10.10.2024

Chronisch krank - Auswirkungen auf den Versicherungsschutz

Am 12. Oktober ist Welt-Rheuma-Tag. Er soll die Anliegen rheumakranker Menschen ins Bewusstsein der Öffentlichkeit bringen. In Deutschland sind laut der Deutschen Rheuma-Liga rund 17 Millionen Menschen von dieser chronischen Erkrankung betroffen.


Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Chronische Erkrankungen erschweren den Abschluss von Versicherungen; oft gibt es Zuschläge oder Ausschlüsse.

  • Private Krankenversicherer entscheiden anhand des Gesundheitszustands, GKV nimmt unabhängig von Vorerkrankungen auf.

  • Private Krankenzusatzversicherungen, wie Krankentagegeld- und Pflegetagegeldversicherungen, sind wichtig; andere Zusatzleistungen sind individuell abzuwägen.

  • Auslandsreisekrankenversicherung schützt bei Verschlechterung chronischer Erkrankungen, aber geplante Behandlungen sind ausgeschlossen.

  • Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen sollten bei guter Gesundheit abgeschlossen werden; Gesundheitsangaben müssen vollständig und korrekt sein.


Chronische Erkrankungen wirken sich nicht nur auf die persönliche Situation aus, sondern auch auf den Versicherungsschutz. Daher sollte man sich frühzeitig, solange man noch bei bester Gesundheit ist, mit seinem Versicherungsbedarf auseinandersetzen bzw. diese abgeschlossen haben. Insbesondere bei der Berufsunfähigkeitsversicherung und der privaten Krankentagegeld- und Pflegetagegeldversicherung sowie der Risikolebensversicherung kann es für chronisch erkrankte Menschen schwer sein, geeigneten Versicherungsschutz zu bekommen - und dann meist nur gegen Leistungsausschlüsse oder einen Prämienzuschlag.

Wer sich nicht bereits in gesunden Zeiten damit auseinandergesetzt hat, dürfte sich spätestens mit Eintritt einer chronischen Erkrankung die Frage stellen, ob er oder sie ausreichend versichert ist.

Gut zu wissen: Der Bund der Versicherten e. V. berät unabhängig bei Fragen zum persönlichen Versicherungsbedarf, prüft Verträge und hilft seinen Mitgliedern, sich gut und bedarfsgerecht abzusichern.

Eine erste Orientierung, welche Versicherungen für die persönliche Situation sinnvoll sind und welche man nicht braucht, liefert der kostenlose BdV BedarfsCheck. Hiermit wird es Ihnen zukünftig leichter fallen, wichtige Versicherungen von unwichtigen zu unterscheiden.

Krankenversicherung

Zwar gilt in Deutschland kraft Gesetzes eine Kranken- und Pflegeversicherungspflicht, doch private Krankenversicherer machen ihre Entscheidung für die Aufnahme von Personen vor allem von deren Gesundheitszustand abhängig.

Bestehen bei Antragstellung Vorerkrankungen, entscheidet der Versicherer anhand der Gesundheitsangaben im Antrag, ob er diesen ablehnt oder nur gegen Risikozuschläge und/oder Leistungsausschlüsse für bestimmte Erkrankungen annimmt. Eine Ausnahme ist der brancheneinheitliche Basistarif – aber auch dort müssen die Gesundheitsfragen im Antrag vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Im Infoblatt „Private Krankenversicherung“ haben wir die wichtigsten Informationen zur Auswahl eines geeigneten Versicherungsvertrages zusammengestellt.

Krankenkassen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterliegen dem Kontrahierungszwang und sind verpflichtet, Personen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, aufzunehmen – unabhängig von deren Gesundheitszustand, Alter oder der finanziellen Situation.

Für chronisch kranke Menschen gibt es Erleichterungen bei der Zuzahlung von Heil- und Hilfsmitteln, Arzneien und anderen Leistungen der GKV, wenn schwerwiegende Erkrankungen bestehen:

Versicherte mit schwerwiegenden chronischen Erkrankungen werden bei Zuzahlungen entlastet. Sie müssen Zuzahlungen nur bis zu einer Belastungsgrenze von 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt leisten. Für alle anderen Versicherten beträgt die Belastungsgrenze 2 %“, so das Bundesgesundheitsministerium. Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen, hat in einer Richtlinie definiert, dass als schwerwiegend chronisch krank gilt

„…wer mindestens einen Arztbesuch pro Quartal wegen derselben Krankheit wenigstens ein Jahr lang nachweisen kann und zusätzlich eines der folgenden Kriterien erfüllt: entweder Pflegebedürftigkeit des Pflegegrades 3, 4 oder 5 oder aber ein Grad der Behinderung beziehungsweise eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 %. Außerdem gilt als schwerwiegend chronisch krank, wer eine kontinuierliche medizinische Versorgung benötigt, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die von der Krankheit verursachte Gesundheitsstörung zu erwarten ist. Zu den chronischen Krankheiten, die eine Dauerbehandlung erfordern, können zum Beispiel Diabetes mellitus, Asthma, chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen oder koronare Herzkrankheit gehören.“ Mehr dazu in der Chroniker-Richtlinie.

