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17.06.2026

Neue Waschzettel gegen das Greenwashing: „Wir werden sehen, wie ernst es der Finanzbranche tatsächlich mit der Nachhaltigkeit ist“

Viele Unternehmen werben mit Aussagen zur Nachhaltigkeit oder Sozialem für ihre Produkte. Dafür gelten bald strengere Vorgaben, an die sich insbesondere auch Versicherer oder Vermittler halten müssen. Wir sprechen mit BdV-Vorstand Stephen Rehmke über Hintergründe und Folgen.


Welche Bedeutung hat das Thema Nachhaltigkeit für Finanzprodukte?

Stephen Rehmke (SR): Es gibt ein anhaltendes Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern, mit den Beiträgen zu Versicherungen oder der Altersvorsorge umwelt- und klimapolitische Ziele zu fördern oder soziale und ethische Aspekte zu stärken. Das bemerken wir in der Verbraucherberatung und das bestätigte zuletzt auch eine vom europäischen Dachverband der Verbraucherorganisationen BEUC durchgeführte Umfrage. Danach haben 42 Prozent der Deutschen Interesse, nachhaltig zu investieren.

Es gibt zudem eine Vielzahl von Finanzprodukten, die von der Industrie mit Attributen wie ‚grün‘, ‚klimafreundlich‘ oder ‚umweltgerecht‘ beworben werden. Befördert wird die Breite des Angebots durch die gesetzliche Vorgabe an Finanzvermittler, die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kundinnen und Kunden abzufragen. Im Zweifel muss ihnen auch etwas angeboten werden können, was den Eindruck von Nachhaltigkeit vermittelt.

Gleichwohl sind die deutschen Sparerinnen und Sparer eher zurückhaltend in grüne Anlagen investiert. Ein Fünftel hat laut Umfrage ein nachhaltiges Anlageprodukt im Portfolio. Gut die Hälfte hat ein solches Produkt noch nie erworben.

Woran liegt es, dass wenig nachhaltig investiert wird?

SR: Es mangelt meines Erachtens an Orientierung. Zunächst haben die Anlegerinnen und Anleger unterschiedliche Präferenzen und Erwartungen an ein nachhaltiges Finanzprodukt. Während einige nur die Investition in Branchen oder Unternehmen vermeiden wollen, die unbeirrt vom Klimawandel auf fossile Energien setzen, wollen andere gezielt Unternehmen fördern, die nachhaltige Produktionsformen entwickeln. Wieder andere legen Wert darauf, dass ihr Geld nicht bei Unternehmen landet, die in Korruption verwickelt sind oder bekannt für schlechte Arbeitsbedingungen.

Der Kanon an Kriterien für die drei nachhaltigkeitsbezogenen Verantwortungsbereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung, die unter der Sammelbezeichnung ESG (Enviromental, Social, Governance) geführt werden, ist breit und die Auswahl entsprechend komplex.

Viele Anlegerinnen und Anleger befürchten, dass nachhaltige Investments Rendite kosten, weil sie das tatsächliche Chancen-Risiko-Verhältnis dieser Anlagen nicht abschätzen können. Es gibt Finanzberaterinnen und -berater, die diese Unsicherheit durch fehlenden Beratungswillen und mangelnde Aufklärung befördern. Auf der anderen Seite gibt es Anbieter, die die vermeintliche Umweltleistung ihres Produkts hervorheben, um vom Risiko des Investments abzulenken. Dann gibt es welche, die mit Verweis auf die angebliche Biowirkung überhöhte Entgelte verlangen.

Der eigentliche Bremser der Nachfrage ist vermutlich das auch in der Finanzbranche stark zu beobachtende Greenwashing.

Wie äußert sich das?

SR: Greenwashing meint, dass die als nachhaltig präsentierten Produkte in Wahrheit nicht so nachhaltig sind wie vorgemacht. Manchmal fällt direkt auf, dass bestimmte Aussagen oder Labels übertrieben oder irreführend sind, weil es etwa an konkreten Beschreibungen der Nachhaltigkeitskriterien fehlt oder im offensichtlichen Widerspruch zu einzelnen Unternehmen und Geschäftstätigkeiten stehen.

In anderen Fällen offenbaren erst aufwendige Recherchen oder behördliche Ermittlungen, dass ein Unternehmen mit falschen Behauptungen gearbeitet und Greenwashing betrieben hat.

In der Folge ist die Skepsis gegenüber nachhaltigkeitsbezogenen Aussagen der Finanzbranche groß.

Wie können Verbraucherinnen und Verbraucher denn erkennen, ob Aussagen zur Nachhaltigkeit stimmen?

SR: Das ist schwierig. Man benötigt unabhängige Beratung und Expertise, die es dazu aber kaum gibt. Bisher konnten die Anbieter von Finanzprodukten mehr oder weniger eigenständig definieren, was sie als nachhaltig beziehungsweise ESG-gerecht betrachten. Es gibt mit den sogenannten Taxonomie- und Offenlegungsverordnungen mittlerweile zwar Rahmen, innerhalb derer sich Anbieter bewegen müssen. Klare gesetzliche Vorgaben, staatliche Kennzeichnungen oder eine öffentliche Institution, die Nachhaltigkeitsversprechen nach verbindlichen Routinen bewertet, existieren dagegen nicht.

Eine erste Orientierung geben private Ratingagenturen, die einheitliche Standards zur Bewertung von Finanzprodukten anwenden. Aber: Deren Geschäftsmodell besteht eben auch darin, ein gutes Ratingergebnis an die Anbieter zu verkaufen. Teile der Branche sind zudem dazu übergegangen, sich auf übergreifende Regelwerke zu verständigen, um Transparenz und bessere Vergleichsmöglichkeiten zu etablieren.

