Ausbildung und Studium: Wie bin ich auf Reisen versichert?
Die Auslandsreisekrankenversicherung ist die einzig wichtige Versicherung, die ins Urlaubsgepäck gehört. Wenn du während einer Auslandsreise krank werden solltest, übernimmt sie nämlich die Kosten für eine Heilbehandlung, die gegebenenfalls von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) nicht gedeckt werden.
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) kannst du zwar in den meisten europäischen Ländern einsetzen, wenn du dort zu Vertragsärzt*innen oder in ein Vertragskrankenhaus gehst. Aber leider wird die EHIC im Ausland nicht immer akzeptiert. Dann wirst du als Privatpatient*in behandelt. Das heißt: Du bekommst eine Rechnung, die du bei deiner Krankenkasse einreichen musst. Erstattet werden die Kosten, die bei einer vergleichbaren Behandlung in Deutschland entstanden wären. Die Höhe der Kostenerstattung ist hierbei auf die Höhe der tatsächlichen angefallenen Kosten begrenzt. Allerdings richten sich die Leistungen nach den Regelungen des Urlaubslandes. Das kann geringere Leistungen oder höhere Zuzahlungen bedeuten. Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt grundsätzlich in allen EU-Mitgliedstaaten, Staaten des europäischen Wirtschaftsraums sowie in einigen wenigen anderen Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. In manchen europäischen Ländern gilt sie jedoch nicht. Am besten, du informierst dich vor deiner Reise bei deiner Krankenkasse über dein Reiseziel.
Damit du nicht auf Mehrkosten sitzen bleibst, empfehlen wir dringend den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung. Sie ist nicht wirklich teuer, aber sie übernimmt üblicherweise
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die Differenz zwischen Rechnungsbetrag der Ärzt*innen und Leistungen der gesetzlichen Kasse.
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die gesamten Kosten für die Behandlung in Ländern, in denen die europäische Krankenversicherungskarte nicht gilt,
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die Kosten für einen „notwendigen“ Rücktransport im Krankheitsfall. Einige bessere Anbieter finanzieren den Transport auch dann, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Dies sollte auch für den Fall einer stationären Heilbehandlung gelten, die nach ärztlicher Prognose länger als 14 Tage andauern würde. Hier hilft, wie immer, ein genauer Blick in den Vertragstext.
Apropos: Besonders zu beachten sind die Regelungen zum Umgang mit Vorerkrankungen. Vorhersehbare Behandlungen werden vom Versicherungsschutz grundsätzlich ausgeschlossen. Vorhersehbar ist beispielsweise eine Behandlung, wenn sie in der Zeit der Reise geplant war oder schon vor Reiseantritt feststand. Es besteht weiter kein Versicherungsschutz für Erkrankungen, die vor Reisebeginn bereits ärztlich diagnostiziert sind und bei denen feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung des Auslandsaufenthaltes behandelt werden müssen. Ein guter Auslandsreisekrankenversicherungstarif versichert aber eine Erkrankung, die bereits vor Reisebeginn bestanden hat, mitv, wenn sie sich während der Auslandsreise verschlechtert.
Auch für Privatversicherte ist die Auslandsreisekrankenversicherung meist sinnvoll. Das gilt insbesondere, wenn die Private Krankenversicherung die Kosten für den Rücktransport nicht übernimmt. Außerdem ist sie empfehlenswert, wenn du deinen Anspruch auf Beitragsrückerstattung nicht gefährden willst. Auch bei einem hohen Selbstbehalt kann sich dieser zusätzliche Auslandsschutz lohnen.
Hinweis: Wenn du mehrere Monate oder Jahre im Ausland verbringen möchtest, brauchst du eine besondere Auslandskrankenversicherung.
Reiserücktrittskostenversicherung
Wenn du deine gebuchte Reise nicht antreten kannst, ist das zwar ärgerlich. Trotzdem ist von einer Reiserücktrittsversicherung abzuraten, denn diese Verträge sichern keine Risiken ab, die den Lebensstandard wirtschaftlich gefährden. Bei der Reiserücktrittsversicherung ist oftmals nicht nachvollziehbar, wann Versicherte eine Leistung erwarten können. Zum Beispiel, wann eine Erkrankung „unerwartet schwer“ ist. Auch dürfen Versicherer die Leistung kürzen, wenn die versicherte Person den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat. So wird beispielsweise in der Gepäckversicherung vor allem bei Diebstahl und Beraubung oftmals den Geschädigten vorgehalten, grob fahrlässig gehandelt zu haben. Hinzu kommen vielfältige Leistungsausschlüsse und -einschränkungen: z. B. Reiserücktritte/-abbrüche aufgrund von psychischen Reaktionen sind grundsätzlich nicht versichert.
Schutzbrief
Der Schutzbrief ist dann sinnvoll, wenn du viel mit dem Auto unterwegs bist. Du kannst ihn über deinen Kfz-Versicherer bekommen oder mit umfangreicherem Versicherungsschutz bei einem Automobilklub abschließen. Auch einige Autohersteller bieten sogenannte Mobilitätsgarantien an. Mit dem Schutzbrief kannst du für deine Autoreise Leistungen bei Pannen und Unfällen erhalten: z. B. Abschleppdienste, einen Mietwagen bei Bedarf oder Hilfe bei der Beschaffung von Ersatzteilen. Schutzbriefe bieten auch personenbezogene Leistungen, wie etwa Krankenrücktransport, Kostenerstattung bei Reiseabbruch oder Hilfe beim Todesfall im Ausland.
Mallorca-Police
Du erkundest dein Urlaubsland per Mietwagen? Dann sollte deine Kfz-Versicherung in Deutschland die so genannte „Mallorca-Police“ enthalten. Ohne sie kann es teuer werden, wenn du mit deinem Mietwagen im europäischen Ausland einen Unfall verursachst. Denn da reicht die Versicherungssumme für das gemietete Auto meistens nicht aus. Hier springt die „Mallorca-Police“ ein und übernimmt die Differenz bis zur Höhe deiner deutschen Police. Ist sie in deiner Kfz-Versicherung nicht enthalten, kannst du sie separat für wenig Geld auch bei einem Automobilklub abschließen. Außerhalb Europas hilft die Traveller-Police weiter.
Reisegepäckversicherung
Hast du deinen Reisetrolley am Flughafen oder am Bahnhof immer in der Hand oder zwischen die Beine geklemmt? Das müsstest du, wenn du Leistungen aus der Reisegepäckversicherung haben willst. Reisegepäckversicherer zahlen nämlich oft nur anteilig oder schlimmstenfalls gar nicht, weil sie dir grob fahrlässiges Verhalten im Umgang mit deinem Gepäck vorwerfen können. Hinzu kommt, dass Wertsachen wie Schmuck, aber auch wertvolle Sachen wie z. B. Film- und Fotoapparate nur unzureichend oder gar nicht mitversichert sind. Außerdem ist dein Gepäck unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. bei einem Einbruch ins Hotelzimmer und bei Beraubung innerhalb Europas (bei neueren Bedingungen auch weltweit), im Rahmen der Außenversicherung deiner Hausratversicherung mitversichert. Somit sind Reisegepäckversicherungen grundsätzlich ungeeignet. Sie sichern keine Risiken ab, die den Lebensstandard wirtschaftlich gefährden.