Private Krankenzusatzversicherungen

Gesetzlich Krankenversicherte können zusätzlich zum Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einen privaten Krankenversicherungsschutz abschließen. Diese Krankenzusatzversicherungen beinhalten aber keinen wichtigen Versicherungsschutz – mit zwei Ausnahmen: die private Krankentagegeldversicherung und die private Pflegetagegeldversicherung gehören zu den wichtigsten privaten Versicherungsverträgen (siehe hierzu die Infoblätter Krankentagegeldversicherung und Pflegezusatzversicherung).

Die Krankenhauszusatz- und die Zahnzusatzversicherung erstatten die Kosten für Mehr- und Zusatzleistungen, die die GKV nicht erstattet. Wer diese Mehr- und Zusatzleistungen ausdrücklich wünscht, kann seinen individuellen Bedarf für eine Zusatzversicherung prüfen.

Wer besondere Leistungen durch private Krankenzusatzversicherungen versichern möchte, sollte sich die jeweiligen Tarife genau anschauen und mit dem Versicherer klären, welche Leistungen hier jeweils versichert sind und wie sich der Gesundheitszustand auf einen Vertragsabschluss auswirkt. Viele Krankenzusatzversicherungsangebote und Kombinationsprodukte sind grundsätzlich ungeeignet und sichern keine Risiken ab, die den Lebensstandard gefährden.

Für wen solche Zusatzangebote geeignet sind und was man nicht braucht, haben wir im BdV-Infoblatt „Krankenzusatzversicherungen“ zusammengestellt.

Chronisch krank in den Urlaub

Egal, ob chronisch krank oder kerngesund – für eine Reise ins Ausland ist für gesetzlich Krankenversicherte eine private Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV) dringend zu empfehlen. Sie zählt zu den wichtigsten Versicherungen für Auslandsreisende. Vorhersehbare Behandlungen sind jedoch vom Versicherungsschutz grundsätzlich ausgeschlossen. Vorhersehbar ist eine Behandlung z. B., wenn sie für die Reisezeit geplant war bzw. schon vor Reiseantritt feststand.

Ein guter Auslandsreisekrankenversicherungs-Tarif sollte dabei auch dieses Kriterium erfüllen:

  • Eine Erkrankung, die bereits vor Reisebeginn bestanden hat, ist mitversichert, wenn sie sich während der Auslandsreise verschlechtert.

Besonderer Hinweis: In der Auslandsreisekrankenversicherung besteht regelmäßig unabhängig davon kein Versicherungsschutz für Erkrankungen, die vor Reisebeginn bereits ärztlich diagnostiziert sind und bei denen feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung des Auslandsaufenthaltes behandelt werden müssen.

Für chronisch Erkrankte kann es vorteilhaft sein, vor Reisebeginn die eigene Reisetauglichkeit ärztlich attestieren zu lassen und mit dem Versicherer den Versicherungsschutz zu klären. Hierfür benötigen sie eine Reise-Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese Bestätigung ist allerdings nur hilfreich, wenn die Ärztin oder der Arzt eindeutig darstellt, um welche Vorerkrankung es sich handelt, und dass nach medizinischem Befund keine Behandlungen der Vorerkrankung während der Reise zu erwarten sind.

Die Reise-Unbedenklichkeitsbescheinigung kann sinnvoll sein, da viele Versicherungsverträge den Schutz für chronisch Kranke einschränken. Versicherungen leisten nur im Versicherungsfall, also bei medizinisch notwendigen Behandlungen wegen Krankheit, Unfallfolgen oder Verschlechterungen bestehender Erkrankungen. Was Verschlechterung bedeutet, bleibt oft unklar. Chronisch Kranke erfahren daraus nicht, dass nur akute, unvorhersehbare Krankheitsschübe während der Reise versichert sind. Für absehbare Behandlungen, deren Notwendigkeit bereits vor der Abreise erkennbar war, einschließlich (Rück-)Transportkosten, besteht kein Versicherungsschutz.

Vor Reisebeginn sollten sich chronisch kranke Menschen daher am besten an den Versicherer wenden – vor allem hinsichtlich einer Reisetauglichkeitsbescheinigung (z. B. ein „Fit-To-Fly"-Nachweis). Rät der Arzt oder die Ärztin von einer Reise ab, sollten Versicherte dies ernst nehmen und ihre Reisepläne überdenken. Andernfalls kann es zu Problemen bei der Erstattung der Behandlungs- und (Rück-)Transportkosten kommen – und der Auslandskrankenversicherer gegebenenfalls leistungsfrei sein. Tritt allerdings bei einer bestehenden Grunderkrankung eine Notfallsituation ein, mit der die versicherte Person nicht rechnen konnte, besteht Versicherungsschutz für die Notfallbehandlung.

