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10.03.2026

Kostenfalle Rohrbruch: Warum Versicherte auf Sanierungskosten sitzenbleiben

Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) erklärt, welche Leistungen Versicherte erwarten können und welche nicht

Hamburg – Nach einem Rohrbruch erleben viele Hausbesitzer*innen eine böse Überraschung: Die Wohngebäudeversicherung übernimmt zwar die Reparatur des beschädigten Rohrstücks, nicht aber vorsorgliche Sanierungsarbeiten an der übrigen Leitung. „Viele Versicherte gehen fälschlicherweise davon aus, dass beispielsweise nach einem Rohrbruch im Bad gleich alle Leitungen in diesem Raum erneuert werden. Tatsächlich zahlt die Versicherung nur für die unmittelbar schadenbedingten Reparaturen“, sagt Meike Voß, Teamleiterin der Beratung beim BdV.

Kommt es zu einem versicherten Leitungswasserschaden, übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten für dessen Beseitigung und den Austausch der konkret betroffenen Rohrteile. Empfehlen Handwerksbetriebe jedoch, weitere Leitungsabschnitte vorsorglich zu erneuern, gelten diese Arbeiten als Instandhaltung oder Sanierung – und sind damit nicht versichert. Gerade bei älteren Rohrsystemen ist eine umfassendere Erneuerung oft sinnvoll, um Folgeschäden zu vermeiden. Die zusätzlichen Kosten müssen Eigentümer*innen jedoch in der Regel selbst tragen.

Versicherte sind verpflichtet, ihre Wasser führenden Anlagen in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Werden notwendige Wartungen oder Reparaturen unterlassen, kann der Versicherer im Schadenfall Leistungen kürzen oder sogar verweigern. Zudem haben Versicherungsunternehmen nach einem regulierten Schaden ein Sonderkündigungsrecht. „Wer notwendige Modernisierungen aufschiebt, riskiert nicht nur weitere Schäden, sondern im schlimmsten Fall auch den Verlust des Versicherungsschutzes. Deshalb sollten Eigentümerinnen und Eigentümer den Zustand ihrer Leitungen regelmäßig prüfen lassen und rechtzeitig handeln“, sagt Voß.

Der BdV unterstützt seine Mitglieder mit individueller Beratung zu ihren privaten Versicherungen, prüft Angebote und bestehende Verträge auf mögliche Optimierungspotenziale und hilft im Schadenfall.

Kostenlose Tipps und Hinweise finden Verbraucher*innen in den BdV-Infoblättern Wohngebäudeversicherung und Verhalten im Schadenfall in der Sachversicherung.


Weitere Informationen

Hier gehts zu allen Infoblättern.


Über den BdV

Als waschechte NGO treten wir vom Bund der Versicherten e. V. seit unserer Gründung im Jahr 1982 für die Rechte der Versicherten ein. Mit rund 43.000 Mitgliedern bilden wir ein Gegengewicht zur Versicherungslobby und sind damit eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands.