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Europa | 30.01.2018

IDD-Verschiebung birgt ungeklärte Rechtsfolgen

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BdV mahnt den Gesetzgeber zum Handeln

Kurz vor Jahresende verkündete die EU-Kommission, dass die Anwendung der Vertriebsrichtlinie IDD auf den 1. Oktober 2018 verschoben werden soll. Dennoch sollen die EU-Mitgliedsstaaten aber weiterhin verpflichtet sein, die notwendigen Gesetze zur nationalen Umsetzung von IDD bis zum 22. Februar 2018 zu verabschieden. Mit einer Verschiebung würden jedoch eine Reihe ungeklärter Rechtsfolgen verbunden sein, bei denen die jeweiligen Staaten umgehend für Rechtssicherheit sorgen müssen. Darauf weist der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hin. So ist noch nicht klar, inwieweit die Verschiebung für alle EU-Mitgliedstaaten zwingend ist.

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