Aktuelle Pressemitteilungen
Als eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands informiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV) regelmäßig über Entwicklungen im privaten Versicherungsbereich sowie über relevante Gesetzesänderungen.
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Lebens- und Rentenversicherung | 22.12.2015
Bewertungsreserven müssen doch transparent gemacht werden
Download PDF (341.39 KB)BGH bestätigt Auskunftsanspruch eines Versicherten
Überraschend hat der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt, dass Verbraucher mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung Anspruch auf Informationen haben, um bestimmte Überschüsse prüfen zu können (Az.: IV ZR 28/15). Dabei geht es um die Bewertungsreserven, die grundsätzlich zur Hälfte an die Versicherten auszuschütten sind. Das Recht auf Ausschüttung hat der Bund der Versicherten e. V. (BdV) bereits in 2005 vor dem BVerfG erstritten. Nun hat der BGH erklärt, dass Versicherungskunden Anspruch auf Informationen haben, um die Höhe der zugeteilten Bewertungsreserven nachzuvollziehen. „Es war überfällig, das Versicherte das Recht auf Informationen zu den Bewertungsreserven bekommen“, erklärt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. „Jetzt müssen nur noch die politisch getriebenen gesetzlichen Kürzungen der Bewertungsreserven vom Tisch“, resümiert Kleinlein.
Lebens- und Rentenversicherung | 08.12.2015
BdV, VZ Hamburg und Allianz zur gemeinsamen Klärung vor Gericht
Download PDF (341.35 KB)Grundsatzfrage zur Transparenz der Allianz-Riester-Rente
Der BGH wird nun doch die Grundsatzfrage um die intransparente Darstellung der Überschussbeteiligung in den Riester-Verträgen der Allianz entscheiden. Der Bund der Versicherten e. V. und die Verbraucherzentrale Hamburg e.V. (VZ Hamburg) haben bereits vor dem Landgericht und Oberlandesgericht Stuttgart gesiegt, jedoch ohne Möglichkeit einer Revision. Mit Unterstützung von BdV und VZ Hamburg beschwerte sich die Allianz-Lebensversicherung beim Bundesgerichtshof über deren Nichtzulassung. Nun hat der BGH die Revision zugelassen. „Wir Verbraucherschützer begrüßen, dass das oberste Gericht bald entscheiden wird,“ erklärt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. „Wir sehen eine grundsätzliche Bedeutung in der Frage, wie ein Kunde transparent über die Überschussbeteiligung aufgeklärt werden soll,“ ergänzt Kerstin Becker-Eiselen, Abteilungsleiterin Geldanlage, Altersvorsorge und Versicherungen der VZ Hamburg.
Lebens- und Rentenversicherung | 27.11.2015
BGH benachteiligt fondsgebundene Lebensversicherung bei Widerruf
Download PDF (341.83 KB)Verbraucherschützer des BdV weisen auf Ungleichbehandlung hin
Am 11. November hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil verkündet, dass sich der Versicherte bei einer Rückabwicklung seiner fondsgebundenen Lebensversicherung nach Widerspruch Verluste seiner Fonds anrechnen lassen muss. Bei einer klassischen Lebensversicherung werden hingegen die Sparanteile inklusive einer Verzinsung erstattet. Diese Verzinsung richtet sich nach den Renditen, die der jeweilige Versicherer erwirtschaftet hat. „Das Urteil macht Kunden mit fondsgebundenen Lebensversicherungen ohne erkennbaren Grund zu Verbrauchern zweiter Klasse“, urteilt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bund der Versicherten e. V. (BdV). Der Bund der Versicherten, Deutschlands größte unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation für Versicherte, hilft Verbrauchern und Mitgliedern bei der Rückabwicklung.