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11.12.2025

BGH kippt Klausel in Riester-Renten — was bedeutet das für Verbraucher*innen?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 10. Dezember zu einem Rentenfaktor bei einer fondsgebundenen Riester-Rente verhandelt. Das Urteil betrifft Rentenversicherungen von vielen Tausend Sparerinnen und Sparer.


Das Wichtigste auf einen Blick:

  • BGH stoppt Kürzungsklauseln: Lebensversicherer dürfen einen ursprünglich als fest vereinbarten Rentenfaktor in fondsgebundenen Riester-Renten nicht nachträglich und einseitig absenken. Betroffene Kürzungsklauseln sind unwirksam.

  • Für viele Verträge relevant: Das Urteil betrifft zahlreiche Riester- sowie weitere fondsgebundene Rentenversicherungen großer Anbieter.

  • Bedeutung des Rentenfaktors: Er bestimmt, welche monatliche Rente pro 10.000 € Vertragsvermögen ausgezahlt wird. Eine Senkung wirkt direkt wie eine Rentenminderung.

  • Warum das Urteil wichtig ist: Versicherer können sich auf problematische Klauseln nicht mehr berufen und müssen bereits vorgenommene Kürzungen voraussichtlich zurücknehmen. Das erhöht die Rechtssicherheit und macht Rentenprognosen nachvollziehbarer.

  • Was Versicherte tun sollten: Verträge und Standmitteilungen prüfen, Veränderungen des Rentenfaktors nachvollziehen und bei erkennbaren Kürzungen prüfen lassen, ob Ansprüche bestehen.



BGH kippt Rentenfaktor-Klausel

Lebensversicherer dürfen einen vertraglich als fest vereinbarten Rentenfaktor in fondsgebundenen Riester-Rentenversicherungsverträgen nicht einseitig herabsetzen. Das entschied gestern der Bundesgerichtshof. Er gab damit der Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Recht, die eine entsprechende Klausel der Allianz Lebensversicherungs-AG für intransparent und unangemessen benachteiligend hält. Versicherte, die einen entsprechenden Vertrag haben, sollten nun aktiv werden. „Die Kolleginnen und Kollegen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg haben ein wichtiges Urteil gegen eine verbraucherfeindliche Klausel erstritten und können sich einen tollen Erfolg auf ihre Fahnen schreiben,“ sagt BdV-Vorstand Stephen Rehmke.

Der IV. Zivilsenat setzte sich mit der Frage auseinander: Ist eine Klausel in fondsgebundenen Riester-Rentenversicherungen zulässig, die es Lebensversicherern erlaubt, nachträglich und einseitig einen vertraglich zugesagten Rentenfaktor herabzusenken und damit die monatliche Rente zu kürzen? Der BGH urteilte klar: Nein! Das ist eine unangemessene Benachteiligung. Vertragsklauseln, die solche Kürzungen erlauben, sind unwirksam.

„Versicherer können sich auf solche Versicherungsbedingungen nicht mehr berufen und werden bereits vorgenommene Rentenkürzungen wieder rückgängig machen müssen."

Was ist der Rentenfaktor und warum betrifft er mich?

Der Rentenfaktor bestimmt, wie viel monatliche Rente ein Versicherungsnehmer bzw. eine Versicherungsnehmerin pro 10.000 Euro Vertragsvermögen erhält. In vielen fondsgebundenen Rentenversicherungen ist dieser Umrechnungsfaktor variabel. Wird er im Nachhinein gesenkt, bedeutet das: Die Versicherten bekommen eine niedrigere lebenslange Rente als ursprünglich vereinbart – auch, wenn der Vertrag von ihnen regelmäßig bespart worden ist. Versicherer behalten sich nämlich vor, den Rentenfaktor zu kürzen, wenn die Lebenserwartung der Versicherten deutlich steigt oder die Rendite der Kapitalanlagen nachhaltig dauerhaft sinkt.

Ärgerlich wird es, wenn Versicherer bei Vertragsschluss suggerieren, dass der Rentenfaktor fest vereinbart sei, um dann doch den Rentenfaktor über einen Treuhänderentscheid kürzen zu können. Mehrere Versicherer haben solche Anpassungsklauseln im Kleingedruckten untergebracht und auch angewendet. Eine weitere Besonderheit: Verbessern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse, steigt der Rentenfaktor nicht verpflichtend an.

Diese Praxis bei fondsgebundenen Renten-Versicherungsverträgen sorgt seit Jahren für Kritik seitens der Verbraucherschützer*innen.

Was sollten Versicherte jetzt tun?

  • Vertragsunterlagen prüfen: Enthält Ihre fondsgebundene Rentenversicherung einen festen oder variablen Rentenfaktor?

  • Standmitteilungen vergleichen: Hat Ihr Versicherer den Faktor verändert?

  • Bei Kürzungen: Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen — ggf. kann das Urteil neue Ansprüche eröffnen.

Verbraucher*innen, die einen fondsgebundenen Renten-Versicherungsvertrag abgeschlossen haben und die bereits von ihrem Versicherer über eine „Anpassung des Rentenfaktors“ informiert worden sind, sollten ihre Ansprüche prüfen und ihren Versicherer anschreiben. Der BdV steht seinen Mitgliedern bei der Prüfung ihres fondsgebundenen Riester-Rentenversicherungsvertrages zur Seite.

BdV hilft!

Als Mitglied des BdV beraten wir Sie nicht nur zu Ihrem individuellen Versicherungsbedarf und Ihren bestehenden Verträgen, sondern auch bei Problemen im Schadenfall. Im Rahmen der Rechtsberatung helfen wir unseren Mitgliedern zudem bei Streitfällen mit Versicherungen und/oder Versicherungsvermittlern.

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Über mich

Hallo, ich heiße Claudia Frenz. Ich bin Pressereferentin beim Bund der Versicherten und leite das Team der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Das Spannende an der Arbeit beim BdV ist für mich, dass wir dabei helfen, Licht in den Versicherungsdschungel zu bringen, dafür mit Medien sprechen, Tipps und Ratschläge für alle Fragen rund um private Versicherungen geben, also aktiv Verbraucherschutz betreiben. Und zwar unabhängig. Der BdV-Ratgeber ist ein weiterer Kanal, um Versicherte zu informieren und über Fallstricke und Kleingedrucktes aufzuklären. Ich freue mich auf den Austausch mit unseren Fans & Followern.