Bleiben Sie gut informiert!

Abonnieren Sie unseren Newsletter – mit Tipps zu privaten Versicherungen, zur Altersvorsorge und allen Infos zu unseren Workshops.

Jetzt abonnieren

29.10.2025

Winterzeit ist Einbruchzeit

Bund der Versicherten e. V. (BdV) erklärt, welche Versicherung bei Einbruch greift und was zu beachten ist

Hamburg - Wenn es mit der Winterzeit früher dunkel wird, haben Einbrecher*innen leichteres Spiel. Die Zahl der Einbrüche steigt seit Jahren. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik gab es 2024 insgesamt 78.436 Wohnungseinbruchdiebstähle mit einer geschätzten Schadenhöhe von 350 Millionen Euro. Gegen die finanziellen Folgen eines Einbruchdiebstahls schützt die Hausratversicherung. „In der Hausratversicherung ist der komplette Hausrat unter anderem auch gegen Einbruchdiebstahl versichert. Sie deckt den Wiederbeschaffungswert der versicherten Sachen ab“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.

Für alle Hausratgegenstände, die durch einen Einbruchdiebstahl abhandenkommen, zahlt der Versicherer den Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte. Zum versicherten Hausrat gehören unter anderem Möbel und andere Einrichtungsgegenstände, Kleidung oder Küchenutensilien. Aber auch Elektro-, Sport- und Freizeitgeräte, Schmuck und Bargeld. Allerdings gelten für einige Dinge wie Bargeld und Wertsachen vertraglich bestimmte Entschädigungsgrenzen. „Sind beim Einbruch Vandalismusschäden entstanden, übernimmt die Hausratversicherung in der Regel auch die Kosten für deren Beseitigung“, sagt Boss. Hier empfiehlt sich ein Blick ins Kleingedruckte, denn entscheidend ist, was in den Versicherungsbedingungen steht.

Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher einen Einbruch bemerken, sollten sie unverzüglich die Polizei informieren. Dann kann diese den Einbruchschaden aufnehmen und die Spuren dokumentieren. Außerdem ist es sehr wichtig, sich umgehend an den Versicherer zu wenden, um den Schaden zu melden. Bei der Schadenmeldung muss die Tagebuchnummer beziehungsweise das Aktenzeichen der Polizei angegeben werden. Sowohl der Versicherer als auch die Polizei benötigen außerdem eine sogenannte Stehlgutliste, auf der alle gestohlenen Hausratgegenstände verzeichnet sind. Der Verbraucherschutzverein empfiehlt Versicherten, ihren Besitz regelmäßig aufzulisten, zu fotografieren und Rechnungsbelege aufzubewahren. Mithilfe dieser Dokumentation können sie im Fall eines Einbruchs schnell erfassen, welche Gegenstände fehlen oder beschädigt wurden und so die erforderliche Stehlgutliste erstellen. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten zudem regelmäßig prüfen, ob die vereinbarte Versicherungssumme noch dem Wiederbeschaffungswert ihres Hausrats entspricht“, sagt Boss. Bei werterhöhenden Anschaffungen oder wertmindernden Verkäufen ist die Versicherungssumme entsprechend anzupassen. Wichtig ist es hierbei stets den Neuwert der Gegenstände anzusetzen.

Wichtige Informationen und Tipps stehen im Infoblatt Hausratversicherung.

Was im Schadenfall zu beachten ist, hat der BdV in einem weiteren Infoblatt zusammengefasst.


Über den BdV

Als waschechte NGO treten wir vom Bund der Versicherten e. V. seit unserer Gründung im Jahr 1982 für die Rechte der Versicherten ein. Mit rund 43.000 Mitgliedern bilden wir ein Gegengewicht zur Versicherungslobby und sind damit eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands.