Fast jeder Zweite verzichtet auf Auslandsreisekrankenversicherung: Warum das riskant ist

Obwohl sie so wichtig ist, verzichten rund 43 Prozent der deutschen Urlauber auf eine private Reiseversicherung. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage des internationalen Beratungs- und Marktforschungsinstituts Opinionway S.A.S. im Auftrag der Allianz Partners. Der Grund für den Verzicht sind vorwiegend Unwissenheit oder Fehleinschätzung. So glauben 26 Prozent der Nichtversicherten, ihre gesetzliche Krankenversicherung würde im Ausland ausreichend Schutz bieten. Doch das stimmt nur bedingt: So übernimmt die Gesetzliche Krankenkasse (GKV) grundsätzlich keine Rücktransportkosten.
Das Wichtigste auf einen Blick:
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Eine Auslandskrankenversicherung schützt vor hohen Kosten, die gesetzliche und viele private Krankenversicherungen im Ausland nicht abdecken.
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Der Rücktransport wird nur dann zuverlässig übernommen, wenn er bereits als medizinisch sinnvoll gilt – ein entscheidendes Kriterium beim Abschluss.
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Der Preis für eine Auslandsreisekrankenversicherung ist sehr gering im Vergleich zu potenziellen Behandlungskosten, insbesondere in Ländern wie den USA.
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Versicherungen über Kreditkarten bieten oft nur eingeschränkten Schutz und sind kein Ersatz für eine eigenständige Police.
Inhalt:
Für welche Länder brauche ich eine Auslandskrankenversicherung?
Wie viel kostet eine Auslandskrankenversicherung?
Was ist in der Auslandskrankenversicherung versichert, worauf kommt es an?
Das können Sie sich sparen: Reisegepäck- und Reiserücktrittversicherungen
Für welche Länder brauche ich eine Auslandskrankenversicherung?
Die Krankenkassen der GKV leisten in den meisten Ländern nicht. Lediglich mit bestimmten Ländern bestehen Sozialversicherungsabkommen, die Leistungen im Krankheitsfall im Ausland vorsehen (vor allem innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, des Vereinigtes Königreichs, der Schweiz und der Türkei) – im gleichen Umfang wie für Pflichtversicherte des Gastlandes – maximal in gleichem Umfang wie in Deutschland. In der PKV sind Leistungen außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oftmals nur zeitlich begrenzt mitversichert und nicht bei allen Tarifen werden die Rücktransportkosten übernommen.
Genau hier setzt die wichtigste Reiseversicherung an: die Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV). Sie übernimmt nicht nur die Kosten für medizinisch-notwendige Behandlungen während einer Auslandsreise, sondern auch für den medizinischen Rücktransport.
Wie viel kostet eine Auslandskrankenversicherung?
Ein weiterer Grund für den Verzicht ist die Sorge um zu hohe Versicherungsprämien. 34 Prozent wollen das Geld lieber für die Reise selbst ausgeben.
Dabei sind Auslandskrankenversicherungen als Jahresverträge bereits ab zehn Euro im Jahr erhältlich. Die Prämienhöhe hängt von der Anzahl sowie dem Alter der versicherten Personen ab.
Was ist in der Auslandskrankenversicherung versichert, worauf kommt es an?
Achten Sie beim Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung unter anderem darauf, dass der Versicherer den Rücktransport bereits dann bezahlt, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist – nicht erst, wenn er zwingend notwendig ist. Weitere Kriterien, auf die Sie achten sollten, sind unter anderem die unbegrenzte Kostenübernahme für Behandlungen und Rücktransporte oder der Versicherungsschutz für bestehende Erkrankungen, die sich während der Auslandsreise verschlechtern.
Außerdem sollte der Versicherer bis zur Wiederherstellung der Reise- oder Transportfähigkeit leisten – auch wenn dieser Zeitraum die vereinbarte Reise- und Versicherungsdauer überschreitet. Das gilt auch für den Fall, dass der Versicherungsvertrag vor Wiederherstellung der Reise- oder Transportfähigkeit endet. Alle neun Mindestkriterien, die wir vom Bund der Versicherten e. V. empfehlen, finden Sie in unserem Ratgeber.
