Wohngebäudeversicherung berechnen: So errechnet sich die Versicherungssumme
Die Wohngebäudeversicherung schützt Ihr Zuhause vor den finanziellen Folgen von Schäden, die durch Ereignisse wie Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser oder Explosion verursacht werden. Doch wenn Sie Ihre Wohngebäudeversicherung berechnen, stellen Sie sich sicher die Frage: Wie hoch sollte meine Versicherungssumme sein, um sicherzustellen, dass ich im Schadenfall die nötige Entschädigung erhalten, um mein Haus wiederaufzubauen? In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie die Versicherungssumme berechnen, welche Rolle der Neuwert in der Wohngebäudeversicherung spielt, wie Sie eine Unterversicherung vermeiden und wovon der Beitrag abhängt.
Das Wichtigste auf einen Blick:
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Versicherungssumme: Sie sollte den Neuwert des Gebäudes abdecken – also die heutigen Kosten für Reparatur oder Wiederaufbau.
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Zwei Verfahren, um die Gebäudeversicherung zu berechnen:
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Versicherungswert 1914: Historischer Basiswert, angepasst durch den Baupreisindex.
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Wohnflächenmodell: Orientiert sich an Wohnfläche und aktuellen Neubaukosten.
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Gefahr der Unterversicherung: Wenn die Versicherungssumme zu niedrig ist, zahlt der Versicherer nur anteilig.
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Regelmäßige Anpassung nötig: besonders nach Renovierungen oder Umbauten, um vollen Schutz zu gewährleisten.
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Tipp: BdV-Infoblatt nutzen und ggf. unabhängige Beratung in Anspruch nehmen.
Inhalt:
Versicherungssumme und Neuwert in der Wohngebäudeversicherung
Deckungssumme oder Versicherungssumme: Was gilt in der Wohngebäudeversicherung?
Wohngebäudeversicherung berechnen: So wird die Versicherungssumme ermittelt
Wohngebäudeversicherung berechnen: diese Verfahren gibt es
Gebäudeversicherung nach Wohnfläche berechnen: das Wohnflächenmodell
Besondere Hinweise: Wohngebäudeversicherung und Unterversicherung – Anpassung der Versicherungssumme
Versicherungssumme und Neuwert in der Wohngebäudeversicherung
Die Versicherungssumme in der Wohngebäudeversicherung bezeichnet den Betrag, den der Versicherer im Schadenfall zahlt, um das Gebäude zu reparieren oder neu aufzubauen.
Dabei sollte stets der Neuwert des Gebäudes versichert werden, also der Betrag, den Sie benötigen, um das Haus mit den aktuellen Baukosten wieder in gleicher Art und Weise herzustellen.
Doch was ist eigentlich der Unterschied zwischen Versicherungssumme und Versicherungswert? Die Versicherungssumme ist der im Vertrag vereinbarte Höchstbetrag, der Versicherungswert dagegen beschreibt den tatsächlichen Wert des Gebäudes. In der Regel wird in der Wohngebäudeversicherung der Neuwert versichert – im Gegensatz zum Zeitwert, der den Wert nach Abzug von Alter und Abnutzung angibt.
Deckungssumme oder Versicherungssumme: Was gilt in der Wohngebäudeversicherung?
Oft sprechen wir im Alltag von der Deckungssumme der Wohngebäudeversicherung. Doch der Begriff „Deckungssumme” wird in der Fachwelt vor allem in der Haftpflichtversicherung verwendet. Sie bezeichnet den Höchstbetrag, bis zu dem der Versicherer berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter reguliert – also Schäden, die Sie anderen zufügen. Die Wohngebäudeversicherung ist dagegen eine Sachversicherung und schützt Ihr eigenes Gebäude. Der hier gebräuchliche Begriff ist Versicherungssumme.
Wohngebäudeversicherung berechnen: Diese Verfahren gibt es
Die Berechnung der Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung erfolgt auf der Grundlage des Neuwerts. Dieser Wert basiert auf den aktuellen Baukosten und berücksichtigt das, was heute nötig wäre, um das Gebäude wiederaufzubauen.
Die gleitende Neuwertversicherung sorgt dafür, dass die Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung jährlich angepasst wird, um steigende Baukosten und Preisentwicklungen zu berücksichtigen. Es gibt verschiedene Methoden, um die Versicherungssumme zu berechnen. Zwei gängige Verfahren sind der Versicherungswert 1914 und das Wohnflächenmodell.
Versicherungssumme berechnen nach dem Versicherungswert 1914
Ein verbreitetes Verfahren, um den Versicherungswert zu berechnen, ist der Versicherungswert 1914. Der Versicherungswert 1914 beschreibt den fiktiven Gebäudewert in Mark, umgerechnet auf das Preisniveau des Jahres 1914. Dieser historische Wert wird mit dem Baupreisindex multipliziert, der jährlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht wird. Der Baupreisindex spielt für die Wohngebäudeversicherung eine zentrale Rolle: Er spiegelt die Preisentwicklung in der Bauwirtschaft wider und wird für die Anpassung der Versicherungssumme genutzt.
Beispiel: Wenn ein Haus 2007 für 200.000 Euro gebaut wurde, teilen Sie diese Summe durch den Baupreisindex des Jahres 2007 (zum Beispiel 10,69). Das ergibt den Versicherungswert 1914 von rund 18.700 Mark.
