08.05.2026

Private Homöopathie-Zusatzversicherung: Glanz & Globuli im Check

Die einen schwören drauf, die anderen sind skeptisch, weil es für homöopathische Produkte keine wissenschaftlich belegten Erfolge gibt. Gleichzeitig fragen sich viele: Werden Globuli von der Krankenkasse bezahlt? Tatsächlich gehören homöopathische Behandlungen nicht zum gesetzlichen Pflichtleistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen (GKV), werden aber von vielen Kassen freiwillig angeboten. Wer solche Behandlungen regelmäßig nutzt oder Wert auf naturheilkundliche Therapien legt, kann entsprechende Kosten mit einer privaten Zusatzversicherung für Homöopathie absichern. Diese sogenannten Ergänzungstarife unterscheiden sich jedoch stark in Preis, Leistungsumfang und Bedingungen.


Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Homöopathische Leistungen in der GKV: Homöopathische Behandlungen gehören nicht zu den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen der Krankenkassen, werden aber von vielen Kassen freiwillig angeboten.

  • Private Zusatzversicherungen für Naturheilverfahren: Wer Heilpraktikerleistungen oder naturheilkundliche Behandlungen in Anspruch nehmen möchte, kann diese über private Zusatztarife absichern – die Angebote unterscheiden sich jedoch stark in Preis und Leistung.

  • Steigende Prämien im Alter: Viele Ergänzungstarife werden mit zunehmendem Alter deutlich teurer. Verbraucher*innen sollten daher früh prüfen, ob sich eine Homöopathie-Zusatzversicherung oder Naturheilverfahren-Zusatzversicherung langfristig lohnt.



Zwar übernehmen fast alle Krankenkassen Leistungen für homöopathische Behandlungen; da dies keine gesetzlich vorgeschriebene Leistung ist, kann dies jede Kasse aber individuell regeln. Ob Globuli von der Krankenkasse bezahlt werden, hängt deshalb von den jeweiligen Satzungsleistungen ab. Manche Kassen erstatten Homöopathie, andere nicht. Wer künftig trotzdem auf Besuche beim Heilpraktiker oder der Heilpraktikerin und die Einnahme von Globuli nicht verzichten möchte, müsste diese selbst zahlen oder mit einer privaten Krankenzusatzversicherung versichern.

Private Zusatzversicherungen: Homöopathie und Naturheilverfahren

Im Rahmen von (ambulanten) Ergänzungstarifen haben Anbieter unterschiedliche Leistungspakete und Bausteine kombiniert, darunter z. B. auch Leistungen für Heilpraktiker*innen oder Naturheilverfahren von Ärzt*innen. Grundsätzlich wichtig zu wissen: Üblicherweise sind die gebündelten Leistungen im Vergleich zu Einzelverträgen leistungsschwächer. Nach Ansicht des BdV ist es auch fragwürdig, ob die angebotenen „Komplettpakete“ dem individuellen Bedarf entsprechen. Jedoch gibt es in der Regel keine reinen naturheilkundlichen Tarife.

Wer dennoch eine Zusatzversicherung für Homöopathie oder eine Zusatzversicherung für Naturheilverfahren abschließen möchte, sollte genau schauen, welche Leistungen der Ergänzungstarif konkret einschließt, wie hoch die Kosten für homöopathische Behandlungen ausfallen und was hier jeweils vom Tarif übernommen wird.


Was sind homöopathische Leistungen?

Homöopathische Leistungen sind Behandlungen, die auf den Prinzipien der Homöopathie beruhen. Während IGeL ärztliche Zusatzleistungen außerhalb des GKV-Katalogs bezeichnen, werden homöopathische Leistungen häufig als private Zusatzangebote genutzt. Je nach Krankenkasse können einzelne Leistungen jedoch auch im Rahmen besonderer Tarif- oder Zusatzregelungen übernommen werden.

Im Zentrum einer homöopathischen Behandlung steht meist ein ausführliches Gespräch. Auf dieser Basis wird ein homöopathisches Mittel ausgewählt. Befürworter schätzen die individuelle Betreuung, Kritiker verweisen darauf, dass eine Wirksamkeit über den Placeboeffekt hinaus nicht belegt ist.


