23.04.2026

Chronisch krank - was steht mir zu beim Versicherungsschutz

Am 12. Oktober ist Welt-Rheuma-Tag. Er soll die Anliegen rheumakranker Menschen ins Bewusstsein der Öffentlichkeit bringen. In Deutschland sind laut der Deutschen Rheuma-Liga rund 17 Millionen Menschen von dieser chronischen Erkrankung betroffen.


Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Wer chronisch krank ist, hat es beim Abschluss vieler Versicherungen schwerer – oft gibt es Zuschläge oder Ausschlüsse.

  • Wer chronisch krank eine private Krankenversicherung sucht, wird anhand des Gesundheitszustands beurteilt. GKV nimmt dagegen unabhängig von Vorerkrankungen auf.

  • Private Krankenzusatzversicherungen, wie Krankentagegeld- und Pflegetagegeldversicherungen, sind wichtig; andere Zusatzleistungen sind individuell abzuwägen.

  • Auslandsreisekrankenversicherung schützt bei Verschlechterung chronischer Erkrankungen, aber geplante Behandlungen sind ausgeschlossen.

  • Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen sollten bei guter Gesundheit abgeschlossen werden; Gesundheitsangaben müssen vollständig und korrekt sein.


Wer chronisch krank ist, spürt die Auswirkungen nicht nur im Alltag, sondern auch beim Versicherungsschutz. Daher sollte man sich frühzeitig, solange man noch bei bester Gesundheit ist, mit seinem Versicherungsbedarf auseinandersetzen bzw. diese abgeschlossen haben. Insbesondere eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz chronischer Krankheit abzuschließen, ist oft schwierig – ebenso wie eine private Krankentagegeld- und Pflegetagegeldversicherung sowie der Risikolebensversicherung bei Vorerkrankung.

Wer sich nicht bereits in gesunden Zeiten damit auseinandergesetzt hat, dürfte sich spätestens mit Eintritt einer chronischen Erkrankung die Frage stellen, ob er oder sie ausreichend versichert ist.

Gut zu wissen: Der Bund der Versicherten e. V. berät unabhängig bei Fragen zum persönlichen Versicherungsbedarf, prüft Verträge und hilft seinen Mitgliedern, sich gut und bedarfsgerecht abzusichern.


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Gerade wer chronisch krank ist, profitiert von unabhängiger Beratung – ohne Verkaufsinteressen. Als Mitglied im Bund der Versicherten erhalten Sie kostenlose Vertragsprüfungen, persönliche Beratung und Zugang zu allen Infoblättern.

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Eine erste Orientierung, welche Versicherungen für die persönliche Situation sinnvoll sind und welche man nicht braucht, liefert der kostenlose BdV BedarfsCheck. Hiermit wird es Ihnen zukünftig leichter fallen, wichtige Versicherungen von unwichtigen zu unterscheiden.

Chronische Krankheit und Krankenkasse: Wer nimmt auf, wer lehnt ab?

Zwar gilt in Deutschland kraft Gesetzes eine Kranken- und Pflegeversicherungspflicht, doch wer eine private Krankenversicherung chronisch krank abschließen möchte, stößt oft auf Hürden: Private Krankenversicherer machen ihre Entscheidung für die Aufnahme von Personen vor allem von deren Gesundheitszustand abhängig.

Bestehen bei Antragstellung Vorerkrankungen, entscheidet der Versicherer anhand der Gesundheitsangaben im Antrag, ob er diesen ablehnt oder nur gegen Risikozuschläge und/oder Leistungsausschlüsse für bestimmte Erkrankungen annimmt. Eine Ausnahme ist der brancheneinheitliche Basistarif – aber auch dort müssen die Gesundheitsfragen im Antrag vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Im Infoblatt Private Krankenversicherung haben wir die wichtigsten Informationen zur Auswahl eines geeigneten Versicherungsvertrages zusammengestellt.

Krankenkassen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterliegen dem Kontrahierungszwang und sind verpflichtet, Personen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, aufzunehmen – unabhängig von deren Gesundheitszustand, Alter oder der finanziellen Situation.

