21.11.2024

Wohngebäudeversicherung – wie errechnet sich die Versicherungssumme?

Die Wohngebäudeversicherung schützt Ihr Zuhause vor den finanziellen Folgen von Schäden, die durch unvorhersehbare Ereignisse wie Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser oder Explosion verursacht werden. Doch wie wird eigentlich die Versicherungssumme berechnet, um sicherzustellen, dass Sie im Schadenfall die nötige Entschädigung erhalten, um Ihr Haus wiederaufzubauen?


Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Versicherungssumme: Deckt den Neuwert des Gebäudes, also die aktuellen Kosten für Reparatur oder Wiederaufbau.

  • Berechnungsmethoden:

    • Versicherungswert 1914: Historischer Basiswert, angepasst durch den Baupreisindex.

    • Wohnflächenmodell: Orientiert sich an Wohnfläche und aktuellen Neubaukosten.

  • Gefahr der Unterversicherung: Wenn die Versicherungssumme zu niedrig ist, zahlt der Versicherer nur anteilig.

  • Regelmäßige Anpassung nötig: Besonders nach Renovierungen oder Umbauten, um vollen Schutz zu gewährleisten.

  • Tipp: BdV-Infoblatt nutzen und ggf. unabhängige Beratung in Anspruch nehmen.



Was versteht man unter der Versicherungssumme?

Die Versicherungssumme in der Wohngebäudeversicherung bezeichnet den Betrag, den der Versicherer im Schadenfall zahlt, um das Gebäude zu reparieren oder neu aufzubauen.

Dabei sollte stets der Neuwert des Gebäudes versichert werden, also der Betrag, den Sie benötigen, um das Haus mit den aktuellen Baukosten wieder in gleicher Art und Weise herzustellen.

Wie wird die Versicherungssumme berechnet?

Die Berechnung der Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung erfolgt auf der Grundlage des Neuwerts. Dieser Wert basiert auf den aktuellen Baukosten und berücksichtigt das, was heute nötig wäre, um das Gebäude wiederaufzubauen.

Die gleitende Neuwertversicherung sorgt dafür, dass die Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung jährlich angepasst wird, um steigende Baukosten und Preisentwicklungen zu berücksichtigen. Es gibt verschiedene Methoden, um die Versicherungssumme zu ermitteln. Zwei gängige Verfahren sind der Versicherungswert 1914 und das Wohnflächenmodell.

Berechnung nach dem Versicherungswert 1914

Ein verbreitetes Verfahren zur Berechnung des Neuwerts ist der Versicherungswert 1914. Dieser historische Wert wird mit dem Baupreisindex multipliziert, der jährlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht wird. Der Baupreisindex spiegelt die Preisentwicklung in der Bauwirtschaft wider und wird für die Anpassung der Versicherungssumme genutzt.

Beispiel: Wenn ein Haus 2007 für 200.000 Euro gebaut wurde, teilen Sie diese Summe durch den Baupreisindex des Jahres 2007 (zum Beispiel 10,69). Das ergibt den Versicherungswert 1914 von rund 18.700 Mark.

Wenn Sie den Wiederaufbauwert im Jahr 2024 berechnen wollen, multiplizieren Sie diesen Wert mit dem Baupreisindex für 2024 (angenommener Index: 21,35). Das Ergebnis ist der Betrag, den die Versicherung für den Neubau zahlen würde: 18.700 x 21,35 = 399.245 Euro.

Dieses Verfahren stellt sicher, dass Versicherungsnehmer*innen den Betrag erhalten, der für den Wiederaufbau des Gebäudes auf Grundlage des aktuellen Preisniveaus erforderlich ist, auch wenn die ursprünglichen Baukosten aus vielen Jahren zurückliegen.

Berechnung nach dem Wohnflächenmodell

Alternativ wird die Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung auch oft nach dem Wohnflächenmodell berechnet. Hierbei wird der Betrag anhand der Wohnfläche des Gebäudes und der ortsüblichen Neubauwerte ermittelt.

Der Vorteil dieses Modells ist, dass es keine spezifischen historischen Werte wie beim Versicherungswert 1914 nutzt, sondern direkt die aktuellen Baukosten und den Gebäudetyp berücksichtigt.

Dabei fließen verschiedene Faktoren wie die Bauausführung, der Bautyp und die Lage des Gebäudes ein.

