24.04.2026

Urlaubsbilder aus der Luft – ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung Pflicht?

Die Faszination für Luftaufnahmen mit Drohnen wächst, doch vor dem ersten Flug gilt es, rechtliche Hürden zu meistern. Von der Drohnenregistrierung beim LBA bis zur Drohnen-Haftpflichtversicherung – was sollte man beachten, um beim Drohnenflug im Urlaub auf der sicheren Seite zu sein? Hier ein Überblick über die wichtigen Punkte, die Ihnen helfen, unbeschwerte Bilder aus der Luft zu machen.


Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Seit dem 1. Mai 2021 müssen Drohnen mit einem Gewicht über 250 g oder mit Kamera beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registriert werden; eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist Pflicht.

  • Die Privathaftpflichtversicherung kann Deckungsschutz für Drohnen bieten, aber viele bieten diesen Schutz nur unter bestimmten Bedingungen an, wie z. B. einem Maximalgewicht.

  • Alternativ können Nutzer eine spezielle Drohnenversicherung abschließen, die oft von Modellflieger-Vereinen angeboten wird, wobei darauf zu achten ist, dass sie auch außerhalb des Vereinsgeländes gilt.

  • Nutzer*innen müssen beim Fliegen die Privatsphäre anderer achten, dürfen nicht über Menschenansammlungen fliegen und müssen ihre Drohne immer in Sichtweite halten; auch spezielle Regeln für den Luftraumverkehr gelten.


Es gibt kaum ein technisches Spielzeug, welches mein Mann nicht haben will – vor allem, wenn man damit fotografieren kann. Das Schwerste an unserem Urlaubsgepäck ist stets die ganze technische Ausstattung, die “unbedingt“ mitmuss. 

So manches Mal habe ich diesen Spleen verflucht, wenn wir am Flughafen bei der Gepäckkontrolle deshalb mal wieder rausgewunken wurden. Aber auch, wenn ich ihn gern damit aufziehe – ich finde diese Technikliebe meines Gatten toll.

So habe ich mich auch kräftig mitgefreut, als er seine neueste Errungenschaft für unseren nächsten Urlaub anpries: eine kleine Leichtbaudrohne mit Kamera. All die Möglichkeiten! Auf dem Berg! An den Klippen! In der Tropfsteinhöhle! Vor meinem inneren Auge liefen wilde, sehr Instagram-taugliche Kamerafahrten ab. Aber war da nicht was? Braucht man für eine Drohne eine Versicherung? Und gibt es nicht noch andere Dinge zu beachten, so rechtlich?

Muss man Drohnen versichern? Registrierung und Pflichten

Gibt es. Seit dem 01. Mai 2021 muss man sich für die Nutzung einer Drohne beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren, wenn die Drohne mehr als 250 g wiegt und/oder eine Kamera hat. Diese Drohnenregistrierung ist gebührenpflichtig: Mit ihr erhält man eine Nummer, die an der Drohne anzubringen ist. Außerdem gilt ein Mindestalter von 16 Jahren. Jüngere dürfen nur Spielzeugdrohnen steuern, also Drohnen mit weniger als 250 g Gewicht und ohne Kamera oder Sensoren zur Erfassung persönlicher Daten.

Drohnen-Haftpflicht ab wann?

Bevor man mit seiner Drohne den ersten Jungfernflug startet, muss man haftpflichtversichert sein. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 43 Abs. 2 S. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Nr. 9 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und greift ab dem allerersten Flug.

Passender Versicherungsschutz?

Somit stellt sich die Frage, wo man den passenden Versicherungsschutz für die private Nutzung einer Drohne abschließen kann. Es bestehen zwei Möglichkeiten:

Privathaftpflichtversicherung: Nutzt man die Drohne nur privat zum Zeitvertreib und als Hobby, ist nicht unbedingt eine gesonderte Drohnenversicherung erforderlich. Grundsätzlich besteht im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung zwar kein Versicherungsschutz für Schäden aus dem Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge. Manche Privathaftpflichtversicherer bieten jedoch den Deckungsschutz auch für Drohnen.

Ist ein solcher Schutz inkludiert, ist dies zumeist mit Bedingungen verbunden. Manche Haftpflicht-Tarife schließen Drohnen unter 250 g automatisch ein. Andere bieten Haftpflicht für Drohnen bis 5 kg, teils nur gegen Aufpreis oder in höheren Tarifstufen. Wichtig ist: Die Versicherungspflicht gilt grundsätzlich auch für Drohnen unter 250 g; das Gewicht allein befreit also nicht von der Haftpflicht.


Optimal abgesichert mit dem BdV: Schutz auch für Drohnenflüge

Mit der Privathaftpflichtversicherung des BdV sind Sie auch beim Drohnenflug auf der sicheren Seite: Drohnen bis 5 Kilogramm sind mitversichert – ohne komplizierte Zusatzpolicen.

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Was ist bei einer Drohnenversicherung zu beachten?

Alternativ können private Nutzer eine spezielle Drohnenversicherung abschließen. Teilweise werden derartige Versicherungen auch von den entsprechenden Modellflieger-Vereinen in Form von Gruppenversicherungen angeboten. Bei der Auswahl von solchen Vereinstarifen ist in jedem Fall darauf zu achten, dass auch der Betrieb von Flugmodellen außerhalb des vereinseigenen Fluggeländes versichert ist.

