Pressemitteilungen des BdV

Aktuelle Pressemitteilungen

Als eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands informiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV) regelmäßig über Entwicklungen im privaten Versicherungsbereich sowie über relevante Gesetzesänderungen.

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BdV | 31.01.2024

BdV und Verbraucherzentrale Hamburg klagen gegen AXA Lebensversicherung AG

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Verbraucherschützer halten Widerrufsklauseln für kundenfeindlich, fehlerhaft und intransparent

Der Bund der Versicherten e.V. (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg e. V. haben gegen die AXA Lebensversicherung AG Klage erhoben. Zuvor hatten der BdV und die Verbraucherzentrale Hamburg die AXA Lebensversicherung AG abgemahnt. Grund der Abmahnung ist die dem Versicherungsnehmer der AXA Relax PrivatRente Chance mitgeschickte, vier Seiten umfassende Widerrufsbelehrung, die aus Sicht von BdV und Verbraucherzentrale Hamburg fehlerhaft und intransparent ist und den Vertragspartner unangemessen benachteiligt.

Servicethemen | 23.01.2024

Tief Jitka fegt über Deutschland: Welche Versicherung bei Sturmschäden zahlt

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BdV gibt Tipps, welche Versicherungen für Sturmschäden aufkommen

Es wird stürmisch: In der Nacht auf Mittwoch zieht das Tief Jitka mit teilweise schweren Sturmböen über Deutschland. Verbraucher*innen sollten für solche Schadenfälle ausreichend versichert sein. „Bei Sturmschäden greift je nach Schaden die Hausrat- beziehungsweise Wohngebäudeversicherung oder die Teil- oder Vollkaskoversicherung. Damit die Versicherung auch wirklich zahlt, ist es allerdings wichtig, sich im Schadenfall korrekt zu verhalten“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.

Servicethemen | 18.01.2024

Schneefall und Eisregen: Wer muss räumen und streuen?

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Bund der Versicherten e. V. (BdV) erklärt, wer zum Winterdienst verpflichtet ist und welchen Versicherung wann zahlt

Gefrorener Regen und vereister Schnee bergen ein hohes Rutsch- und Sturzpotenzial. Hauseigentümer*innen und oftmals auch Mieter*innen sind daher verpflichtet, glatte Gehwege und Auffahrten zu räumen und zu streuen. „Wer seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, kann zur Kasse gebeten werden – eine Privat- oder eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist daher unverzichtbar“, erklärt BdV-Vorständin Bianca Boss.

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