20.05.2026

Auf der Suche nach einer guten Unfallversicherung? So finden Sie den richtigen Tarif

Wer eine gute Unfallversicherung sucht, will im Dickicht der Versicherungsbedingungen nicht die Orientierung verlieren. Was ist wichtig bei einer Unfallversicherung – und was sollte eine Unfallversicherung beinhalten? Wir verraten Ihnen die wichtigsten Leistungen einer privaten Unfallversicherung.


Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Bei der privaten Unfallversicherung überzeugt durch ihre Leistungen – nicht durch eine niedrige Prämie.

  • Gute Unfallversicherungen decken auch Infektionen, psychische Störungen nach Unfällen und Verletzungen durch Eigenbewegung ab.

  • Eine private Unfallversicherung sollte eine Invaliditätsgrundsumme von mindestens 100.000 Euro und eine Todesfallsumme von mindestens 10.000 Euro bieten.

  • Zusätzlich sinnvolle Absicherungen betreffen tauchtypische Schäden, Vergiftungen und Bergungskosten.



Wenn Sie wissen möchten, ob eine Unfallversicherung sinnvoll für Sie ist, dann lesen Sie zunächst den Beitrag „Die private Unfallversicherung – kurz zusammengefasst“.

Was sollte eine gute Unfallversicherung beinhalten – und worauf achten?

Die angebotenen Tarife in der privaten Unfallversicherung haben ein sehr unterschiedliches Leistungsniveau. Was muss ich bei der Wahl einer Unfallversicherung also beachten? Beim Tarifvergleich gehört der Fokus auf die Leistungen der privaten Unfallversicherung – nicht auf die Prämie. Der günstigste Tarif ist nutzlos, wenn er im Schadenfall nicht (ausreichend) leistet.

Eine zentrale Frage lautet: Wie hoch sollte eine Unfallversicherung sein? Folgende Leistungen sollte ein Tarif auf jeden Fall bieten: Die Invaliditätsgrundsumme sollte eine ausreichende Höhe aufweisen (mindestens 100.000 Euro). Die Todesfallsumme liegt mindestens bei 10.000 Euro. Die Progression sollte im Bereich von 350 Prozent liegen.

Die besten Unfallversicherungen aus Verbrauchersicht – darauf sollten Sie achten

Ein guter Tarif erfüllt zudem die folgenden BdV-K.-o.-Kriterien:

1) Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die folgenden, dem Unfall gleichgestellten Ereignisse:

a) Psychische und nervöse Störungen, wenn und soweit die Störungen auf eine durch den Unfall entstandene organische Erkrankung des Nervensystems oder Epilepsie zurückzuführen sind,

b) Infektionen durch Hautverletzungen einschließlich Insektenstichen/-bissen sowie sonstigen Verletzungen durch Tiere,

c) Infektionskrankheiten, die im Wege von Tröpfchen-, Kontakt- und Schmierinfektion oder auf sonstigen Infektionswegen übertragen wurden (z. B. Röteln, Scharlach),

d) Allergische Reaktionen als Folge eines Insektenstiches oder einer Hautverletzung,

e) Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge von Kreislaufstörungen, Schlaganfall, Krampfanfall, Medikamenteneinnahme oder Trunkenheit.

2) Als Unfall gelten auch Gesundheitsschäden, die durch VerrenkungenZerrungen und Zerreißungen sowie Bauch-, Unterleibs- und Knochenbrüche durch Eigenbewegung oder erhöhte Kraftanstrengung verursacht wurden.

3) Mindestfristen: Die Fristen für den Eintritt der Invalidität nach dem Unfallereignis, für die ärztliche Feststellung der Invalidität sowie die Frist zur Geltendmachung des Versicherungsfalls betragen jeweils mindestens 15 Monate.

4) Mitwirkungsanteil: Versicherer legen eine prozentuale Höchstgrenze fest bis zu der die Mitwirkung bestehender Krankheiten und Gebrechen an der unfallbedingten Invalidität unschädlich ist und zu keinen Abzügen in den Versicherungsleistungen führt. Dieser Mitwirkungsanteil beträgt zumindest 50 Prozent.

5) Rettungsmaßnahmen: Gesundheitsschäden, die die versicherte Person bei rechtmäßiger Verteidigung oder beim Bemühen zur Rettung von Menschen oder Sachen erleidet, gelten als unfreiwillig und sind somit mitversichert.

Für die private Unfallversicherung haben wir außerdem Zusatzkriterien (neben den BdV-K.-o.-Kriterien) ergänzt. Diese sichern gesonderte Risiken ab. Prüfen Sie vor Vertragsabschluss, ob diese Risiken bei Ihnen eintreten können und Sie sie ebenfalls absichern möchten.


Die BdV-Unfallversicherung: ein eigener Tarif für Mitglieder

Beim Bund der Versicherten können Vereinsmitglieder eine Unfallversicherung abschließen. Mit dem Beitragsrechner lassen sich die individuellen Beiträge direkt berechnen.

