Altersvorsorgereform: viele offene Fragen
Die Bundesregierung nimmt sich einer neuen Reform der Altersvorsorge und Altersversorgung an. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) bündelt seine ersten Einschätzungen.
Eine Reform ist prinzipiell zu begrüßen, hat sich die 2002 eingeführte staatliche geförderte private Altersvorsorge – die sogenannte Riester-Rente – doch als Flop erwiesen: Satte Gewinne für die Finanzindustrie mit Produkten, die für Verbraucher*innen teuer und unrentabel sind. Die aus Steuermitteln finanzierte Förderung brachte der Allgemeinheit zudem hohe Kosten ein.
Schon mit Blick auf den zwanzigsten Jahrestag der Einführung der „Riester-Rente“ 2022 hatte der BdV gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. und der Bürgerbewegung Finanzwende e. V. zum Stopp der Riester-Rente aufgerufen. Nach vielen weiteren Anstrengungen seitens der Verbraucherschützer*innen, beschloss die Bundesregierung endlich zu handeln. Die Richtung der Altersvorsorgereformen ist jedoch umstritten und die Auswirkungen sind unklar.
Die Mehrheit der Verbraucher*innen setzt weiterhin auf die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV). Zu befürchten ist allerdings, dass auch die aktuelle Reform mit einer faktischen Verschlechterung der Leistungen der GRV einhergeht. So empfiehlt die Alterssicherungskommission beispielsweise, das Renteneintrittsalter anzuheben. Weitere Empfehlungen sind die Streichung der abschlagsfreien Rente nach 35 und 45 Beitragsjahren ab dem Alter von 63 und die Erhöhung des sogenannten „Nachhaltigkeitsfaktor alpha“. Dieser Faktor dämpft den Anstieg der Rentenhöhe, die sich an der Lohnentwicklung orientiert.
Kapitalgedeckte Elemente: ein Novum für die GRV
Mit dem „Reformpaket I“ hat die Bundesregierung im Dezember 2025 erste Änderungen beschlossen: insbesondere die Verlängerung des Rentenniveaus von 48 Prozent bis zum Jahr 2031 und eine Gleichstellung bei den Kindererziehungszeiten. Ende 2025 hatte die Bundesregierung die Alterssicherungskommission einberufen, die im Juni 2026 33 Empfehlungen zur Reform des Rentensystems vorlegte.
Der jetzige Reformvorstoß beabsichtigt, Elemente der kapitalgedeckten Vorsorge in alle drei Schichten des Rentensystems einzuführen. Damit knüpft die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD an Vorschläge der Fokusgruppe private Altersvorsorge an, die ihre Vorgänger-Regierung einberufen hatte. Die Einführung kapitalgedeckter Elemente betrifft neben der „Frühstart-Rente“, den Riester-Ersatz „Altersvorsorgedepot“ und auch die GRV, von deren Beitrag ein Teil am Kapitalmarkt angelegt werden soll. Dies entspricht auch einer Empfehlung der Alterssicherungskommission. Das ist für die GRV hierzulande ein Novum.
Der Bundeskanzler kündigte an, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission identisch umsetzen zu wollen. Einige neue Vorsorgeformen sind schon eingeführt:
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Die „Aktiv-Rente“ soll Fachkräften Anreiz bieten, über das Renteneintrittsalter hinaus erwerbstätig zu bleiben. Arbeitseinkommen bis € 2.000 im Monat bleiben steuerfrei.
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Die „Frühstart-Rente“ zielt auf die Vermögensbildung ab dem 6. Lebensjahr ab. Monatlich wird ein Beitrag von € 10 aus dem Bundeshaushalt für die Geburtsjahrgänge ab 2020 vom 6. bis zum 18. Lebensjahr in einen individuellen, kapitalgedeckten Standardvertrag eingezahlt. Schließen Eltern für ihre Kinder keinen solchen Vertrag bei Privatanbietern ab, wird das Geld kollektiv bei der Bundesbank angespart und kann bis zum 35. Lebensjahr individualisiert in individuelle Sparpläne überführt werden. Der BdV hatte zum Referentenentwurf des Gesetzes eine Stellungnahme abgegeben.
