Wasserrohrbruch bei Frost: Welche Schäden zahlt die Wohngebäudeversicherung?
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Bund der Versicherten e. V. (BdV) erklärt, worauf Versicherte achten müssen, damit der Schaden reguliert wird Hamburg – Sinken die Temperaturen unter den Gefrierpunkt, können Wasserleitungen zufrieren und im Ernstfall bersten. Um solche Schäden zu vermeiden, ist es wichtig, alle Räume ausreichend zu beheizen – auch solche, die nur selten genutzt werden, wie Abstellkammern oder Keller. „Kommt es durch gefrorene und platzende Leitungen zu einem Schaden, übernimmt die Wohngebäudeversicherung grundsätzlich die Kosten – allerdings nur dann, wenn kein grob fahrlässiges Verhalten vorliegt“, erklärt BdV-Vorständin Bianca Boss. Stuft der Versicherer das Verhalten der Versicherten jedoch als grob fahrlässig ein, kann er die Entschädigung entsprechend kürzen. Wohngebäudeversicherer verlangen ausdrücklich, dass während der Heizperiode für ausreichende Wärme gesorgt wird und Heizkörper nicht vollständig abgestellt werden. Diese Obliegenheit gilt auch bei längerer Abwesenheit, etwa während eines Urlaubs. Bei anhaltendem Frost müssen außerdem Wasser- und Heizungsleitungen regelmäßig überprüft werden. Alternativ können wasserführende Systeme abgesperrt und vollständig entleert werden. „Gerade in Waschküchen oder Kellern fehlen häufig Heizkörper. In solchen Fällen verlangen Wohngebäudeversicherer, dass die Leitungen entleert werden“, sagt Boss. BdV-Tipp: Viele Versicherte gehen davon aus, dass das Eiskristall-Symbol am Thermostat automatisch Wasserleitungen vor dem Einfrieren schützt. Das ist jedoch ein Irrtum. Nach Angaben des Gesamtverbands der Versicherer sorgt diese Einstellung lediglich dafür, dass der Heizkörper eine minimale Temperatur hält. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist entscheidend, da Versicherer bei grob fahrlässigem Verhalten berechtigt sind, die Leistung zu reduzieren. „Wir empfehlen deshalb, während der Frostperiode auf keinen Fall die Heizung auszuschalten und darauf zu achten, dass alle Räume, insbesondere Keller oder wenig genutzte Räume, ausreichend beheizt bleiben“, rät Boss. Weitere Hinweise und Anforderungen an einen leistungsstarken Versicherungsschutz finden Interessierte im kostenlosen BdV-Infoblatt Wohngebäudeversicherung. |