Praxis informiert hat, hat die Allianz nun reagiert und die Belohnung auf den Gegenwert von 15 Euro abgesenkt.
BdV | 06.03.2018
BdV-Klage gegen Nürnberger Lebensversicherung erfolgreich
Download PDF (342.02 KB)OLG Nürnberg bestätigt Intransparenz von 14 Klauseln
Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat die Nürnberger Lebensversicherung dazu verurteilt, sich weder auf bestimmte Klauseln in fondsgebundenen Riester-Rentenversicherungen zu berufen noch diese zu verwenden. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg hatten die Versicherung verklagt und bekamen nun auch in zweiter Instanz Recht. „Der Bundesgerichtshof (BGH) hat längst entschieden, dass derartige Klauseln bei nicht geförderten Verträgen unzulässig sind. Trotzdem hat die Nürnberger diese bei Riester-Rentenversicherungen weiterhin verwendet“, erläutert BdV-Pressesprecherin Bianca Boss. „Diese Praxis ist nicht nur verbraucherfeindlich, sondern vor allem rechtswidrig. Dem konnten wir nun einen Riegel vorschieben.“