Altersvorsorgedepot ab 2027: Wir begleiten Sie bei Ihrer Vorsorge

Die Altersvorsorgereform wirft viele Fragen auf. Der BdV berät Sie unabhängig, provisionsfrei und allein in Ihrem Interesse.

Das Altersvorsorgedepot löst ab dem kommenden Jahr die klassische Riester-Rente ab und viele fragen sich: Was bedeutet das für mich? Welche Auswirkungen die Reform für Sie hat, hängt von Ihrer persönlichen Situation, Ihren Wünschen und Ihrer bisherigen Altersvorsorge ab.

Ob Altersvorsorgedepot, ETF-Sparplan oder Betriebsrente: Der Bund der Versicherten berät Sie unabhängig und ohne Verkaufsdruck. Banken, Versicherer und Finanzvertriebe wollen Ihnen etwas verkaufen. Wir nicht. Wir helfen Ihnen zu der Entscheidung, die wirklich zu Ihnen passt – klar, unabhängig und ausschließlich in Ihrem Interesse.

Diese Fragen hören wir gerade besonders oft:

  • Soll ich meinen Riester-Vertrag behalten oder kündigen?

  • Kann ich meine Riester-Rente ins neue Altersvorsorgedepot übertragen?

  • Ich habe einen Rürup-Vertrag – weiterführen oder nicht?

  • Ist meine betriebliche Altersvorsorge eigentlich eine gute Geldanlage?

  • Ich will meine private Altersvorsorge mit ETFs planen– wie fange ich an?

  • Ich bin selbstständig – wie sorge ich fürs Alter vor?

  • Welche Altersvorsorge passt zu meiner persönlichen Situation?

Für keine dieser Fragen gibt es eine Antwort von der Stange. Was für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer individuellen Situation und Ihren bestehenden Verträgen ab.

Genau hier setzt unsere Altersvorsorgeberatung an. In einem unverbindlichen Erstgespräch stellen wir Ihnen zunächst vor, wie unsere Beratung funktioniert und wie wir Sie bei Fragen rund um Ihre private Altersvorsorge unterstützen können.

Altersvorsorge-Frage? Erstgespräch anfragen!

Kurz erklärt: Was passiert mit meinem Riester-Vertrag?

Die Reform der Altersvorsorge ist beschlossen und gilt ab 1. Januar 2027. Ihr bestehender Vertrag steht unter Bestandsschutz, er läuft unverändert weiter und wird nicht automatisch gekündigt oder umgewandelt. Nur neu abschließen lässt sich Riester ab 2027 nicht mehr.

Kurz erklärt: Kann ich ins Altersvorsorgedepot wechseln?

Ja. Ab 2027 können Sie Ihren Riester-Vertrag freiwillig in die neue Förderung überführen – ohne bereits erhaltene Zulagen zurückzuzahlen. Weil dabei Wechselkosten anfallen können, lohnt sich vorher ein Vergleich.


Das Bild zeigt Meike Voß, Teamleiterin Beratung beim BdV. | © BdV / Valeska Achenbach

Rund um die Altersvorsorgereform gibt es noch viele Fragezeichen. Wir empfehlen daher, bei bestehenden Riester-Renten nicht vorschnell zu handeln. Noch ist offen, welche Produkte ab 2027 angeboten werden. Wir beobachten die Entwicklung und bereiten uns darauf vor, unsere Mitglieder individuell zu beraten. Unabhängig von der Reform lohnt es sich schon jetzt, die eigene Altersvorsorge zu überprüfen. Wir helfen dabei, bestehende private Rentenversicherungen zu bewerten und herauszufinden, ob sich eine Fortführung lohnt oder eine andere Form der Altersvorsorge die bessere Wahl ist.


Altersvorsorgeberatung: persönlich und auf den Punkt

Ob Riester-Rente, Altersvorsorge mit ETF oder Betriebsrente – wir helfen Ihnen dabei, Ihre Möglichkeiten besser zu verstehen und die für Sie passende Entscheidung zu treffen. Im unverbindlichen Erstgespräch lernen Sie unsere Beratungsleistung kennen und erfahren, wie die Altersvorsorgeberatung abläuft und welche Unterstützung wir Ihnen als Mitglied bieten können.

Wie die Rechtsberatung ist auch die Altersvorsorgeberatung BdV-Mitgliedern vorbehalten; sie können ihre Online-Beratungsanfrage im Mitgliederportal stellen.

Wie das in der Praxis aussieht? In unserer Rubrik „BdV hilft“ zeigen wir echte Fälle.

So haben wir Mitgliedern bei ihrer Altersvorsorge geholfen.

Sie haben Fragen? Lernen Sie unsere Beratung kennen!

Die Reform der Altersvorsorge kommt 2027 – Ihre Fragen haben Sie schon heute. In einem unverbindlichen Erstgespräch stellen wir Ihnen unsere Altersvorsorgeberatung vor und zeigen Ihnen, wie wir Sie bei Fragen zu Riester-Rente, Altersvorsorgedepot, ETF-Sparplan oder anderen Formen der Altersvorsorge unterstützen können.

So können Sie sich zunächst ein Bild von unserer Beratung machen und entscheiden, ob unser Angebot zu Ihnen passt. Die individuelle Beratung ist anschließend unseren Mitgliedern vorbehalten.

Wir beraten unabhängig und ohne Verkaufsdruck und verdienen keinen Cent an Ihrer Entscheidung.

Jetzt unverbindliches Erstgespräch anfragen!

Warum BdV?

Weil wir Ihnen nichts verkaufen. Als Versicherungsberater nach § 34d Abs. 2 Gewerbeordnung erhalten wir keinerlei Provisionen von Versicherern – anders als Vermittler und Makler. Unsere Beratung zielt nie auf einen Abschluss ab, sondern ausschließlich auf das, was für Sie das Beste ist.

Und in Ihrem Mitgliedsbeitrag von nur 82 € pro Jahr – zu 80 % steuerlich absetzbar – ist die Beratung schon inbegriffen. Unter 25 zahlen Sie die Hälfte.


Lieber erst schlau machen? Unsere Online-Workshops

Wissen schützt – gerade bei Vorsorge und Versicherungen. In unseren Online-Workshops geht es um die Chancen eines ETF-Sparplans, die Fallstricke von PKV und Kfz-Versicherung und darum, wie Sie teure Fehlentscheidungen und Verkaufspsychologie durchschauen. Einige sind für alle Verbraucherinnen und Verbraucher offen.

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