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Ein großer Schritt ist die im Mai verabschiedete Einführung des Altersvorsorgedepots, der Nachfolger der Riester-Rente. Für Verbraucher*innen besteht hier derzeit kein Handlungsdruck: Ein Gesetz über die Einführung eines Standardprodukts wurde zwar verabschiedet, aber bislang sind noch keine entsprechenden Produkte auf dem Markt. Eine kapitalbildende Lebensversicherung ist in jedem Fall für die Altersvorsorge ungeeignet. Ist sie doch intransparent, renditeschwach und in der Auszahlungsphase unflexibel.
Potenzielle Verbesserungen bei individueller Vorsorge
Für die individuelle Vorsorge zeichnen sich potenzielle Verbesserungen ab:
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Einführung eines Standarddepots in der privaten Altersvorsorge mit Effektivkosten von maximal 1 Prozent: Ein solches Depot wurde seitens des Verbraucherschutzes seit Langem gefordert. Zwar hatten Verbraucherschützer*innen sich für maximale Effektivkosten von 0,5 Prozent ausgesprochen, jedoch ist das Standarddepot besser als die bisherigen Produkte. Der von der Bafin angemahnte Kundennutzen im Ruhestand könnte damit erreicht werden.
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die Einbeziehung von Selbstständigen in den Kreis der Einzahler*innen
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Die Rentenkommission hat einen Nettoersatz von 70 Prozent des Erwerbseinkommens als Ziel formuliert: Das deutet auf den Wunsch der Erhöhung der Alterseinkünfte hin. Die von der Rentenkommission vorgeschlagene Kenngröße einer „Nettoersatzquote“ bezieht sich nicht allein auf das Erwerbseinkommen als Bezugsgröße, sondern setzt sich aus allen drei Schichten der Altersvorsorge zusammen. Diese Zielformulierung kann eine gewisse Abkehr von dem Ziel Beitragsstabilität bedeuten, auch wenn die Anwartschaften aus der GRV nur einen Teil der Nettoersatzquote darstellen.
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Die digitale Rentenübersicht soll nach der Empfehlung der Alterssicherungskommission um diese Nettoersatzquote ergänzt werden.
Erfreulich wäre, wenn die Bundesregierung auch die Empfehlungen der Alterssicherungskommission zum umfassenden Monitoring der neu einzuführenden privaten Rentenprodukte aufgreifen und umsetzen würde. Dies wäre ein klares Signal an die Branche, für Klarheit und Nachvollziehbarkeit – und damit auch hohen Kundennutzen – zu sorgen.
Der Teufel im Detail: Widersprüche und Konflikte
Die Umsetzung ist im Detail noch in vielen Punkten offen oder unklar. Erste Schritte sind sichtbar (Aktivrente und Frühstartrente), ebenso die Grundzüge des Altersvorsorgedepots. Doch Widersprüche und Konflikte sind nicht ausgeräumt: So steht die Empfehlung der Alterssicherungskommission, die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren abzuschaffen, beispielsweise im Konflikt mit dem Koalitionsvertrag der Regierung. Bei der Frühstartrente bemängelt der Ökonom Peter Bofinger (Mitglied der Alterssicherungskommission) zu positive Berechnungen der erzielbaren Einkünfte, da die Inflation nicht einberechnet werde.
Und beim Altersvorsorgedepot wurde der Standard der EU-PRIIPs-Verordnung über die Produktinformationen gewählt, was eine deutliche Verschlechterung gegenüber der bisherigen deutschen PIA-Methode bedeutet. Denn dann findet keine unabhängige Berechnung der Chancen-Risiko-Klasse eines geförderten Altersvorsorgeprodukts mehr statt.
Verbraucherschutz- und Sozialverbände fürchten, dass trotz des Standarddepots eine unübersichtliche Zahl von komplexen und intransparenten Vorsorgeprodukten den Markt fluten wird und Verbraucher*innen in den Fängen der Finanz- und Vermittlerbranche verbleiben.
„The devil is in the details“ gilt auch – und vielleicht besonders – bei so komplexen und ambitionierten Vorhaben wie einer Rentenreform. Denn neben allen technischen Fragen berührt sie einen Kernbereich unseres Sozialstaats.
Altersvorsorgedepot ab 2027
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