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Zusatzkriterien für die private Unfallversicherung:

1) Absicherung tauchtypischer Gesundheitsschäden (z. B. Caissonkrankheit, Verletzung des Trommelfells)

2) Mitversichert werden können Gesundheitsschäden durch Strahlen oder allmähliche Vergiftungen durch ausströmende Dämpfe, Gase oder sonstige schädliche Mittel. Auch Infektionen bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit können eingeschlossen werden.

3) Auch Bergungs- und Rücktransportkosten können abgesichert werden.


FAQ: Häufige Fragen zur privaten Unfallversicherung

Was gilt als Unfall?

Laut den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) des Gesamtverbands der Versicherer (GDV) liegt dann ein Unfall vor, wenn die versicherte Person durch

  • ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)

  • unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Ein Unfall liegt demnach auch dann vor, wenn durch

  • erhöhte Kraftanstrengung

  • ein Gelenk an den Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt wird

  • oder Muskeln, Sehnen, Kapseln oder Bänder gezerrt oder zerrissen werden.

Auch Gesundheitsschäden durch ausströmende gasförmige Stoffe und Unfälle unter Wasser zählen demnach zum Unfallbegriff.

Die Musterbedingungen finden Sie hier. Sie sind unverbindlich und die Versicherer können die Regelungen in ihren eigenen Bedingungswerken noch weitgehender und verbraucherfreundlicher definieren.

Wie setzt sich die Höhe der Versicherungsleistung zusammen?

In privaten Unfallversicherungen ist zunächst eine Grundsumme versichert, an der sich die Entschädigung bei bedingungsgemäßer Invalidität orientiert. Je höher der Grad der Invalidität ausfällt, desto höher fällt die Leistung der Unfallversicherung aus.

Die Höhe ist abhängig vom gewählten Tarif, der Gliedertaxe des Versicherers, der vereinbarten Invaliditätsgrundsumme, dem ärztlich attestierten Invaliditätsgrad und gegebenenfalls der vereinbarten Progression.


Beratung zur privaten Unfallversicherung beim BdV

Sie sind unsicher, welche Leistungen eine gute private Unfallversicherung enthalten sollte oder welcher Tarif zu Ihrer persönlichen Situation passt? Der Bund der Versicherten (BdV) bietet seinen Mitgliedern auch eine persönliche Beratung zur Unfallversicherung an.

Voraussetzung für die kostenfreie Beratung ist eine BdV-Mitgliedschaft. Mitglieder erhalten unabhängige Unterstützung rund um die Auswahl und Bewertung passender Unfallversicherungen.

Jetzt Mitglied werden und beraten lassen.


Was ist eine Gliedertaxe?

Durch die sogenannte Gliedertaxe wird in der privaten Unfallversicherung der Grad der Invalidität bei Verlust und/oder Funktionsfähigkeit bestimmter Körperteile, Organe und Sinnesorgane festgelegt. Die Höhe der Versicherungsleistung ist unter anderem vom Invaliditätsgrad abhängig. Je höher dieser ist, desto höher ist auch die Leistung.

Die Gliedertaxe der Unfallversicherung wird meist als Tabelle mit Prozentwerten dargestellt, die alle Körperteile und die ihnen zugeschriebenen Gliedertaxen enthält. Sie kann von Versicherer zu Versicherer variieren

Was ist Progression?

Mit der Schwere der Unfallfolgen steigt auch der finanzielle Absicherungsbedarf. Aus diesem Grund ist es ratsam, eine sogenannte Progression zu vereinbaren. Durch die Vereinbarung einer sogenannten Progression steigen die Leistungen bei höheren Invaliditätsgraden deutlich an.

Was ist die Todesfallleistung?

Sie können vereinbaren, dass die Unfallversicherung auch bei Unfalltod zahlt. Sofern Sie eine Absicherung Ihrer Hinterbliebenen im Falle des Todes benötigen, sollten Sie besser eine Risikolebensversicherung abschließen.

Dennoch ist die Absicherung einer kleinen Summe (10.000 bis 20.000 Euro) für den Fall des Unfalltodes im Rahmen der Unfallversicherung wichtig. Denn die Versicherer leisten im ersten Jahr nach dem Unfall und vor Abschluss der Invaliditätsbemessung eine Vorauszahlung nur in Höhe der Todesfallsumme.


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Weitere Informationen

BdV-Infoblatt: Unfallversicherung


Über mich

Ich bin Julia Alice Böhne und seit Februar 2018 als Pressereferentin beim Bund der Versicherten. Zuvor habe ich mehrere Jahre als Journalistin bei einem Fachmagazin für und über die Finanz- und Versicherungsbranche geschrieben. Der Aspekt des Verbraucherschutzes hat mich dabei besonders interessiert. Denn je mehr ich mich mit Versicherungen beschäftigt habe, desto deutlicher wurde, wie undurchsichtig die Branche und ihre Produkte für die meisten Menschen sind. Gleichzeitig empfinden viele das Thema als langweilig oder gar lästig, obwohl es teilweise um existenziellen Schutz geht. Ich möchte dazu beitragen, diese Intransparenz zu beseitigen und mehr Interesse an Versicherungsthemen zu erzeugen – unter anderem mit Beiträgen im BdV-Ratgeber.