30.06.2026

Mit Dachbox unterwegs: Welche Versicherung im Schadenfall zahlt

Bund der Versicherten e. V. (BdV) informiert, was beim Versicherungsschutz für Dachboxen zu beachten ist

Hamburg – Dachboxen schaffen zusätzlichen Stauraum bei Urlaubsreisen mit dem Auto. Reisende sollten jedoch wissen, dass der Versicherungsschutz im Schadenfall nicht immer greift. „Verbraucherinnen und Verbraucher gehen davon aus, dass ihre Hausratversicherung auch persönliche Gegenstände schützt, die sie auf Reisen mitnehmen. Bei Diebstahl aus einer Dachbox sind diese jedoch meist nicht oder nur sehr eingeschränkt versichert“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.

Zwar umfasst die Außenversicherung der Hausratversicherung grundsätzlich Hausrat, der sich vorübergehend außerhalb der eigenen Wohnung befindet. Versichert ist dieser Schutz meist für einen begrenzten Zeitraum von bis zu drei Monaten, abhängig vom jeweiligen Tarif. „Der Versicherungsschutz bei Einbruchdiebstahl bezieht sich jedoch häufig auf Einbrüche in Gebäude oder Hotelzimmer. Der Diebstahl von Gegenständen aus einer Dachbox ist meist nicht abgedeckt“, erklärt Verbraucherschützerin Boss. Wird die Dachbox aufgebrochen oder entwendet, müssen Betroffene daher häufig selbst für den Schaden aufkommen. Anders kann es beim Diebstahl der Dachbox selbst aussehen. Dachboxen und Dachträger gelten unter bestimmten Voraussetzungen als Fahrzeugbestandteile. „Ist die Dachbox ordnungsgemäß montiert und verschlossen, kann die Teilkaskoversicherung für den Verlust aufkommen. Fehlt diese Voraussetzung, besteht in der Regel kein Versicherungsschutz“, sagt Boss.

Verursacht eine Dachbox während der Fahrt einen Schaden, etwa wenn sie sich vom Fahrzeug löst und ein anderes Auto beschädigt, greift grundsätzlich die Kfz-Haftpflichtversicherung. Wurde der Schaden jedoch grob fahrlässig verursacht, können Versicherer Regressforderungen von bis zu 5.000 Euro geltend machen. Eine fachgerechte Montage und Sicherung der Dachbox ist deshalb unerlässlich.

Von einer Reisegepäckversicherung rät der BdV weiterhin ab. „In der Praxis kommt es häufig zu Streitigkeiten über die Leistungspflicht. Versicherte sehen sich im Schadenfall nicht selten mit dem Vorwurf grober Fahrlässigkeit konfrontiert, etwa weil das Gepäck nicht ausreichend beaufsichtigt worden sei. Der tatsächliche Nutzen solcher Policen ist daher oft begrenzt“, sagt Boss.


Über den BdV

Als waschechte NGO treten wir vom Bund der Versicherten e. V. seit unserer Gründung im Jahr 1982 für die Rechte der Versicherten ein. Mit rund 43.000 Mitgliedern bilden wir ein Gegengewicht zur Versicherungslobby und sind damit eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands.