1.6.2023

5 wichtige Versicherungen für den Campingtrip

Camping ist beliebt. Egal ob Sie das Glamping im luxuriösen Wohnmobil bevorzugen, oder doch lieber dem entspannten Vanlife im selbstausgebauten Campingbus nachgehen: Einige Versicherungen gehören in (fast) jedem Fall ins Reisegepäck.


Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Privathaftpflicht: Deckt Schäden ab, die Sie anderen versehentlich zufügen, z. B. beim Grillen.

  • Kaskoversicherung: Schützt das Campingfahrzeug vor Schäden durch Wetter, Unfälle oder Vandalismus.

  • Inhaltsversicherung: Versichert das Inventar Ihres Fahrzeugs, z. B. Elektronik oder das Vorzelt.

  • Auslandsreisekrankenversicherung: Übernimmt Behandlungskosten und Rücktransport im Ausland.

  • Auslandsschadenschutz: Deckt Schäden ab, wenn der Unfallgegner im Ausland nicht ausreichend versichert ist.


1. Privathaftpflicht

Die Privathaftpflichtversicherung bietet einen unverzichtbaren Versicherungsschutz – auch im Campingurlaub. Denn sie schützt vor den finanziellen Folgen, wenn man anderen schuldhaft einen Schaden zufügt: Beispielsweise wenn man beim Grillen auf dem Campingplatz versehentlich das Vorzelt des benachbarten Wohnwagens in Brand setzt.

Im Schadenfall prüft der Versicherer zunächst, ob ein berechtigter Schadensersatzanspruch besteht. Ist das der Fall, kommt er für den Schaden auf. Ist der Anspruch unberechtigt, wehrt der Versicherer ihn jedoch ab – notfalls auch vor Gericht. So fungiert die Privathaftpflichtversicherung als eine Art Rechtsschutzversicherung.

2. Kaskoversicherung

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Eine wichtige Versicherung für Halter*innen von darlehens- oder leasingfinanzierten Campingfahrzeugen ist darüber hinaus die Kaskoversicherung. Beschädigungen durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Entwendung oder Sturm und Hagel, Überschwemmung, Glasbruch oder Zusammenstöße mit Haarwild sind über die Teilkaskoversicherung abgesichert. Manche Tarife leisten auch bei einer Kollision mit Tieren jeder Art. Wird das Fahrzeug aufgrund von Marder- oder Tierbissen beschädigt, greift bei vielen Tarifen zudem der Teilkaskoschutz.

In der Vollkaskoversicherung sind zusätzlich auch Vandalismusschäden und Schäden bei selbst verschuldeten Unfällen abgesichert.

3. Inhaltsversicherung

Eine Inhaltsversicherung für Reisefahrzeuge oder eine Campingversicherung kann man abschließen, wenn man neben dem Fahrzeug auch dessen Inhalt versichern will. In manchen Tarifen sind neben dem beweglichen Inventar zusätzlich Unterhaltungselektronik und Sportausrüstungen abgesichert – teilweise auch das Vorzelt, Markisen oder Solaranlagen.

Übrigens bietet eine bestehende Hausratversicherung in begrenztem Umfang auch Versicherungsschutz für den Inhalt von Reisemobilen. Ob ein solcher Schutz über die sogenannte „Außenversicherung“ auch für Ihren Campingtrip besteht, erfragen Sie am besten direkt bei Ihrem Hausratversicherer.


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4. Auslandsreisekrankenversicherung

Geht der Campingurlaub ins Ausland, sollten Reisende unbedingt eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Sie übernimmt die Kosten für Heilbehandlungen im Ausland, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse gedeckt sind. Zudem trägt sie die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport.

Abhängig von Reiseland und Gesundheitszustand können hierfür Summen im vier- bis fünfstelligen Eurobereich anfallen. Der Tarif sollte bestenfalls nicht nur den medizinisch notwendigen, sondern auch den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport bezahlen. Auch für privat Krankenversicherte ist der Abschluss dieser Police meist sinnvoll – insbesondere, wenn der eigene Versicherer nicht für die Kosten eines Rücktransports aufkommt.

5. Auslandsschadenschutz

Empfehlenswert ist es außerdem, einen Auslandsschadenschutz zu vereinbaren. Wenn Sie im Ausland unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, kann es sein, dass die Deckungssummen der dortigen Versicherungen nicht ausreichen. Zudem kann schon die Ermittlung des zuständigen Haftpflichtversicherers schwierig sein. Vereinbaren Sie den Auslandsschadenschutz als Zusatzbaustein zu Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung, können Sie diese Probleme vermeiden.

Geraten Sie im Ausland mit Ihrem Fahrzeug in einen Unfall, bei dem der Unfallgegner Schuld hat und haftet, ersetzt Ihr eigener Versicherer den Schaden, für den der Unfallgegner einzustehen hat. So, als ob der Unfallgegner bei Ihrem Versicherer haftpflichtversichert wäre. Im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung erfolgt beim Auslandsschadenschutz keine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse.

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Julia Alice Böhne, Pressereferentin beim Bund der Versicherten

Über mich

Ich bin Julia Alice Böhne und seit Februar 2018 als Pressereferentin beim Bund der Versicherten. Zuvor habe ich mehrere Jahre als Journalistin bei einem Fachmagazin für und über die Finanz- und Versicherungsbranche geschrieben. Der Aspekt des Verbraucherschutzes hat mich dabei besonders interessiert. Denn je mehr ich mich mit Versicherungen beschäftigt habe, desto deutlicher wurde, wie undurchsichtig die Branche und ihre Produkte für die meisten Menschen sind. Gleichzeitig empfinden viele das Thema als langweilig oder gar lästig, obwohl es teilweise um existenziellen Schutz geht. Ich möchte dazu beitragen, diese Intransparenz zu beseitigen und mehr Interesse an Versicherungsthemen zu erzeugen – unter anderem mit Beiträgen im BdV-Ratgeber.