Aktuelle Pressemitteilungen
Als eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands informiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV) regelmäßig über Entwicklungen im privaten Versicherungsbereich sowie über relevante Gesetzesänderungen.
Sie sind Medienvertreter*in und möchten regelmäßig unsere Pressemitteilungen erhalten? Dann schicken Sie eine E-Mail an presse@bundderversicherten.de, damit wir Sie in unseren Verteiler aufnehmen können.
BdV | 31.01.2024
BdV und Verbraucherzentrale Hamburg klagen gegen AXA Lebensversicherung AG
Download PDF (363.07 KB)Verbraucherschützer halten Widerrufsklauseln für kundenfeindlich, fehlerhaft und intransparent
Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg e. V. haben gegen die AXA Lebensversicherung AG Klage erhoben. Zuvor hatten der BdV und die Verbraucherzentrale Hamburg die AXA Lebensversicherung AG abgemahnt. Grund der Abmahnung ist die dem Versicherungsnehmer der AXA Relax PrivatRente Chance mitgeschickte, vier Seiten umfassende Widerrufsbelehrung, die aus Sicht von BdV und Verbraucherzentrale Hamburg fehlerhaft und intransparent ist und den Vertragspartner unangemessen benachteiligt.
Servicethemen | 23.01.2024
Tief Jitka fegt über Deutschland: Welche Versicherung bei Sturmschäden zahlt
Download PDF (345.69 KB)BdV gibt Tipps, welche Versicherungen für Sturmschäden aufkommen
Es wird stürmisch: In der Nacht auf Mittwoch zieht das Tief Jitka mit teilweise schweren Sturmböen über Deutschland. Verbraucher*innen sollten für solche Schadenfälle ausreichend versichert sein. „Bei Sturmschäden greift je nach Schaden die Hausrat- beziehungsweise Wohngebäudeversicherung oder die Teil- oder Vollkaskoversicherung. Damit die Versicherung auch wirklich zahlt, ist es allerdings wichtig, sich im Schadenfall korrekt zu verhalten“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.
Servicethemen | 18.01.2024
Schneefall und Eisregen: Wer muss räumen und streuen?
Download PDF (345.61 KB)Bund der Versicherten e. V. (BdV) erklärt, wer zum Winterdienst verpflichtet ist und welchen Versicherung wann zahlt
Gefrorener Regen und vereister Schnee bergen ein hohes Rutsch- und Sturzpotenzial. Hauseigentümer*innen und oftmals auch Mieter*innen sind daher verpflichtet, glatte Gehwege und Auffahrten zu räumen und zu streuen. „Wer seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, kann zur Kasse gebeten werden – eine Privat- oder eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist daher unverzichtbar“, erklärt BdV-Vorständin Bianca Boss.