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Europa | 08.02.2016

BdV begrüßt Versicherungsvertriebsrichtlinie

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Interessenskonflikt durch Provisionen wird zentraler Diskussionspunkt

Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Versicherungsvertrieb wurde letzte Woche im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Damit ist der Weg zur Umsetzung bis zum 22. Februar 2018 frei. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) begrüßt die neuen Regelungen, fordert die Regierung jedoch auf, in der nationalen Umsetzung den Verbraucherschutz weiter zu stärken. „Wir sehen noch bei einigen Punkten Diskussions- und Handlungsbedarf im Interessenkonflikt, so zum Beispiel rund um das Thema „Provisionen und Honorarberatung“, macht Vorstandssprecher Axel Kleinlein deutlich. „Es gilt den durch hohe Provisionen entstandenen Interessenskonflikt der Vermittler zu lösen“. Kritisch und konstruktiv begleitet der BdV die Brüsseler Vorhaben auch gegenüber den europäischen Institutionen in aktuellen Stellungnahmen.

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