20.7.2023

Ab in den Urlaub – und das Gepäck in die Dachbox

Ich bin mitten in den Vorbereitungen meines Sommerurlaubs. Demnächst geht es mit dem Auto nach Italien. Da ein Hund an Bord ist, fällt eine Reise per Bahn leider aus. Bei drei Personen plus Hund kommt da schon ein wenig Gepäck zusammen. Aus diesem Grund habe ich mir eine Dachbox zugelegt, damit es am Ende nicht zu eng im Auto wird und auf der Rückfahrt noch Platz für Wein und Olivenöl aus Bella Italia bleibt.


Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Hausratversicherung: Die Außenversicherung der Hausratversicherung deckt oft mitgenommenen Hausrat auf Reisen, aber nicht, wenn der Diebstahl aus einer Dachbox erfolgt.

  • Teilkaskoversicherung: Die Dachbox selbst ist durch die Teilkasko versichert, wenn sie fest angebracht und abgeschlossen ist. Der Inhalt ist meist nicht abgedeckt.

  • Kfz-Haftpflicht: Wenn die Dachbox während der Fahrt einen Schaden verursacht, springt die Kfz-Haftpflicht ein. Bei grober Fahrlässigkeit kann Regress drohen.

  • Reisegepäckversicherung: Diese Versicherung ist überflüssig, da sie bei Diebstahl häufig grobe Fahrlässigkeit unterstellt und nur eingeschränkt leistet.

  • Geschwindigkeit und Sicherheit: Es wird empfohlen, mit Dachboxen nicht schneller als 130 km/h zu fahren, um die Fahrsicherheit zu gewährleisten und den Benzinverbrauch nicht übermäßig zu erhöhen.


Ich habe mich bereits über Montage, Fahrgeschwindigkeit, zulässiges Gewicht informiert und darüber, was beim Beladen der Box zu beachten ist. Doch wie sieht das eigentlich mit dem Versicherungsschutz aus? Was ist, wenn beim Rasten an der Autobahn die Box gestohlen wird? Zahlt da eine Versicherung? Und wenn ja, welche?

Zunächst zählt alles, was man von zu Hause mit auf private Reisen nimmt, also Kleidung, Sportgeräte, Laptop oder Campingstuhl, als Hausrat und ist als solcher über die Außenversicherung der Hausratversicherung versichert. Die Außenversicherung ist Vertragsbestandteil bei nahezu jeder Hausratversicherung und gilt dann oftmals weltweit. Mit ihr ist alles geschützt, das sich nur ‚vorübergehend‘ – unternehmensindividuell definiert, oftmals drei Monate – außerhalb des Versicherungsorts, also des Zuhauses, befindet.

Es gibt allerdings oftmals weitgehende Ausschlüsse z. B. bei Hausrat in Wohnwagen/Wohnmobilen, Schiffskabinen, Zugabteilen oder Wassersportfahrzeugen. Auch Diebstahl aus einem Kfz ist oft ausgeschlossen oder Versicherungsschutz besteht nur im Inland oder EU + EFTA-Staaten. Es gibt zudem oftmals Entschädigungsgrenzen in der Außenversicherung, das bedeutet, dass die Entschädigungsleistung gedeckelt ist, beispielsweise auf zehn Prozent der Versicherungssumme. Für Wertsachen und Elektronikgeräte sind die Entschädigungsleistungen meist eingeschränkt oder teilweise auch ausgeschlossen.

Wer also teuren Schmuck oder andere Wertgegenstände mit auf Reisen nimmt, sollte vorher noch einmal ins Kleingedruckte seiner Hausratversicherung schauen oder direkt beim Versicherer nachfragen, was hier vereinbart ist.

Was übernimmt die Teilkaskoversicherung?