Gewerbliche Nutzer sind zum Abschluss so einer speziellen Drohnen-Haftpflichtversicherung verpflichtet, für sie ist die Privathaftpflichtversicherung grundsätzlich nicht ausreichend, um den Drohnenbetrieb abzusichern.


Vor dem Urlaub: Regeln am Reiseziel checken

Im Ausland gelten oft andere Drohnen-Vorschriften als in Deutschland. Der BdV rät: Informieren Sie sich vor der Reise über die Regeln Ihres Urlaubslandes. Eine gute Übersicht bietet die EASA-Webseite für EU-Länder. Bei Fragen zur Versicherung im Ausland hilft Ihnen unser BdV-Beratungsteam weiter – exklusiv für Vereinsmitglieder.

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Freidrehen in der Luft?

Wenn man diese beiden Punkte – Registrierung und Versicherung – geklärt hat, kann man sich dann uneingeschränkt in der Luft austoben? Natürlich nicht. Der zunehmende Verkehr in der Luft hat in der Vergangenheit zu diversen Kollisionen von Drohnen mit anderen Flugobjekten, aber auch zu Unfällen am Boden, mit Autos und Menschen geführt.

Da in Zukunft auch Post und anderes mit Drohnen befördert werden soll, wird es am Himmel immer voller. Somit werden auch mehr und eindeutige Verkehrsregeln für den Luftraum benötigt. Im Hamburger Hafen befindet sich übrigens aktuell die bundesweit erste Testzone für die Regulierung zukünftiger Drohnen-Lufträume.


Reicht Ihre Haftpflicht für die Drohne im Koffer?

Hand aufs Herz: Wissen Sie, was Ihre Privathaftpflicht bei Drohnenschäden zahlt – und was nicht? Ein Blick in den Vertrag lohnt sich, bevor die Drohne zum ersten Mal abhebt. Wer sich nicht selbst durchs Kleingedruckte arbeiten möchte, kann den eigenen Vertrag innerhalb seiner BdV-Mitgliedschaft von unserem unabhängigen Beraterteam prüfen lassen und Unterstützung bei der Einschätzung des Versicherungsschutzes erhalten.

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Stalken per Drohne?

Doch zurück zu unseren Urlaubs-Foto-Plänen: Natürlich sollte man nicht über dem vollen Strand herumfliegen und anderen Urlaubern mittels Drohnenkamera auf die Pelle rücken. Auch das Grundstück der Nachbarn oder die Dachterrasse des Hotels nebenan ist tabu. Ausnahme: Die jeweiligen Grundstücksbesitzer stimmen dem Überfliegen ausdrücklich zu. Plätze mit größeren Menschenansammlungen sollte man meiden (es kann doch immer zu einem Ausfall und Absturz der Drohne kommen) und die Privatsphäre seiner Mitmenschen achten. Fotos von Personen ohne deren Einverständnis sind ein No-Go – genauso wie das Fliegen im Umfeld eines Flughafens oder Hubschrauberlandeplatzes.

Wer sich fragt, wie weit Drohnen maximal fliegen dürfen: Die Drohne muss immer in Sichtweite bleiben! Auch von Autobahnen, Bundesstraßen, Bahnstrecken, Krankenhäusern und Oberleitungen sollte man die Drohne fernhalten. Außerdem muss die Drohne immer in Sichtweite bleiben – und ab einer Flughöhe von 120 Metern ist Schluss (andernfalls wird eine spezielle Betriebserlaubnis benötigt, so schreibt es eine EU-Verordnung von 2019 vor).

Ich bin mir sehr sicher, dass all diese Einschränkungen meinen Mann nicht davon abhalten werden, die Drohne in unseren Urlaubskoffer zu packen. Ich mache mich dann schon mal auf die Suche nach möglichen, sehr einsamen Einsatzgebieten.


Tarifwechsel geplant? Die K.-o.-Kriterien kennen

Falls ein Wechsel der Privathaftpflicht ansteht, sollte der neue Vertrag mehr können als nur Drohnenschutz. Welche Leistungen wirklich unverzichtbar sind, zeigt das kostenlose BdV-Infoblatt Privathaftpflichtversicherung – kompakt und auf den Punkt.

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Über mich

Hallo, ich bin Tina Schönig und seit April 2021 beim BdV. Mein Interesse gilt der Kommunikation und dem Erscheinungsbild unseres Vereins sowie der Gewinnung von neuen Mitgliedern. Ich erstelle Videos für Social Media und schalte Anzeigen, achte auf ein konsistentes Markenbild des BdV und suche stets nach Optimierungspotenzial in den Kommunikationsmitteln. Interessierte bekommen von mir monatlich den Newsletter mit Terminen und Aktuellem zu Versicherungen und Altersvorsorge. Ich komme aus der Werbung, habe viele Jahre freiberuflich und fest angestellt in Agenturen und Verlagen im Bereich Kreation gearbeitet. Nun kann ich meine Expertise für eine gute Sache einsetzen und dazu beitragen, dass sich die Versicherungsunternehmen einem starken Verein und bestens informierten Verbraucher*innen gegenübersehen.