Wenn Sie den Wiederaufbauwert im Jahr 2024 berechnen wollen, multiplizieren Sie diesen Wert mit dem Baupreisindex für 2024 (angenommener Index: 21,35). Das Ergebnis ist der Betrag, den die Versicherung für den Neubau zahlen würde: 18.700 x 21,35 = 399.245 Euro.
Dieses Verfahren stellt sicher, dass Versicherungsnehmer*innen den Betrag erhalten, der für den Wiederaufbau des Gebäudes auf Grundlage des aktuellen Preisniveaus erforderlich ist, auch wenn die ursprünglichen Baukosten aus vielen Jahren zurückliegen.
Wohngebäudeversicherung für BdV-Mitglieder: gut geschützt, fair kalkuliert
Wer sein Zuhause umfassend absichern möchte, kann als Mitglied des Bund der Versicherten von einem Mitgliedervertrag zur Wohngebäudeversicherung profitieren – ohne Vermittlerprovision und fair kalkuliert.
Der Versicherungsschutz lässt sich flexibel erweitern: etwa um eine Elementarschadenversicherung, eine Glasbruchversicherung oder den Plus-Baustein für erweiterte Rohrbruchleistungen.
Welche Leistungen enthalten sind und mit welchen Konditionen Sie rechnen können, erfahren Sie hier.
Gebäudeversicherung nach Wohnfläche berechnen: das Wohnflächenmodell
Alternativ wird die Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung auch oft anhand der Wohnfläche berechnet – über das sogenannte Wohnflächenmodell. Hierbei wird der Betrag anhand der Wohnfläche des Gebäudes und der ortsüblichen Neubauwerte ermittelt.
Der Vorteil dieses Modells ist, dass es keine spezifischen historischen Werte wie beim Versicherungswert 1914 nutzt, sondern direkt die aktuellen Baukosten und den Gebäudetyp berücksichtigt.
In die Wohnflächenberechnung der Wohngebäudeversicherung fließen verschiedene Faktoren wie die Bauausführung, der Bautyp und die Lage des Gebäudes ein.
Besondere Hinweise: Wohngebäudeversicherung und Unterversicherung – Anpassung der Versicherungssumme
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung niedriger ist als der tatsächliche Wert des Gebäudes. Das kann passieren, wenn das Gebäude seit dem Vertragsabschluss renoviert oder umgebaut wurde, und sich dadurch der Wert des Hauses erhöht hat. Laut Rechtsprechung liegt eine Unterversicherung dann vor, wenn die Versicherungssumme erheblich niedriger ist - mindestens 10 Prozent - als der Versicherungswert. Was zahlt die Gebäudeversicherung im Schadensfall dann also noch?
In einem solchen Fall würde die Versicherung im Schadenfall nur einen Teil des Schadens übernehmen, was für Eigentümer*innen finanziell problematisch werden kann. Der Versicherer müsste nämlich nur nach dem Verhältnis zu diesen beiden Werten leisten.
Beispiel: Wert des Gebäudes 300.000 Euro, Versicherungssumme 150.000 Euro. Der Versicherer zahlt nur dann die volle Versicherungssumme (im Beispiel 150.000 Euro), wenn das Haus total zerstört ist. Bei Teilschäden zahlt der Versicherer nur 50 Prozent des Schadens.
Nach dem Umbau an die Versicherung gedacht?
Egal ob An-, Um- oder Ausbau: Wer renoviert oder anbaut, sollte die Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung zeitnah anpassen lassen. Sie sind unsicher, welche baulichen Veränderungen Sie Ihrem Versicherer melden sollten, oder haben grundsätzlich Fragen zu Ihrer Wohngebäudeversicherung?
Der Bund der Versicherten berät Sie unabhängig zu Ihrer Wohngebäudeversicherung – ganz ohne Verkaufsinteresse. Für Mitglieder ist die Beratung kostenlos.
Um eine Unterversicherung zu vermeiden, sollten Sie die Versicherungssumme Ihrer Wohngebäudeversicherung regelmäßig an den aktuellen Wert Ihres Hauses anpassen, insbesondere nach Renovierungen oder Erweiterungen.
Wenn Sie beispielsweise Ihr Gebäude umbauen oder erweitern, etwa durch den Einbau einer Fußbodenheizung, das Anlegen eines Schwimmbeckens oder das Hinzufügen eines Wintergartens, erhöht sich der Wert des Hauses. In diesem Fall sollten Sie die Versicherungssumme entsprechend anpassen, um den erweiterten Wert Ihres Hauses zu berücksichtigen. Andernfalls könnten Sie unterversichert sein und im Schadenfall nicht genügend Entschädigung erhalten.
Fazit: Das sollten Sie beachten!
Die korrekte Berechnung der Versicherungssumme in der Wohngebäudeversicherung ist entscheidend, um im Schadenfall gut abgesichert zu sein. Um den Neuwert Ihres Gebäudes richtig zu bestimmen, existieren verschiedene Verfahren wie der Versicherungswert 1914 oder das Wohnflächenmodell.
Achten Sie darauf, die Versicherungssumme regelmäßig anzupassen, besonders nach Umbauten oder Renovierungen, um eine Unterversicherung zu vermeiden und den vollen Schutz im Schadenfall zu haben.
Weitere wichtige Hinweise und Informationen finden Sie im kostenlosen BdV-Infoblatt Wohngebäudeversicherung.
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