Doch ab wann ist man chronisch krank – und was steht mir zu? Für chronisch kranke Menschen gibt es Erleichterungen bei der Zuzahlung von Heil- und Hilfsmitteln, Arzneien und anderen Leistungen der GKV, wenn schwerwiegende Erkrankungen bestehen:

Versicherte mit schwerwiegenden chronischen Erkrankungen werden bei Zuzahlungen entlastet. Sie müssen Zuzahlungen nur bis zu einer Belastungsgrenze von 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt leisten. Für alle anderen Versicherten beträgt die Belastungsgrenze 2 %“, so das Bundesgesundheitsministerium. Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen, hat in einer Richtlinie definiert, wer als schwerwiegend chronisch krank gilt – und damit auch, wann man als chronisch krank im Sinne des Gesetzes zählt:

„…wer mindestens einen Arztbesuch pro Quartal wegen derselben Krankheit wenigstens ein Jahr lang nachweisen kann und zusätzlich eines der folgenden Kriterien erfüllt: entweder Pflegebedürftigkeit des Pflegegrades 3, 4 oder 5 oder aber ein Grad der Behinderung beziehungsweise eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 %. Außerdem gilt als schwerwiegend chronisch krank, wer eine kontinuierliche medizinische Versorgung benötigt, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die von der Krankheit verursachte Gesundheitsstörung zu erwarten ist. Zu den chronischen Krankheiten, die eine Dauerbehandlung erfordern, können zum Beispiel Diabetes mellitus, Asthma, chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen oder koronare Herzkrankheit gehören.“ Mehr dazu in der Chroniker-Richtlinie.


Zuzahlungen zu hoch? Der BdV hilft beim Antrag auf Befreiung

Wer als schwerwiegend chronisch krank anerkannt ist, zahlt maximal 1 % der Bruttoeinnahmen an Zuzahlungen. Der BdV unterstützt seine Mitglieder dabei, den Befreiungsantrag korrekt zu stellen und alle nötigen Nachweise zusammenzutragen.

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Private Krankenzusatzversicherung: Was lohnt sich als Zusatzversicherung für chronisch Kranke?

Gesetzlich Krankenversicherte können zusätzlich zum Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einen privaten Krankenversicherungsschutz abschließen. Diese Krankenzusatzversicherungen beinhalten aber keinen wichtigen Versicherungsschutz – mit zwei Ausnahmen: die private Krankentagegeldversicherung und die private Pflegetagegeldversicherung gehören zu den wichtigsten privaten Versicherungsverträgen (siehe hierzu die Infoblätter Krankentagegeldversicherung und Pflegezusatzversicherung).

Die Krankenhauszusatz- und die Zahnzusatzversicherung erstatten die Kosten für Mehr- und Zusatzleistungen, die die GKV nicht erstattet. Wer diese Mehr- und Zusatzleistungen ausdrücklich wünscht, kann seinen individuellen Bedarf für eine Zusatzversicherung prüfen.

Wer eine private Zusatzversicherung trotz chronischer Krankheit abschließen möchte, sollte sich die jeweiligen Tarife genau anschauen und mit dem Versicherer klären, welche Leistungen hier jeweils versichert sind und wie sich der Gesundheitszustand auf einen Vertragsabschluss auswirkt. Viele Krankenzusatzversicherungsangebote und Kombinationsprodukte sind grundsätzlich ungeeignet und sichern keine Risiken ab, die den Lebensstandard gefährden.


Welche Krankenzusatzversicherungen lohnt sich wirklich?

Nicht jede private Krankenzusatzversicherung ist sinnvoll – viele Kombitarife sichern keine existenzbedrohenden Risiken ab.

Das BdV-Infoblatt „Krankenzusatzversicherungen" zeigt, worauf es ankommt.

Infoblatt hier kostenlos herunterladen (PDF)


Auslandskrankenversicherung bei chronischer Erkrankung

Wer chronisch krank in den Urlaub fährt, braucht besonderen Schutz: Für eine Reise ins Ausland ist für gesetzlich Krankenversicherte eine private Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV) dringend zu empfehlen. Sie zählt zu den wichtigsten Versicherungen für Auslandsreisende. Vorhersehbare Behandlungen sind jedoch vom Versicherungsschutz grundsätzlich ausgeschlossen. Vorhersehbar ist eine Behandlung z. B., wenn sie für die Reisezeit geplant war bzw. schon vor Reiseantritt feststand.

Ein guter Auslandsreisekrankenversicherungs-Tarif sollte dabei auch dieses Kriterium erfüllen:

  • Eine Erkrankung, die bereits vor Reisebeginn bestanden hat, ist mitversichert, wenn sie sich während der Auslandsreise verschlechtert.