Zwar ist auch Einbruchdiebstahl in der Außenversicherung mitversichert, jedoch gilt das in meinem Beispiel nicht für geknackte Dachboxen. Denn Einbruchdiebstahl im Sinne der Versicherungsbedingungen umfasst oftmals nur den Einbruch in ein Gebäude oder ein Hotelzimmer. Wird die Dachbox also auf dem Parkplatz abmontiert oder geknackt, kommt die Hausratversicherung für diesen Schaden nicht auf.

Lediglich die Dachbox selbst könnte über die Teilkaskoversicherung des Fahrzeugs ersetzt werden. Denn Dachboxen und Dachträger zählen zu den Bestandteilen des Fahrzeugs, sofern sie fest am Auto angebaut sind. Sie müssen zusätzlich mit einem Schloss versehen und abgeschlossen sein, damit sie unter den Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung fallen. Denn der einfache Diebstahl ist in der Kasko nicht mitversichert.

Immerhin sind sowohl die Dachbox als auch die Dachträger abschließbar. Das ist schon mal gut, denn das macht die Hürden für Diebe höher. Mittlerweile sind auch abtrennungssichere Befestigungsriemen erhältlich, die einen guten Schutz bieten. Mit einer Dashcam lässt sich für zusätzliche Abschreckung sorgen.


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Ein Fall für die Reisegepäckversicherung?

Die Reisegepäckversicherung leistet üblicherweise Entschädigung bei Beschädigung oder Verlust des mitgeführten Reisegepäcks – durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Mut- oder Böswilligkeit Dritter, Brand, höhere Gewalt oder einen Transportmittelunfall. Allerdings zählt diese Versicherung regelmäßig zu denen, die der BdV als ungeeignet einstuft, und zu den Versicherungen, die man nicht braucht.

Und das aus gutem Grund! So wird in der Gepäckversicherung oftmals bei Diebstahl und Beraubung den Geschädigten vorgehalten, grob fahrlässig gehandelt zu haben. Etwa weil sie das Gepäck nicht permanent im Auge behalten haben. Auch sollte man sich vorab erkundigen, ob und in welchem Fall Dachboxen gegen Diebstahl versichert sind.

Was zahlt die Kfz-Haftpflicht?

Wenn die Dachbox während der Fahrt vom Auto fällt und ein anderes Auto beschädigt, kommt für diesen Schaden meine Kfz-Haftpflichtversicherung auf. Sollte die Box nicht korrekt gesichert gewesen, der Unfall also grob fahrlässig herbeigeführt worden sein, kann dies möglicherweise dazu führen, dass der Kfz-Versicherer den Verursacher bis maximal 5.000 Euro in Regress nimmt.

Grundsätzliches:

Es gibt zwar in Deutschland keine gesetzliche Regelung zu einer Höchstgeschwindigkeit beim Fahren mit einer Dachbox, der ADAC und TÜV empfehlen jedoch, dass 130 km/h nicht überschritten werden sollten. Das empfiehlt sich einmal mehr, denn mit Aufbauten ist der Benzinverbrauch höher und er erhöht sich mit zunehmender Geschwindigkeit noch.

Der ADAC hat noch ein paar Tipps zusammengestellt, wie das Urlaubsgepäck sicher verstaut wird.

Azzurro, il pomeriggio è troppo azzurro…♫♪


Claudia Frenz, Pressereferentin beim Bund der Versicherten

Über mich

Hallo, ich heiße Claudia Frenz. Ich bin Pressereferentin beim Bund der Versicherten und leite das Team der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Das Spannende an der Arbeit beim BdV ist für mich, dass wir dabei helfen, Licht in den Versicherungsdschungel zu bringen, dafür mit Medien sprechen, Tipps und Ratschläge für alle Fragen rund um private Versicherungen geben, also aktiv Verbraucherschutz betreiben. Und zwar unabhängig. Der BdV-Ratgeber ist ein weiterer Kanal, um Versicherte zu informieren und über Fallstricke und Kleingedrucktes aufzuklären. Ich freue mich auf den Austausch mit unseren Fans & Followern.