Die DIN-Norm zur „Nachhaltigkeit von Finanzanlagen“, die einen Nachhaltigkeitscore ausweist, ist dafür ein Beispiel. Durchgesetzt haben sich solche Transparenzbemühungen im Markt indes noch nicht. Dabei ist ein Kennzeichnungssystem, das durch ein klaren Scorewert ausweist, ob ein Finanzprodukt die Nachhaltigkeit eher fördert oder schädigt, eine naheliegende Orientierungshilfe.

Eine Verbesserung soll jetzt die Empowering Consumer Directive (EmpCo) bringen. Was steckt dahinter?

SR: Durch die EmpCo-Richtlinie werden strengere Anforderungen für Umweltaussagen gesetzt. Künftig gilt auch für Finanzunternehmen: Wer sein Produkt als nachhaltig oder umweltfreundlich bewirbt, wird das konkret mit einer „anerkannten hervorragenden Umweltleistung“ belegen müssen. Und als solche Umweltaussagen ist jede Darstellung gemeint – das können Texte, Bilder, Symbole bis hin zu Markennamen oder Firmenlogos sein.

Auch der beliebte Einsatz von Nachhaltigkeitssiegeln wird streng reglementiert. Sie dürfen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht mehr verwendet werden, wenn sie nicht staatlich festgelegt ist oder auf einem unabhängigen Zertifizierungssystem beruhen, für die es wiederum einen neuen gesetzlichen Rahmen gibt. Selbstbezeichnungen und Eigenzertifikate werden künftig nicht mehr möglich sein.

Was bedeutet das für den deutschen Finanz- und Versicherungsmarkt?

SR: Die Vorgaben der EmpCo werden hierzulande über das Gesetz zum unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt. Die neuen Regeln treten Ende September 2026 in Kraft. Verletzen Finanzunternehmen die Vorgaben, können sie von Wettbewerbern oder qualifizierten Verbraucherverbänden auf Beseitigung und Unterlassung, auf Schadenersatz und auch Gewinnabschöpfung in Anspruch genommen werden.

Für Verbraucherorganisationen und auch für Umweltverbände ist das interessant, weil sie künftig mit einem breiteren Instrumentarium gegen irreführende Label und unbelegte Nachhaltigkeitsbehauptungen vorgehen können. Es gibt schon auf Grundlage des alten Lauterkeitsrechts eine Reihe von Urteilen, die verlangen, dass umwelt- und nachhaltigkeitsbezogene Werbeaussagen klar und eindeutig erläutert werden müssen. An diese Rechtsprechung wird man mit der neuen Gesetzeslage gut anknüpfen können.

Wie schätzt Du die Konsequenzen des neuen Gesetzes gegen das Greenwashing ein?

SR: Wir werden zunächst gut beobachten können, wie ernst es der Finanzbranche tatsächlich mit der Nachhaltigkeit und einem ESG-konformen Verhalten ist.

Bezeichnungen wie ‚ökologisch‘, ‚grün‘ oder ‚klimafreundlich‘ müssen künftig unterlegt werden und Siegel oder auch Awards dürfen nur noch verwendet werden, wenn dahinter auch eine anerkannte Zertifizierung steckt.

Wenn solche Werbeaussagen plötzlich für Finanzprodukte entfallen, die vormals unter dem Nachhaltigkeitsaspekt verkauft worden sind, wirft das die Frage auf, ob hier nicht zuvor unzulässiges Greenwashing betrieben worden ist und Kundinnen und Kunden getäuscht worden sind.

Das hätte gegebenenfalls auch Konsequenzen auf einzelne Verträge. Denn wenn ein Produkt empfohlen worden ist, das nicht den beim Kunden nachgefragten Nachhaltigkeitspräferenzen entsprochen hat, stellt das einen Beratungsfehler dar. Gleiches kann gelten, wenn die neue Bewertung eines Finanzprodukts jetzt nicht zum Anlass für eine Nachberatung genommen wird. Für die Zukunft müsste ohnehin gelten, dass Finanzprodukte ohne Ausweis der Nachhaltigkeit nicht bedarfsgerecht für Kundinnen und Kunden mit einem entsprechenden Anlageinteresse sind. Die Konsequenzen solcher Falschberatungen wären Rückabwicklungs- und Schadenersatzansprüche.


Hintergrund

Am 27. September 2026 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die das sogenannte Greenwashing effektiver verhindern sollen. Das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb dient Umsetzung der sogenannten EmpCo-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucherinnen und Verbraucher für den ökologischen Wandel (RL (EU) 2024/825). Es sieht für irreführende Aussagen zu angeblich positiven Eigenschaften eines Produkts in Bezug auf Nachhaltigkeit, Umwelt- oder Klimaschutz härtere Konsequenzen vor. Wer mit Begriffen wie "umweltfreundlich" oder "klimaneutral" wirbt, muss diese Behauptung künftig auch belegen können - andernfalls drohen Abmahnung oder Schadenersatz. Außerdem dürfen Nachhaltigkeitssiegel gemäß der Neuregelung nur noch dann benutzt werden, wenn sie auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt wurden.



Über mich

Als waschechte NGO treten wir vom Bund der Versicherten e. V. seit unserer Gründung im Jahr 1982 für die Rechte der Versicherten ein. Mit rund 43.000 Mitgliedern bilden wir ein Gegengewicht zur Versicherungslobby und sind damit eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands.