23.11.2023

Sturmflutschäden – landunter auch beim Versicherungsschutz?

Die Sturmflut, die Ende Oktober die schleswig-holsteinische Ostseeküste heimgesucht hat, verursachte zahlreiche Schäden. Deiche brachen, Häuser wurden überflutet, Campingplätze verwüstet, Hafenanlagen zerstört. Für die Betroffenen gilt es neben dem Verlust von Hab und Gut und dem möglichst schnellen Beheben der Schäden auch die Frage zu klären, ob und von welcher Versicherung die Schäden übernommen werden.

„Diese Frage ist pauschal nicht so leicht zu beantworten, denn sie hängt von vielen Faktoren ab. Hier muss man genau schauen, um welche Schäden es sich handelt und wie diese jeweils entstanden sind und welche Gefahren dann jeweils konkret bei den Betroffenen versichert sind“, erläutert Christian Drewes, Berater beim BdV.

So sind etwa Sturmschäden am Haus beziehungsweise Hausrat in der Wohn- beziehungsweise Hausratversicherung abgedeckt; Schäden, die durch Überschwemmungen aufgrund von Witterungsniederschlägen oder der Ausuferung von oberirdischen Gewässern entstanden sind, können mit einer Elementarschadenversicherung zusätzlich abgesichert werden - Sturmflutschäden hingegen sind in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung bzw. in der ergänzenden Elementarschadenversicherung in der Regel leider ausgeschlossen.

Dem BdV ist aktuell nur ein einziger Versicherer bekannt, der auch Sturmflutschäden versichert.

Bei der Schadensregulierung wird es daher darauf ankommen, wodurch die einzelnen Schäden jeweils verursacht wurden.

Campingplatz

Für Schäden auf dem Campingplatz an zugelassenen Wohnwagen oder Wohnmobilen kommt die Kfz-Kasko-Versicherung auf.  In der Teilkaskoversicherung besteht Schutz bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs und der mitversicherten Teile etwa durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Brand oder Diebstahl, aber auch Elementarschäden. Hier ist meist auch das Überschwemmungsrisiko eingeschlossen.

Der Vollkaskoschutz leistet darüber hinaus bei selbst verschuldeten Unfällen und Vandalismus.

Gegenstände im Wohnwagen oder Wohnmobil wie Kleidung, Dinge des persönlichen Bedarfs, elektronische Geräte oder Wertgegenstände müssen dagegen separat über eine Inhalts- oder Campingversicherung versichert werden. In manchen Fällen bietet eine bestehende Hausratversicherung in begrenztem Umfang auch Versicherungsschutz für den Inhalt von Reisemobilen. Ob und welcher Schutz über die sogenannte Außenversicherung besteht, sollte am besten direkt beim Hausratversicherer erfragt werden.

Dauercamper*innen oder Besitzer*innen von Mobilheimen sind auf Campingversicherungen angewiesen. In diesen Dauercampingversicherungen gibt es meist ein Baukastensystem, wo auch Überschwemmungen oder mitunter sogar Sturmflutschäden eingeschlossen werden können. Mitversichert werden können dann z. B. auch feste Vorbauten oder Wohnwagenschutzdächer, SAT-Anlagen oder Solar-/Photovoltaikanlagen. Einige Anbieter bieten auch eine Allgefahrendeckung. Diese sichert den Wohnwagen oder das Mobilheim samt Hausrat auf dem Stellplatz bis zu einer festgelegten Versicherungssumme u. a. gegen Schäden durch Sturm und Hagel, Brand, Blitzschlag und Überspannung durch Blitzschlag ab und übernimmt auch Aufräum- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Verkehrssicherungskosten.

Die Versicherer machen allerdings auch Unterschiede bzw. Ausschlüsse bei der Nutzung des Objekts – wird es privat genutzt oder dauerhaft oder teilweise vermietet? Ist es ständig bewohnt als Erst- oder Hauptwohnsitz, wird es auch beruflich genutzt?