Besondere Hinweise: Unterversicherung und Anpassung der Versicherungssumme

Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung niedriger ist als der tatsächliche Wert des Gebäudes. Das kann passieren, wenn das Gebäude seit dem Vertragsabschluss renoviert oder umgebaut wurde, und sich dadurch der Wert des Hauses erhöht hat. Laut Rechtsprechung liegt eine Unterversicherung dann vor, wenn die Versicherungssumme erheblich niedriger ist - mindestens 10 Prozent - als der Versicherungswert.

In einem solchen Fall würde die Versicherung im Schadenfall nur einen Teil des Schadens übernehmen, was für Eigentümer*innen finanziell problematisch werden kann. Der Versicherer müsste nämlich nur nach dem Verhältnis zu diesen beiden Werten leisten.

Beispiel: Wert des Gebäudes 300.000 Euro, Versicherungssumme 150.000 Euro. Der Versicherer zahlt nur dann die volle Versicherungssumme (im Beispiel 150.000 Euro), wenn das Haus total zerstört ist. Bei Teilschäden muss der Versicherer nur 50 Prozent des Schadens zahlen.

Um eine Unterversicherung zu vermeiden, sollten Sie die Versicherungssumme Ihrer Wohngebäudeversicherung regelmäßig an den aktuellen Wert Ihres Hauses anpassen, insbesondere nach Renovierungen oder Erweiterungen.

Wenn Sie beispielsweise Ihr Gebäude umbauen oder erweitern, etwa durch den Einbau einer Fußbodenheizung, das Anlegen eines Schwimmbeckens oder das Hinzufügen eines Wintergartens, erhöht sich der Wert des Hauses. In diesem Fall sollten Sie die Versicherungssumme entsprechend anpassen, um den erweiterten Wert Ihres Hauses zu berücksichtigen. Andernfalls könnten Sie unterversichert sein und im Schadenfall nicht genügend Entschädigung erhalten.

Fazit: Das sollten Sie beachten!

Die korrekte Berechnung der Versicherungssumme in der Wohngebäudeversicherung ist entscheidend, um im Schadenfall gut abgesichert zu sein. Um den Neuwert Ihres Gebäudes richtig zu bestimmen, können Sie zwischen verschiedenen Verfahren wählen, wie dem Versicherungswert 1914 oder dem Wohnflächenmodell.

Achten Sie darauf, die Versicherungssumme regelmäßig anzupassen, besonders nach Umbauten oder Renovierungen, um eine Unterversicherung zu vermeiden und den vollen Schutz im Schadenfall zu haben.

Weitere wichtige Hinweise und Informationen finden Sie im kostenlosen BdV-Infoblatt Wohngebäudeversicherung.


Das könnte Sie auch interessieren:

Wasserschäden durch undichte Silikonfugen: Was die Wohngebäudeversicherung leistet

Eigenleistung im Schadenfall: So rechnen Sie sie mit ihrer Wohngebäudeversicherung ab

Nach einem Rohrbruch übernimmt die Versicherung oft nur die Reparatur des beschädigten Rohrteils. Sanierungsarbeiten werden nicht bezahlt. Eine Wohngebäudeversicherung ist keine Sanierungsversicherung


BdV hilft!

Als Mitglied können Sie sich gut und fair über unsere Mitgliederverträge versichern. Das ist aber noch längst nicht alles: Wir ermitteln auf Wunsch Ihren Versicherungsbedarf und beraten Sie unabhängig. Wir prüfen Ihre bestehenden Verträge und empfehlen Ihnen bei Bedarf faire und günstige Anbieter.

Jetzt Mitglied werden!

Julia Alice Böhne, Pressereferentin beim Bund der Versicherten

Über mich

Ich bin Julia Alice Böhne und seit Februar 2018 als Pressereferentin beim Bund der Versicherten. Zuvor habe ich mehrere Jahre als Journalistin bei einem Fachmagazin für und über die Finanz- und Versicherungsbranche geschrieben. Der Aspekt des Verbraucherschutzes hat mich dabei besonders interessiert. Denn je mehr ich mich mit Versicherungen beschäftigt habe, desto deutlicher wurde, wie undurchsichtig die Branche und ihre Produkte für die meisten Menschen sind. Gleichzeitig empfinden viele das Thema als langweilig oder gar lästig, obwohl es teilweise um existenziellen Schutz geht. Ich möchte dazu beitragen, diese Intransparenz zu beseitigen und mehr Interesse an Versicherungsthemen zu erzeugen – unter anderem mit Beiträgen im BdV-Ratgeber.