Besonderer Hinweis: Die ARKV bietet chronisch Kranken keinen Versicherungsschutz für Erkrankungen, die vor Reisebeginn bereits ärztlich diagnostiziert sind und bei denen feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung des Auslandsaufenthaltes behandelt werden müssen.


Reiseschutz trotz Vorerkrankung? Wir helfen Ihnen weiter.

Sie fragen sich: Ich möchte eine Auslandskrankenversicherung abschließen, die auch bei bestehenden chronischen Erkrankungen leistet – welche Optionen gibt es? Unser unabhängiges BdV-Beratungsteam findet mit Ihnen den passenden Tarif – ohne Verkaufsinteresse, nur in Ihrem Interesse.

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Für chronisch Erkrankte kann es vorteilhaft sein, vor Reisebeginn die eigene Reisetauglichkeit ärztlich attestieren zu lassen und mit dem Versicherer den Versicherungsschutz zu klären. Hierfür benötigen sie eine Reise-Unbedenklichkeitsbescheinigung – umgangssprachlich als Reisetauglichkeitsbescheinigung bekannt. Diese Bestätigung ist allerdings nur hilfreich, wenn die Ärztin oder der Arzt eindeutig darstellt, um welche Vorerkrankung es sich handelt, und dass nach medizinischem Befund keine Behandlungen der Vorerkrankung während der Reise zu erwarten sind.

Die Reise-Unbedenklichkeitsbescheinigung kann sinnvoll sein, da viele Versicherungsverträge den Schutz für chronisch Kranke einschränken. Versicherungen leisten nur im Versicherungsfall, also bei medizinisch notwendigen Behandlungen wegen Krankheit, Unfallfolgen oder Verschlechterungen bestehender Erkrankungen. Was Verschlechterung bedeutet, bleibt oft unklar. Chronisch Kranke erfahren daraus nicht, dass nur akute, unvorhersehbare Krankheitsschübe während der Reise versichert sind. Für absehbare Behandlungen, deren Notwendigkeit bereits vor der Abreise erkennbar war, einschließlich (Rück-)Transportkosten, besteht kein Versicherungsschutz.

Vor Reisebeginn sollten sich chronisch kranke Menschen daher am besten an den Versicherer wenden – vor allem hinsichtlich einer Reisetauglichkeitsbescheinigung (z. B. ein „Fit-To-Fly"-Nachweis). Rät der Arzt oder die Ärztin von einer Reise ab, sollten Versicherte dies ernst nehmen und ihre Reisepläne überdenken. Andernfalls kann es zu Problemen bei der Erstattung der Behandlungs- und (Rück-)Transportkosten kommen – und der Auslandskrankenversicherer gegebenenfalls leistungsfrei sein. Tritt allerdings bei einer bestehenden Grunderkrankung eine Notfallsituation ein, mit der die versicherte Person nicht rechnen konnte, besteht Versicherungsschutz für die Notfallbehandlung.

Für GKV-Versicherte besteht mit bestimmten Ländern (vor allem innerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) Sozialversicherungsabkommen, die Leistungen im Krankheitsfall im Ausland vorsehen – im gleichen Umfang wie für Pflichtversicherte des Landes. In der privaten Krankenversicherung sind Leistungen innerhalb von EU/EWR mitversichert – außerhalb von EU/EWR besteht bei vorübergehenden Aufenthalten meistens zeitlich begrenzt ebenfalls Versicherungsschutz.


Reise geplant? Checkliste für den richtigen Versicherungsschutz

Was deckt eine Auslandskrankenversicherung ab? Ist eine Reiserücktrittsversicherung wichtig? Das kostenlose BdV-Infoblatt „Reisen“ beantwortet, was Versicherte vor Reiseantritt klären sollten.

Infoblatt Reisen hier herunterladen (PDF)


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Chronische Erkrankungen spielen auch bei Privaten Zusatzversicherungen für homöopathische Leistungen eine Rolle.


Über mich

Hallo, ich heiße Claudia Frenz. Ich bin Pressereferentin beim Bund der Versicherten und leite das Team der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Das Spannende an der Arbeit beim BdV ist für mich, dass wir dabei helfen, Licht in den Versicherungsdschungel zu bringen, dafür mit Medien sprechen, Tipps und Ratschläge für alle Fragen rund um private Versicherungen geben, also aktiv Verbraucherschutz betreiben. Und zwar unabhängig. Der BdV-Ratgeber ist ein weiterer Kanal, um Versicherte zu informieren und über Fallstricke und Kleingedrucktes aufzuklären.