Wichtiger Hinweis: Die ARKV bietet keinen Versicherungsschutz für Erkrankungen, die vor Reisebeginn bereits ärztlich diagnostiziert sind und bei denen feststeht, dass sie bei planmäßiger Durchführung des Auslandsaufenthaltes behandelt werden müssen.

Für GKV-Versicherte besteht mit bestimmten Ländern (vor allem innerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) Sozialversicherungsabkommen, die Leistungen im Krankheitsfall im Ausland vorsehen – im gleichen Umfang wie für Pflichtversicherte des Landes. In der privaten Krankenversicherung sind Leistungen innerhalb von EU/EWR mitversichert – außerhalb von EU/EWR besteht bei vorübergehenden Aufenthalten meistens zeitlich begrenzt ebenfalls Versicherungsschutz.

Wichtige Hinweise zum Thema Versicherungen im Urlaub finden Sie im BdV-Infoblatt „Reisen“.


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Chronische Erkrankungen spielen auch bei Privaten Zusatzversicherungen für homöopathische Leistungen eine Rolle.


Berufsunfähigkeitsversicherung

Gesundheitliche Einschränkungen oder Vorerkrankungen spielen nicht nur beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Rolle, sondern können auch zu einer Berufsunfähigkeit führen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen, wenn man sein Einkommen durch eine Erwerbstätigkeit erzielt und seine Arbeitskraft absichern muss.

Den passenden Versicherungsschutz zu finden und zu bekommen, ist bei der Arbeitskraftsicherung sehr aufwendig. Mit Vorerkrankungen oder einer chronischen Erkrankung ist es noch aufwendiger und ein Abschluss erschwert bis unmöglich.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte man daher möglichst früh, bei guter Gesundheit, abschließen. Und man sollte sich dabei anbieterunabhängig unterstützen lassen, zum Beispiel bei spezialisierten Versicherungsberatern oder –maklern. Denn im Antrag müssen alle Risiko- und Gesundheitsfragen im Antrag vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Bestehen z. B. Vorerkrankungen, entscheidet der Versicherer, ob er den Antrag ablehnt oder mit Risikozuschlägen und/oder Leistungsausschlüssen für bestimmte Erkrankungen annimmt. Im Leistungsfall kann der Versicherer prüfen, ob im Antrag falsche bzw. unvollständige Angaben gemacht wurden und ob er (nicht) leisten muss. Er kann sich dann bis zu 10 Jahre nach Vertragsschluss vom Vertrag lösen oder den Vertrag anpassen.

Über eine Risikovoranfrage lässt sich der jeweils individuell optimale Versicherungsschutz ermitteln. Die Risikovoranfrage kann z. B. ein spezialisierter Versicherungsberater oder Versicherungsmakler durchführen.

Schon gewusst? Empfehlenswerte spezialisierte Vermittler können Sie als Mitglied bei uns erfragen.

Im Infoblatt „Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung“ haben wir umfangreiche Informationen zu dieser wichtigen und komplexen Versicherung zusammengestellt.

Risikolebensversicherung

Auch beim Abschluss einer Risikolebensversicherung sind Fragen nach dem Gesundheitszustand vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Denn chronische Erkrankungen sind für Versicherer meist ein hoher Risikofaktor. Bestehen bei Antragstellung bei der versicherten Person Vorerkrankungen, entscheidet der Versicherer, ob er den Antrag ablehnt oder gegen Risikozuschläge oder Ausschlüsse für bestimmte Erkrankungen annimmt.

Welche Vorerkrankungen und Risiken versicherbar oder mit Einschränkung versicherbar sind und in welchen Fällen ein Versicherer einen Antrag ablehnt, beurteilen die Versicherer individuell. Über eine Risikovoranfrage, die mithilfe eines Versicherungsberaters oder –maklers durchgeführt wird, lässt sich prüfen, bei welchen Versicherern und zu welchen Konditionen der gewünschte Versicherungsschutz möglich wäre.

Wichtige Informationen zur Auswahl eines geeigneten Versicherungsvertrages haben wir im Infoblatt „Risikolebensversicherung“ zusammengestellt.


Claudia Frenz, Pressereferentin beim Bund der Versicherten

Über mich

Hallo, ich heiße Claudia Frenz. Ich bin Pressereferentin beim Bund der Versicherten und leite das Team der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Das Spannende an der Arbeit beim BdV ist für mich, dass wir dabei helfen, Licht in den Versicherungsdschungel zu bringen, dafür mit Medien sprechen, Tipps und Ratschläge für alle Fragen rund um private Versicherungen geben, also aktiv Verbraucherschutz betreiben. Und zwar unabhängig. Der BdV-Ratgeber ist ein weiterer Kanal, um Versicherte zu informieren und über Fallstricke und Kleingedrucktes aufzuklären. Ich freue mich auf den Austausch mit unseren Fans & Followern.