Homöopathie-Zusatzversicherung: Unterschiede bei Erstattungen, Wartezeiten und Ausschlüssen

Sich eine Übersicht zu verschaffen und Tarife zu vergleichen, ist nicht einfach, denn die einzelnen Angebote unterscheiden sich teils sehr stark. So erstatten die Anbieter meist einen prozentualen Anteil (75 %, 80 %, 90 %) oder einen bestimmten, mitunter gestaffelten Betrag pro Kalenderjahr (je nach Kalenderjahr und Tarif zwischen 100-2.000 €) oder für die ersten zwei Kalenderjahre.

Manche Homöopathie-Zusatzversicherungen erstatten bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH) bzw. der Gebührenordnung der Ärzte (GoÄ), andere erstatten nach einem eigenen Leistungsverzeichnis oder übernehmen nur die Kosten für Naturheilverfahren, die auch im Hufelandverzeichnis gelistet sind. Ärztliche naturheilkundliche Behandlungen werden zudem meist nur erstattet, wenn sie bei einem Facharzt oder einer Fachärztin erfolgen.


Nicht jeder Ergänzungstarif lohnt sich

Viele Zusatzversicherungen für Homöopathie und Naturheilverfahren wirken auf den ersten Blick attraktiv, enthalten aber Leistungsgrenzen oder steigende Beiträge im Alter. Der BdV unterstützt Mitglieder dabei, Tarife kritisch zu prüfen und den tatsächlichen Absicherungsbedarf realistisch einzuschätzen.

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Das „Hufeland-Leistungsverzeichnis der besonderen Therapierichtungen“ dient als Orientierung bei der Preisberechnung für Heilbehandlungen. Hier werden naturheilkundliche Maßnahmen und Behandlungen gelistet, die direkt einer Gebührenordnungsziffer der Gebührenordnung für Ärzte zugeordnet werden. Auch die vom Versicherten zu tragenden Eigenanteile (Kassenzuzahlungen) werden von einigen Anbietern zu 100 %, von anderen zu 80 % oder auch gar nicht übernommen.

Ähnliches gilt auch für individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), also für solche Vorsorgeleistungen, die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherungen gehören. Einige Anbieter von Homöopathie-Zusatzversicherungen erstatten sie nur bis zu einem bestimmten Betrag, andere bis einen bestimmten prozentualen Anteil, wiederum andere gar nicht. Auch hinsichtlich der Wartezeiten gibt es Unterschiede. Manche Tarife sehen keine Wartezeit vor, bei anderen beginnt die Leistungspflicht erst 3 Monate nach Beitragszahlung. Eine Leistungsübernahme bei Schwangerschaften ist ausgeschlossen.

Das sollten Sie bei der Gesundheitsprüfung beachten

Bei der Antragstellung für eine Zusatzversicherung für Naturheilverfahren oder homöopathische Leistungen sind Fragen zum Gesundheitszustand vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Diese können in einigen Tarifen umfangreich sein, bei anderen ist die Antragstellung einfacher. Meist werden ambulante Behandlungen der letzten 3 Jahre, stationäre und psychotherapeutische Behandlungen der letzten 5 – manchmal auch der letzten 10 Jahre erfasst. Psychotherapeutische Behandlungen sind häufig ein Ausschlusskriterium bei der Annahme von Anträgen. Auch bei chronischen Krankheiten können einige Tarife häufig nicht abgeschlossen werden.

Wichtig zu wissen ist außerdem, dass auch bei Antragstellung von Homöopathie-Zusatzversicherungen Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten sind. Einige Tarife können bei chronischen Krankheiten häufig nicht abgeschlossen werden. Auch durchgeführte Psychotherapien führen meist dazu, dass Anträge vom Versicherer abgelehnt werden.

Für die Beantwortung der Gesundheitsfragen sollten sich Verbraucher*innen Zeit nehmen. Am besten lässt man sich ärztlich unterstützen. Zumindest aber sollte man sich seine Krankenakte aushändigen lassen. Hierauf hat man einen gesetzlichen Anspruch. Zusätzlich sollte man sich von seiner Krankenkasse eine sogenannte Patientenquittung ausstellen lassen. Diese Versichertenauskunft reicht mindestens 18 Monate in die Vergangenheit und gibt einen Überblick, welche Diagnosen gestellt und welche Behandlungen durchgeführt wurden.


