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Lebens- und Rentenversicherung | 29.03.2022

Lebensversicherer verstoßen gegen das Versicherungsprinzip

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Kostenanalyse legt Fehlanreize offen

Die von der Aufsichtsbehörde BaFin veröffentlichte Studie zu Effektivkosten bei Lebensversicherungen ist Grundlage einer weitergehenden Untersuchung des Bund der Versicherten e. V. (BdV). Dessen Vorstandssprecher Axel Kleinlein hat auf Grundlage der BaFin-Ergebnisse errechnet, welcher Anteil als Kosten von den Zahlbeiträgen von den Versicherern abgezogen wird. „Bei einem durchschnittlichen fondsgebundenen Vertrag kassieren die Versicherer etwa ein Viertel der eingezahlten Beiträge nur für Kosten ein“, erklärt Kleinlein. Überraschenderweise ist die Kostenbelastung geringer, wenn es sich um klassische Verträge handelt, also solche Verträge, die auch garantierte Leistungen umfassen. Dies widerspricht dem Versicherungsprinzip und setzt massive Fehlanreize. „Das jetzige System belohnt ausgerechnet die Versicherer, die besonders schlechte Angebot aussprechen“, fasst Kleinlein zusammen.

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