Das können Sie sich sparen: Reisegepäck- und Reiserücktrittversicherungen
Etwas, was sich Reisende grundsätzlich sparen können, sind die Reisegepäck- und Reiserücktrittversicherung. Warum? Weil sie keine Risiken absichern, die den Lebensstandard wirtschaftlich gefährden. Zudem ist oft nicht nachvollziehbar, wann Versicherte eine Leistung erwarten können: Etwa, wenn in den jeweiligen Bedingungen der Reiserücktrittversicherung nicht genau definiert und anhand von Beispielen erläutert wird, wann eine Erkrankung „unerwartet schwer“ ist.
Reiserücktritte und -abbrüche aufgrund psychischer Reaktionen sind grundsätzlich nicht versichert. Versicherer können zudem in der Reisegepäckversicherung die Leistung kürzen, wenn die versicherte Person den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat. Insbesondere bei Diebstahl und Raub wird den Geschädigten häufig grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen. Das Gegenteil zu beweisen, ist sehr schwierig. Außerdem sind Wertsachen wie Schmuck oder teure Elektronik- und Sportgeräte häufig nur unzureichend oder gar nicht mitversichert.
Mehr dazu finden Sie im BdV-Infoblatt „Reiseversicherungen“.
Kreditkartenversicherung: Kein verlässlicher Ersatz
Viele verlassen sich auf Reiseversicherungen, die über Kreditkarten oder Premium-Bankkonten eingeschlossen sind. Doch häufig gilt der Schutz nur, wenn die Reise mit genau dieser Kreditkarte bezahlt wurde. Weitere Punkte, die gegen den integrierten Reiseversicherungsschutz sprechen, sind: Reisekrankenversicherungen, die in Kreditkarten enthalten sind, haben oft Altersgrenzen (meist 75 oder 80 Jahre), die nur in den Bedingungen erwähnt werden.
Die Versicherungssummen sind teilweise zu niedrig, besonders bei teuren Behandlungen im Ausland. Und die Leistungen unterscheiden sich stark – abhängig vom Kreditkartenanbieter und –modell. Wobei selbst teure Premiumkarten keinen vollständigen Ersatz für eine eigenständige Police bieten. Oftmals ähnlich problematisch sind Verträge, die über Reisebuchungsportale vermittelt werden.
Besser eigenständig absichern
Verlassen Sie sich also nicht allein auf die Inklusiv-Versicherung Ihrer Kreditkarte. Eine eigenständige Auslandsreisekrankenversicherung bietet deutlich besseren Schutz – und das bereits für wenige Euro im Jahr (bestenfalls als Jahresvertrag). Informieren Sie sich in unserem Infoblatt über alle wichtigen Fragen rum um das Thema Reiseversicherung.
Übrigens ist es oftmals sinnvoller, einen Jahresvertrag abzuschließen, der beliebig viele kürzere Auslandsreisen während des Jahres absichert. Der Abschluss eines Vertrages für eine einzelne Reise empfiehlt sich üblicherweise für eine einzelne längere Auslandsreise (mit einer Dauer bis zu einem Jahr). Und ein Familientarif muss nicht immer die günstigste Variante sein. Für zwei Personen sind unter Umständen zwei Single-Tarife vorteilhafter.
Und falls Sie sich zum Ende des Artikels immer noch die Frage stellen sollten: Für wen lohnt sich eine Auslandsreisekrankenversicherung? Kann ich Ihnen ganz klar antworten: Für alle, die ins Ausland reisen und sei es nur für einen kurzen Städtetrip. 😊
BdV hilft!
Als Mitglied des BdV beraten wir Sie zu Ihrem individuellen Versicherungsbedarf, prüfen Ihre bestehenden Verträge, neue Angebote und empfehlen Ihnen gute Tarife.
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