Manche machen auch Vorgaben, in welchen Ländern sich der Dauerstandplatz befinden darf, damit Versicherungsschutz besteht. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen oder eine Nachfrage beim Versicherer ist daher immer wichtig.

Boote

Für die Absicherung von Schäden am eigenen Boot sind Schiffseigner*innen gut beraten, wenn sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben. Die Versicherungssumme sollte so gewählt werden, dass sie dem Wert des Bootes oder der Yacht entspricht, sodass bei einem Totalverlust voller Ersatz geleistet wird. In der Regel beinhalten Bootskaskoversicherungen eine Allgefahrendeckung, die Schäden am Boot abdeckt, sofern sie im Kleingedruckten nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. So kommt sie ggf. auch für die Bergungskosten der versicherten Boote auf oder übernimmt die Kosten für die Beseitigung des Wracks.

Der Versicherungsschutz sollte den Verzicht des Versicherers auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit umfassen. Denn viele Versicherer nehmen Abzüge vor, wenn der Schaden grob fahrlässig verursacht wurde. Etwa, weil Sie Ihr Boot nicht zusätzlich gesichert oder in einen geschützteren Hafen gebracht haben.

Extremwetterereignisse lassen immer wieder die Debatte nach einer verpflichtenden Versicherung gegen Naturgefahren aufkommen. Der BdV hatte dieses Thema u. a. auf seiner diesjährigen Wissenschaftstagung mit Expert*innen aus Politik, Versicherungswirtschaft, Verbraucherschutz und Wissenschaft intensiv diskutiert und sich mit einem eigenen Lösungsvorschlag eingebracht.

Der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein sagte anlässlich der Sturmflut Überbrückungshilfen für die Betroffenen zu, will sich aber außerdem für eine bundesweite Elementarschadenversicherung einsetzen, die auch Sturmflutschäden abdeckt. Obwohl das Thema nach jeder Naturkatastrophe wieder auf die politische Agenda rückt, hat sich bisher nicht viel geändert: „Es ist ziemlich ernüchternd, wie Bund und Länder momentan noch die Verantwortung hin und her schieben, ohne voranzukommen“, urteilt BdV-Vorstand Stephen Rehmke

Sturmfluten teilt das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie in verschiedene Klassen ein:

Nordseeküste

Ostseeküste

Sturmflut: Wasserstand von 1,5 bis 2,5 Metern über dem mittleren Hochwasser

Wasserstand von 1,0 bis 1,25 Metern über dem mittleren Hochwasser

Mittlere Stumflut: -

1,25 – 1,5 M

Schwere Sturmflut: 2,5- 3,5 M

1,5 – 2,0

Sehr schwere Sturmflut: 3,5 und höher

2,0 und höher


BdV hilft

Als Mitglied des BdV beraten wir Sie nicht nur zu Ihrem individuellen Versicherungsbedarf und Ihren bestehenden Verträgen, sondern auch bei Problemen im Schadenfall. Im Rahmen der Rechtsberatung helfen wir unseren Mitgliedern zudem bei Streitfällen mit Versicherungen und/oder Versicherungsvermittlern.

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Claudia Frenz, Pressereferentin beim Bund der Versicherten

Über mich

Hallo, ich heiße Claudia Frenz. Ich bin Pressereferentin beim Bund der Versicherten und leite das Team der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Das Spannende an der Arbeit beim BdV ist für mich, dass wir dabei helfen, Licht in den Versicherungsdschungel zu bringen, dafür mit Medien sprechen, Tipps und Ratschläge für alle Fragen rund um private Versicherungen geben, also aktiv Verbraucherschutz betreiben. Und zwar unabhängig. Der BdV-Ratgeber ist ein weiterer Kanal, um Versicherte zu informieren und über Fallstricke und Kleingedrucktes aufzuklären. Ich freue mich auf den Austausch mit unseren Fans & Followern.