15.6.2022

Elementarschadenversicherung – was ist das überhaupt?

Die dramatischen Bilder von der Flutkatastrophe im Ahrtal und den anderen betroffenen Gebieten in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen dürften die meisten Menschen auch ein Jahr danach noch vor Augen haben. Mehr als 180 Menschen verloren im Juli letzten Jahres in Deutschland ihr Leben. Dazu kommen Sachschäden in Milliardenhöhe.


Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Die Flutkatastrophe im Ahrtal kostete über 180 Menschenleben und verursachte Schäden in Milliardenhöhe.

  • Wiederaufbaumaßnahmen werden auf 28 Milliarden Euro geschätzt; Naturkatastrophen werden durch den Klimawandel wahrscheinlicher.

  • Standard-Wohngebäude- und Hausratversicherungen decken nicht alle Naturgefahren ab; Elementarschadenversicherungen sind notwendig für umfassenden Schutz.

  • Ein Vorschlag für eine gesetzliche Pflicht zur Elementarschadenversicherung wird diskutiert, um eine flächendeckende Absicherung der Hauseigentümer zu gewährleisten.


Das Bundesinnenministerium beziffert die Wiederaufbaumaßnahmen der Länder „in Höhe von 28 Mrd. Euro“. Die Anteilnahme in Deutschland war groß. Denn wie viel Schaden ein Unwetter auch in Deutschland anrichten kann, hätten sich viele Menschen in diesem Ausmaß sicher nicht vorstellen können. Bisher waren solche Wetterkatastrophen hierzulande selten. Doch der Klimawandel und die Bebauung von Risikozonen macht sich auch in unseren Breitengraden immer stärker bemerkbar und solche Ereignisse wahrscheinlicher. Hinzu kommen die Wertsteigerungen im Immobilienbereich, die die Schäden hochtreiben.

Nicht nur Betroffene fragen sich, ob und wie sie sich gegen solche Naturkatastrophen (besser) absichern können. Auch bei den Berater*innen des BdV klingeln nach solchen Ereignissen regelmäßig die Telefone heiß, weil Verbraucher*innen wissen wollen, ob ihr Versicherungsschutz ausreicht oder wie sie in einem Schadenfall am besten vorgehen sollen.

In der Wohngebäudeversicherung bzw. Hausratversicherung sind Schäden am Wohngebäude bzw. am Hausrat versichert, die durch

  • Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion 

  • Naturgefahren Sturm und Hagel oder

  • Leitungswasser
    verursacht wurden.



Zusätzlich abzuschließen: Elementarschadenversicherung

Eine einfache Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung deckt jedoch nicht alle Naturgefahren ab. Sie kommt zum Beispiel für Schäden nach Überschwemmungen durch Ausuferung von stehenden oder fließenden Gewässern oder auch durch Witterungsniederschläge wie Starkregen sowie für dadurch hervorgerufenen Rückstau nicht auf. Dafür muss der Versicherungsschutz der Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung auf weitere Naturgefahren, sogenannte Elementargefahren, erweitert werden.

Der Versicherungsschutz der Elementarschadenversicherung umfasst dann üblicherweise Schäden durch

  • Überschwemmungen, die durch Witterungsniederschläge oder durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern verursacht wurden,

  • Rückstau,

  • Erdbeben,

  • Erdsenkung,

  • Erdrutsch,

  • Schneedruck,

  • Lawinen oder

  • Vulkanausbruch.

Nicht versichert sind Schäden durch Grundwasser, das von unten in das Mauerwerk dringt, oder – bis auf wenige Ausnahmen – Sturmflut.


Doch nicht alle, die eine Elementarschadenversicherung benötigen, sind motiviert eine solche abzuschließen. Hinzu kommen diejenigen, die eine abschließen möchten, aber sie u. U. nicht ohne Weiteres bekommen. Wer in Gebieten wohnt, die regelmäßig von Überschwemmungen oder anderen Elementarschäden heimgesucht werden, muss entweder vergleichsweise hohe Prämien zahlen, hohe Selbstbeteiligungen in Kauf nehmen oder bekommt den gewünschten Versicherungsschutz aufgrund des erhöhten Risikos evtl. sogar gar nicht.

Die Höhe der Versicherungsprämie hängt vorrangig vom Wohngebäude, der Bauart und der Lage ab. War das Gebäude bereits einmal von einem Elementarschaden betroffen, ist ein neuer Versicherungsvertrag unter Umständen gar nicht zu bekommen.

Bisher fehlt bei jedem zweiten Gebäude ein Versicherungsschutz gegen Elementarschäden. Daher entfacht regelmäßig nach Flutkatastrophen die Debatte darüber, ob eine Elementarschadenversicherung für alle Hauseigentümer*innen gesetzlich vorgeschrieben werden soll, damit die Menschen tragfähig und flächendeckend für solche (Schaden-)Fälle abgesichert sind. Der BdV hat in einem Positionspapier ein kollektives Pflichtsystem vorgeschlagen, das die Bundesländer, die eine verpflichtende Absicherung wünschen, zusammen mit der Versicherungswirtschaft als Poollösung bereitstellen und durch einen Zuschlag auf die Grundsteuer finanzieren. Danach sollen alle Gebäudeeigentümer*innen mit einem zweckgebundenen Zuschlag zur Grundsteuer belastet werden, mit denen ein von den Ländern organisierter Risikopool finanziert werden kann. Diejenigen, die eine private Versicherung für Elementarschäden nachweisen, werden von diesem Steuerzuschlag befreit.

Nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz Anfang Juni ist nun Bewegung in die Sache gekommen, siehe die BdV-Pressemitteilung vom 7.6.22.


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Weitere Informationen

BdV-Infoblatt Unwetter


Claudia Frenz, Pressereferentin beim Bund der Versicherten

Über mich

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