Elementarschutz und Katastrophenvorsorge: Bund der Versicherten e. V. (BdV) legt erweitertes Konzept zur Elementarschadenpflichtversicherung vor
Die Einführung einer Elementarschadenpflichtversicherung steht im Raum. Die Katastrophe im Ahrtal vor fünf Jahren hat ihre Notwendigkeit vor Augen geführt.
Aufsetzend auf das Staatsziel des Umweltschutzes, gestärkt durch das Bundesverfassungsgericht 2021 und die Diskussion auf der diesjährigen Wissenschaftstagung hat der Bund der Versicherten seine Position zur Elementarschadenpflichtversicherung überarbeitet. Der Verbraucherschutzverein unterscheidet zwischen einer Elementarschadenversicherung für Wohngebäude und der staatlich organisierten Katastrophenvorsorge.
Die Elementarschadenversicherung als Bestandteil jeder Wohngebäudeversicherung soll durch ein gesetzliches Leitbild einen Mindestschutz für die Verbraucher*innen bieten. Eine risikoadäquate Ausgestaltung ist möglich - ebenso zusätzliche individuelle Absicherung durch Angebote der Versicherer. Zudem soll ein öffentliches Naturgefahrenportal eingerichtet und ein öffentlich ausgestellter Naturgefahrenausweis eingeführt werden.
„Die Eindämmung der Erderwärmung ist die wichtigste Aufgabe für den Schutz vor Naturgefahren. Daneben müssen wir uns unbedingt auf die nächsten Katastrophen vorbereiten. Die Zeit drängt. Wir können nicht mehr auf eine privatwirtschaftliche Lösung warten, die den Versicherungsunternehmen genehm ist. Unser Appell an die Verantwortlichen im Bund und in den Bundesländern: Schaffen Sie faire und verlässliche gesetzliche Regeln für die private Elementarschadenversicherung. Und schaffen Sie eine zentrale staatliche Stelle, die aktiv und engagiert die Katastrophenvorsorge vorantreibt und Präventionsmaßnahmen, Notfalleinsätze und Wiederaufbauhilfen koordiniert.“
Der Anker des kollektiven Pflichtsystems ist die Katastrophenvorsorge. Während lokale Unwetterereignisse durch die Elementarschadenversicherung abgedeckt werden, kommt die Katastrophenvorsorge bei Naturkatastrophen zum Tragen. Die Katastrophenvorsorge wird über eine öffentliche Stelle getragen. Diese könnte entweder durch einen Anteil der Versicherungssteuer oder einen Zuschlag über die Grundsteuer finanziert werden. Nach dem Vorschlag des BdV übernimmt die Katastrophenvorsorgestelle folgende Aufgaben: Sie verwaltet das Naturgefahrenportal, erstellt den Naturgefahrenausweis sowie Pläne zu Absicherung, Wiederaufbau (nach dem build-back-better-Prinzip), Vorsorge, Information und Prävention. Sie koordiniert übergreifend kommunale Präventionsmaßnahmen zum Katastrophenschutz. Ebenso stellt sie die Wiederaufbauhilfe für Wohngebäude im Katastrophenfall sicher.
Zugleich kann die öffentliche Stelle als Vehikel für europäische Poollösungen fungieren, ihre Mittel durch externe Zuschüsse (wie klimaschädigende Unternehmen als Straf- oder Ausgleichszahlungen) oder durch CatBonds erhöhen.
Doch wenn die Klimakatastrophe weiter voranschreitet, werden alle Anpassungsmaßnahmen immer nur hinterherlaufen. Einen wirklichen Schutz und eine Absicherung kann nur durch einen priorisierten Klimaschutz erreicht werden.
Das ausführliche Impulspapier finden Sie hier.
Weitere Informationen
BdV-Impulspapier: Deutschland braucht eine wirksame Katastrophenvorsorge