Erst das Wesentliche – dann die Extras

Zusatzversicherungen für Homöopathie oder Zusatzversicherungen für Naturheilverfahren gehören zu den weniger wichtigen Versicherungen. Stellen Sie sicher, dass existenzielle Risiken wie die Berufsunfähigkeit bereits abgesichert sind, bevor Sie in eine private Zusatzversicherung investieren. Der BdV berät Sie zur richtigen Prioritätenreihenfolge.

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Wie funktioniert eine anonymisierte Risikovoranfrage?

Diese sollte man nutzen, wenn man gesundheitliche Einschränkungen hat. Die Risikovoranfrage kann man aber nicht eigenständig durchführen. Diese kann nur eine dritte Person für einen stellen, z. B. ein spezialisierter Versicherungsberater oder Versicherungsmakler.

Die anonyme Risikovoranfrage bei der Krankenversicherung ist allerdings vor allem bei wichtigen Verträgen mit hohen Prämien wichtig, wie zum Beispiel beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Was sind Risikotarife?

Viele private Krankenversicherer bieten private Krankenzusatztarife – wie Ergänzungstarife mit Heilpraktikerleistungen – auch gegen einen reinen Risikobeitrag an. Man zahlt eine Prämie, die mit zunehmendem Alter automatisch steigt. Es werden keine Alterungsrückstellungen gebildet, die wie sonst üblich, die Prämiensteigerungen dämpfen. Das führt dazu, dass man im Alter (sehr) hohe Prämien zahlen muss. Beispiel: Sie zahlen mit 30 Jahren für einen Ergänzungstarif 20 Euro und mit 60 Jahren 60 Euro monatlich.

Benötigen Sie einen Ergänzungstarif mit Heilpraktikerleistungen lebenslang, sollten Sie diese geplanten Prämiensteigerungen dringend bedenken.

Was kostet ein Ergänzungstarif?

Je nach Alter der versicherten Person und den im Tarif vereinbarten Leistungen variieren auch die Prämien. Wer eine Heilpraktikerversicherung vergleichen möchte, findet einen Überblick zum Beispiel über den Vergleichsrechner eines Versicherungsmaklers: https://heilpraktikerversicherung.biz/)

So liegen die Angebote für eine 30-jährige Person zwischen 9 und 51,- Euro mtl. Eine 60-jährige Person zahlt zwischen 15 und 71,- Euro monatlich.

Wichtiger Hinweis: Private Krankenzusatzversicherungen für den ambulanten, stationären und zahnärztlichen Bereich sind grundsätzlich weniger wichtige bis unwichtige Versicherungen. Zwei Ausnahmen: Die private Krankentagegeldversicherung und die private Pflegetagegeldversicherung gehören zu den wichtigsten privaten Versicherungsverträgen. Vorab sollte man deshalb wichtige Absicherungen geprüft und abgeschlossen haben.

Ergänzungstarife mit Heilpraktikerleistungen erstatten die Kosten für Mehr- und Zusatzleistungen, die die GKV entweder nicht erstattet oder nur im geringen Maße. Wer diese Mehr- und Zusatzleistungen ausdrücklich wünscht, kann seinen individuellen Bedarf für eine Homöopathie-Zusatzversicherung prüfen – oder aber natürlich selbst zahlen.


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Hallo, ich heiße Claudia Frenz. Ich bin Pressereferentin beim Bund der Versicherten und leite das Team der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Das Spannende an der Arbeit beim BdV ist für mich, dass wir dabei helfen, Licht in den Versicherungsdschungel zu bringen, dafür mit Medien sprechen, Tipps und Ratschläge für alle Fragen rund um private Versicherungen geben, also aktiv Verbraucherschutz betreiben. Und zwar unabhängig. Der BdV-Ratgeber ist ein weiterer Kanal, um Versicherte zu informieren und über Fallstricke und Kleingedrucktes aufzuklären.