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Servicethemen | 10.03.2020

Allianz Direct überrascht Verbraucher*innen mit Leistungsausschluss

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Die Allianz Direct Versicherungs-AG überrumpelt mit ihrem Tarif „Allianz Direct Kraft“ Verbraucher*innen. Zu diesem Ergebnis kommt der Bund der Versicherten e. V. (BdV) in seiner Bewertung des Tarifs. Denn die in der Kaskoversicherung absolut übliche fiktive Schadenabrechnung wird bei diesem Tarif ausgeschlossen. „Erst hat die Allianz Direct die Technik nicht im Griff und jetzt bekommen Kundinnen und Kunden eine übliche Leistung nur gegen Upgrade“, sagt BdV-Pressesprecherin Bianca Boss.

Bei der Umstellung von Allsecur auf Allianz Direct hat es bereits erhebliche Probleme gegeben. Nun zeichnet sich das nächste Manko der neuen Allianz-Marke ab: Wer eine Kfz-Kaskoversicherung bei der Allianz Direct im Standardtarif abschließt, hat keinen Anspruch auf eine fiktive Schadenabrechnung. Das bedeutet, dass sich Versicherungsnehmer*innen nach einem Kaskoschaden keine Reparaturkosten ersetzen lassen können, die nicht auch tatsächlich angefallen sind. Erst später wird die interessierte Person im Rahmen der Antragsstrecke auf der Homepage gefragt, ob sie „Lust auf ein Upgrade“ habe und gegen Prämienzuschlag eine Erweiterung des Versicherungsschutzes wünsche. Nur wenn bei Antragstellung der Zusatzbaustein „Geld statt Reparatur“ hinzugewählt wird, hat die versicherte Person später einen Anspruch auf fiktive Schadenabrechnung.

Verbraucher*innen sollten generell bei Direktversicherungsangeboten sehr genau und aufmerksam darauf achten, welche Leistungsausschlüsse bestehen. Entscheidend sollte keinesfalls der günstigste Preis sein. Im Zweifelsfall sollten sich Interessierte anbieterunabhängig und neutral beraten lassen.

Der BdV stellt auf seiner Homepage einen Vergleichsrechner für die Kfz-Versicherung zur Verfügung.

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